755/AB XXV. GP
Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 22. April 2014
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0080-IM/a/2014
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 833/J betreffend „Sicherung des Hochschulstandortes Österreich und Abstellung von Missständen“, welche die Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2014 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Es besteht Übereinstimmung mit den Ausführungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, dass auf dem Weg zum 2 % Ziel eine wesentliche Stärkung des tertiären Sektors sowohl aus öffentlichen als auch privaten Mitteln erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die Universitäten, die etwa 60 % des Budgets des tertiären Sektors ausmachen.
Zur Steigerung des privaten Anteils wurden bereits folgende Schritte gesetzt, die auch weiterhin verfolgt werden:
- Kooperationsausschreibung im Rahmen der Hochschulraum – Strukturmittel, bei der Wissenschaftsprojekte gemeinsam mit anderen Institutionen aus dem Wissenschaftsbereich, dem Kulturbereich und der Wirtschaft finanziert werden
- Anreizbildung für die Einwerbung von privaten Spenden durch die Einführung von Matching Funds ebenfalls im Rahmen der Hochschulraum – Struktur-mittel
- Überlegungen zur Lukrierung von zusätzlichem Geld für die Forschungs-förderung über Stiftungen und Fonds.
Was die Erhöhung des öffentlichen Anteils anlangt, wird es € 200 Mio. frisches Geld aus BIG-Mitteln für den Universitätsbau geben. Darüber hinaus ist heuer im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen der für die Jahre 2016 - 2018 zur Verfügung zu stellende Gesamtbetrag festzusetzen, wobei vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ein Mindestbedarf einer Hochschulmilliarde für die Universitäten, die Fachhochschulen, den Wissenschaftsfonds (FWF), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) u.a. für die Jahre 2016 - 2018 angemeldet wurde.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Gemäß § 14d Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 (UG) ist der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan bis spätestens zum Ende des zweiten Jahres jeder Leistungsvereinbarungsperiode zu erstellen. Der gesamtösterreichische Uni-versitätsentwicklungsplan ist daher bis 31. Dezember 2014 zu erstellen.
Obwohl § 14d UG mit 31. März 2014 außer Kraft getreten ist, ist davon auszu-gehen, dass noch in diesem Jahr eine gesetzliche Grundlage für den gesamt-österreichischen Universitätsentwicklungsplan im Rahmen des UG geschaffen werden wird.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die „strategischen Gesichtspunkte“, wie etwa
- bessere Koordinierung, verstärkte Zusammenarbeit der Hochschulen
- abgestimmte Profil- und Schwerpunktsetzung
- Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen Hochschultypen
- abgestimmter Fächerabgleich
- Standortoptimierung
- gemeinsame und koordinierte Infrastrukturplanungen
sind im Hochschulplan enthalten.
Spezifiziert werden diese übergeordneten Zielsetzungen über die Leistungsvereinbarungen (LV) mit den Universitäten. So sind in den Leistungsvereinbarungen 2013 – 2015 folgende Schwerpunkte gesetzt worden:
- Qualität in der Lehre
- Offensive für die Nachwuchsförderung
- Pädagog/innenbildung NEU
- Verbessertes Abschneiden der Universitäten beim nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm
- verstärkte Kooperation.
