752/AB XXV. GP
Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
BMJ-Pr7000/0043-Pr 1/2014 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 826/J-NR/2014
Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ORF-Teletext Aussendung vom 6.1.2014 zum Thema familiäre Gewalt“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Ich bitte um Verständnis, dass ich im Rahmen der parlamentarischen Interpellation öffentliche Aussendungen von dritter Seite nicht kommentieren oder gar interpretieren kann.
Zu 5 und 6:
Gewaltprävention fällt in erster Linie (aber nicht ausschließlich) in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Inneres, auf deren Beantwortung der gleichlautenden Anfrage zur Zahl 777/J-NR/2014 ich verweisen darf.
Da rund ein Drittel der Teilnehmer des Anti-Gewalt-Programms von Gerichten zugewiesen wird, hat das Bundesministerium für Justiz dem Verein Männerberatung Wien zur teilweisen Finanzierung des Anti-Gewalt-Programms „Training für Männer zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten in Paarbeziehungen und Unterstützungsprogramm für Opfer“ im Jahr 2013 eine Förderung von 10.000 Euro gewährt.
Zu 7 bis 8:
Die Fragen fallen nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Justiz.
Wien, . April 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter