732/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                             

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, 16. April 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 773/J-NR/2014 betreffend Benefiz - Matinee des Vereins Österreichische Frauenhäuser am 24. November 2013, die die Abg. Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen am 24. Februar 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird im Hinblick auf die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2 sowie 4 bis 9:

Veranstalter der Benefiz-Matinee „gestern für heute für morgen“ war der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), somit fällt diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundes­ministeriums für Bildung und Frauen und daher ist diese nicht Gegenstand des Interpellations­rechts nach Art. 52 B-VG. Darüber hinaus stellen geschäftliche Angelegenheiten der Volks­theater GmbH keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen dar.

 

Zu Frage 3:

Mich vehement für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern einzusetzen sehe ich als eine meiner Aufgaben als Frauenministerin. Der Verein Autonome Österreichische Frauen­häuser (AÖF) ist eine der sehr wichtigen Einrichtungen, die mir in diesem Bereich zur Seite stehen und selbstverständlich ist es mir auch ein Anliegen, ihn dabei bestmöglich zu unter­stützen.

 

Der Verein AÖF setzt sich seit 25 Jahren gegen Gewalt ein und bietet mit seiner Helpline
rat- und schutzsuchenden Frauen bereits seit 15 Jahren kostenlose telefonische Erst- und Krisenberatung rund um die Uhr.

 

Mit der Veranstaltung sollte auf die langjährige Arbeit von engagierten Frauen und Männern für ein gleichberechtigtes Miteinander im Öffentlichen wie im Privaten aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig wurde damit auch deren Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Kindern gebührend gewürdigt.

 

Für die Veranstaltung, deren Kartenerlös zur Gänze für die Gewaltpräventionsarbeit in Österreich bestimmt war, wurde aus den Budgetmitteln zur Förderung von frauen-spezifischen Einrichtungen und Projekten ein Betrag in Höhe von EUR 10.000,-- zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.