Folgende zentrale Prinzipien und Anliegen des Ministeriums wurden zudem in den LV-Verhandlungen thematisiert:
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Hochschulsektoren
- Bessere Nutzung der Ressourcen in Lehre und Forschung - Abgestimmte Profil- und Schwerpunktsetzung
- Bewusste Profilschärfung
- Stärkere Rückkoppelung Entwicklungsplan und Wissensbilanzen mit der Leistungsvereinbarung
- Stärkere Rückkoppelung Lehre - Forschung (neue Lehrangebote mit ent-sprechender Forschung stärken und umgekehrt)
- Laufende Umsetzung des Hochschulplans sowie schrittweise Einführung der Studienplatzfinanzierung; Testphase begann mit dem Wintersemester 2013/2014
- Transparentere Finanzierung: Formelbudget wird vom Hochschulraum-Strukturfonds abgelöst.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Die Universitäten sind verpflichtet, jährlich die in der Leistungsvereinbarung definierten Leistungsprozesse mit ihren Outputgrößen und Wirkungen darzu-stellen. Nach dem zweiten Budgetjahr ist überdies eine Prognose über die zu erwartenden Leistungsergebnisse aufzunehmen. Ergänzt wird diese Berichts-legung durch direkte Gespräche zwischen dem Ministerium und den Universitäten in Form von halbjährlich stattfindenden Begleitgesprächen zu den Leistungsvereinbarungen, in denen der Umsetzungsstand qualitativ und quantitativ durch-gegangen wird. Die Leistungsvereinbarungen enthalten zudem eine Passage über
„Maßnahmen bei Nichterfüllung“. Hinzu kommt eine indikatorgesteuerte Budgetverteilung über die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Leistungsvereinbarung wurde im UG ein konkretes Berichtsinstrument vorgesehen, welche normiert, dass die Uni-versitäten in ihrer jährlich vorzulegenden Wissensbilanz über die Umsetzung der Leistungsvereinbarung zu berichten haben. Anhand dieser jährlichen Berichte erfolgt im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ein regelmäßiges „Umsetzungs-“ bzw. „Leistungscontrolling“. Im Rahmen dessen wird einerseits die Erreichung der vereinbarten Zielwerte der in der Leistungs-vereinbarung festgelegten Ziele überprüft – also der quantitative Aspekt in der Umsetzung der Leistungsvereinbarung. Des Weiteren wird die Einhaltung der Leistungsvereinbarung dahingehend geprüft, inwieweit die laufende Umsetzung der Vorhaben den zeitlichen und den inhaltlichen Vorgaben laut Leistungsve-reinbarung entspricht.
Größere Abweichungen oder eine drohende Nichtrealisierung von Vorhaben werden im Rahmen der sogenannten „Begleitgespräche“ thematisiert. Diese Begleitgespräche zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und den einzelnen Universitäten sind in den Leistungsverein-barungen festgelegt und finden zweimal pro Jahr statt. Der Umsetzungsstand der Leistungsvereinbarung ist jeweils ein thematischer Fixpunkt bei beiden Gesprächsterminen mit den Universitätsleitungen. Die Begleitgespräche bilden das verbindliche Forum, um Verzögerungen oder inhaltliche Probleme bei der Realisierung einzelner Vorhaben bzw. Ziele und deren Ursachen gemeinsam zu diskutieren, gegebenenfalls steuernd einzuwirken oder mögliche Konsequenzen zu erörtern. Sie ergänzen somit das Controlling auf Basis des jährlichen Berichtswesens als zusätzliche operative Maßnahme.
Ist absehbar, dass vereinbarte Vorhaben oder Ziele nicht, teilweise oder in nur in abgeänderter Form erreicht werden können, sind in Absprache der Vertrags-partner nach Analyse und Begründung geeignete Konsequenzen bzw. Korrekturmaßnahmen in den Gesprächen über die weitere Umsetzung der Leistungsvereinbarung zu setzen.
Im Falle eines tatsächlichen Nichterreichens der Ziele werden in der Universität die finanziellen und strukturellen Potenziale in den betroffenen Bereichen an-gepasst und geeignete Konsequenzen bzw. Korrekturmaßnahmen in der gegenständlichen LV-Periode (laufende Budgetzuweisung) getroffen. Die genannten Mechanismen sind Bestandteil der jeweiligen Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Gemäß § 28 Abs. 2 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) hat die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) mindestens alle drei Jahre einen „Bericht zur Entwicklung der Qualitätssicherung an hochschulischen Bildungseinrichtungen“ zu erstellen und zu veröffentlichen. Basis für diesen Bericht sind die jährlichen Berichte der Erhalter von FH-Studiengängen und von Privatuniversitäten an die AQ Austria sowie das Berichtswesen der Universitäten gemäß UG und der Donau-Universität Krems gemäß DUK-Gesetz. Den ersten diesbezüglichen Bericht wird die AQ Austria im Frühjahr 2015 vorlegen.
