752/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0043-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 826/J-NR/2014

Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ORF-Teletext Aussendung vom 6.1.2014 zum Thema familiäre Gewalt“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Ich bitte um Verständnis, dass ich im Rahmen der parlamentarischen Interpellation öffentliche Aussendungen von dritter Seite nicht kommentieren oder gar interpretieren kann.

Zu 5 und 6:

Gewaltprävention fällt in erster Linie (aber nicht ausschließlich) in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Inneres, auf deren Beantwortung der gleichlautenden Anfrage zur Zahl 777/J-NR/2014 ich verweisen darf.

Da rund ein Drittel der Teilnehmer des Anti-Gewalt-Programms von Gerichten zugewiesen wird, hat das Bundesministerium für Justiz dem Verein Männerberatung Wien zur teilweisen Finanzierung des Anti-Gewalt-Programms „Training für Männer zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehungen und Unterstützungsprogramm für Opfer“ im Jahr 2013 eine Förderung von 10.000 Euro gewährt.


Zu 7 bis 8:

Die Fragen fallen nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Justiz.

Wien,        . April 2014

 

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter