753/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

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BMJ-Pr7000/0044-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 828/J-NR/2014

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Gernot Darmann und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Internetpornographie mit Kindern und Jugendlichen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3, 5 bis 7 sowie 9 und 10:

Ich verweise auf die angeschlossenen Auswertungen aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ).

Zu 4:

Aus der VJ lassen sich rechtskräftige Verurteilungen nicht auswerten. Die Gerichtliche Kriminalstatistik 2013 liegt hingegen noch nicht vor. Ich weise aber darauf hin, dass die Gerichtliche Kriminalstatistik über eine Datenbank der Statisik Austria mittlerweile für jedermann öffentlich zugänglich (siehe http://statcube.at/superweb/login.do?guest=guest) und der Aufwand einer parlamentarischen Anfrage dafür nicht mehr erforderlich ist.


Zu 8:

Diese Frage ist mit den der Justiz zur Verfügung stehenden Datenbanken nicht beantwortbar; eine (notwendige) händische Recherche würde dagegen einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen.

 

Wien,        . April 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original) zur Verfügung.