Antwort zu den Punkten 8, 9, 11 und 12 der Anfrage:
Der nächste nationale Bologna-Monitoring-Bericht wird voraussichtlich im April/Mai 2015 erscheinen.
Dieser Monitoring-Bericht ist grundsätzlich eine Darstellung des Fortschritts der Umsetzung aller Bologna-relevanten Themenbereiche. Kritische qualitative Aspekte treten nach Abschluss der praktisch flächendeckenden Umsetzung vermehrt in den Vordergrund und werden in den künftigen Monitoring-Berichten entsprechenden Eingang finden.
Die Vorsitzenden der nationalen Bologna-Follow-Up-Gruppe traten vor kurzem in einem Schreiben an die österreichischen Hochschulen heran, um Feedback und Rückmeldungen betreffend künftiger Bologna-Aufgaben zu erhalten. Bei den Rückmeldungen, welche die Stakeholder betreffen, wird die Einarbeitung in den Monitoring-Bericht geprüft.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erlassung von Bologna-konformen Curricula wurden durch das seinerzeitige Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geschaffen. Die flexible Ausgestaltung dieser obliegt den Uni-versitäten im Rahmen ihrer Autonomie. Als Beispiel ist die Universität Innsbruck zu nennen, welche im Jahr 2013 30 ECTS für freie Wahlfächer vorgesehen hat, um einer „Verschulung“ entgegenzuwirken und den Studierenden mehr Gestaltungsfreiheit einzuräumen.
Antwort zu den Punkten 13 bis 16 der Anfrage:
Die Frage, ob die Lehrziele der Curricula nach Abschluss der universitären Aus-bildung erreicht wurden, kann aufgrund der Diversität der Anforderungsprofile und der Spezifika des Arbeitsmarktes nicht generell beantwortet werden. Keine Evaluierung, aber die Auflistung aller erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse be-finden sich im Diploma Supplement (Diplomzusatz), welches für alle Univer-sitäten verpflichtend auszustellen ist. In diesem werden unter anderem auch die Lernergebnisse einzelner Lehrveranstaltungen dargelegt. Lernergebnisse er-läutern das, was die Studierenden am Ende der Lerneinheit tatsächlich be-herrschen sollen. Im Diploma Supplement werden unter der Rubrik „Anforder-ungen des Studiums“ die Lernergebnisse so angeführt, dass sie für potentielle Arbeitgeber als Orientierungsrahmen dienen.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung einer gesamtuniversitären Zertifizierung durch eine Qualitätssicherungsagentur findet sich beispielsweise auch im UG, in Hinblick auf die Sicherstellung einer praxisorientierten Curriculagestaltung, die Pflicht zur Erstellung von Qualifikationsprofilen bei Bachelorstudien. Das Thema „Beschäftigungsfähigkeit“ wurde auch in der „Musterleistungsvereinbarung“ des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – die als Grundlage für eine strukturell vergleichbare Erstellung der jeweiligen Leistungsver-einbarungen mit den Universitäten dient – berücksichtigt. Auf dieser Basis haben die Universitäten spezifische Vorhaben zur Beschäftigungsfähigkeit der Ab-solventinnen und Absolventen von Bachelor-, Diplom- und Masterstudien ver-ankert.
Des Weiteren werden flächendeckend Lehrveranstaltungsevaluierungen durchgeführt. Konkret führen einige Universitäten im Rahmen der aktuellen Leistungsvereinbarung „Absolventinnen- und Absolventen-Monitorings“ durch, die beispielsweise in Kooperation mit einer weiteren wissenschaftlichen Einrichtung das Beschäftigungsausmaß, den Übergang in die Berufstätigkeit nach Studienabschluss, Branchenzugehörigkeit sowie Einkommen analysieren. Alle Maßnahmen erfolgen unter Einhaltung der gängigen Datenschutzregelungen, wobei die Ergebnisse im Sinne einer Rückkopplung bei der Überarbeitung sowie Neuer-stellung von Curricula berücksichtigt werden. Ein Benchmarking hinsichtlich der Erreichung von Lehrzielen auf Ebene einzelner Studien ist aktuell mangels Vergleichbarkeit nur eingeschränkt möglich. In Hinblick auf die geplante schrittweise Implementierung der kapazitätsorientierten Universitätenfinanzierung wird jedoch zukünftig auf ISCED-3 Ebene ein transparenter Vergleich anhand der Betreuungsrelation möglich sein, welcher stark mit Studiendauer und Studien-erfolg korreliert.
