751/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 23. April 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0076-IM/a/2014

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 821/J           betreffend „Erlass und Rückerstattung von Studiengebühren“, welche die        Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2014 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Die für die Beantwortung vorgelegten tabellarischen Darstellungen basieren auf Auswertungen aus dem Datenverbund der öffentlichen Universitäten. Dieser   Datenverbund wird auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes von der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) im Auftrag der Universitäten betrieben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist qua § 7a Abs. 6 Bildungsdokumentations-gesetz geregelt, dass der Datenverbund ausschließlich die jüngsten vier Studienjahre zu enthalten hat. Aus diesem Grund erfolgt die Beantwortung – wenn nicht anders angeführt – für den Zeitraum Wintersemester 2009 bis Wintersemester 2013. Darüber hinaus sind für das Sommersemester 2012 und das Winter-semester 2012 aufgrund der Studienbeitragssituation in diesen beiden Semestern keine entsprechenden Daten verfügbar.


Antwort zu den Punkten 1, 2 und 4 bis 8 der Anfrage:

 

Es ist auf die zu diesen Fragen gehörenden beiliegenden Tabellen zu verweisen. Für die Medizinische Universität Wien ist auf die diesbezüglich beiliegende Tabelle zu verweisen.

Rückerstattungsanträge werden im Datenverbund der Universitäten nicht erfasst. Ausgewiesen sind Refundierungen sowie Personen, die von den Universitäten im Vorfeld von Studienbeitragszahlungen befreit worden sind und somit keine     Studienbeitragsvorschreibung aufweisen. Die Daten zum Erlasstatbestand sind erst ab Sommersemester 2013 verfügbar.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Dazu liegen keine verwertbaren Daten aus dem Datenverbund der Universitäten vor.

 

 

 

Beilagen

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original) zur Verfügung.