Antwort zu den Punkten 17, 18 und 19 der Anfrage:
Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 – 2015 werden zum Thema Personalstruktur vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Zuge der Begleitgespräche mit den Universitäten quantitative Rahmenvorgaben auf Kennzahlenebene eingebracht, wobei diese in den Leistungsvereinbarungen 2016 – 2018 als Zielsetzung integriert werden könnten. Diese Rahmenvorgaben verstehen sich als universitäts(-gruppen)abhängige Intervallbestimmungen auf Basis definierter und verfügbarer Kennzahlenwerte. Beispiele dafür sind etwa die Regelungen Anteil des Universitäts-managements/Verwaltungspersonals am Gesamtpersonal oder Verhältnis/Grad der Befristung im wissenschaftlichen Personal innerhalb bestimmter Bandbreiten. Derzeit werden detaillierte Indikationen mit Schwerpunktsetzung im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals entwickelt.
Zur Kennzahl „Universitätsmanagement und Verwaltungspersonal am Gesamtpersonal (VZÄ)“ ist auf die beiliegende Tabelle zu verweisen.
Konkrete internationale Vergleichswerte liegen dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nicht vor, wenngleich insbesondere auch im Personalbereich beim Ausarbeiten von Benchmarks – etwa bei der Beurteilung von Betreuungssituationen an Universitäten – auf gängige Richtwerte, etwa des deutschsprachigen Raums, abgezielt wird.
Antwort zu den Punkten 20 bis 24 der Anfrage:
Zusätzlich zur obligatorischen Darstellung der nationalen und internationalen Großforschungsinfrastruktur in den Teilen B1 und B2 der Leistungsvereinbarung 2013 - 2015 wurde in der Novelle der Wissensbilanz-Verordnung in BGBl II Nr. 253/2013 die Kennzahl 1.C.3 Investitionen in Infrastruktur im F&E Bereich/Bereich der EEK in Euro neu aufgenommen. Mit dieser Kennzahl haben die Universitäten ihre Investitionen über € 100.000 (pro Einzelinvestition) in Forschungsinfrastruktur darzustellen, aufgeteilt in die Kategorien Groß-geräte/Großanlagen, Core Facilities, elektronische Datenbanken und räumliche Forschungsinfrastruktur. Diese Kennzahl ist erstmals für das Berichtsjahr 2013 zu erheben. Eine Vergleiche bzw. ein Benchmarking ermöglichende Gesamtübersicht der Wissensbilanz-Kennzahl 1.C.3 wird nach Vorliegen der Kennzahlenwerte über das Jahr 2013 im Juni 2014 pro Universität im Hochschulstatistischen Info-rmationssystem des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft via http://www.bmwfw.gv.at/unidata >> Auswertungen >> Wissensbilanzen Universitäten verfügbar gemacht.
Der Themenbereich „Strategien zur Nutzung von Räumlichkeiten während der lehrveranstaltungsfreien Zeit“ ist etwa im UG in Zusammenhang mit Curricula verankert, welche besonderen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen. Das seinerzeitige Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat daher bei allen Universitäten im Rahmen der Verhandlungen zu den Leistungsverein-barungen der Periode 2013 - 2015 angeregt, bei der Ressourcendarstellung der Bereiche Personal, Sachmittel und Forschungsinfrastrukturen jedenfalls auch Strategien zur Nutzung der Räumlichkeiten während der lehrveranstaltungsfreien
Zeit zu berücksichtigen. Entsprechende Verankerungen sind den öffentlich zugänglichen Entwicklungsplänen sowie Leistungsvereinbarungen der Universitäten zu entnehmen.
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original) zur Verfügung.