76/AB XXV. GP
Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0935-II/BK/6.2/2013
Wien, am 16 . Jänner 2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 20. November 2013 unter der Zahl 40/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria als echt bestätigte Führerscheine“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Ja.
Zu den Fragen 2 und 4 bis 7:
Ja, es gab Gespräche mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, aber die Beglaubigung einer vorgelegten öffentlichen Urkunde dient nicht der Anerkennung der Echtheit und Richtigkeit des Inhaltes. Entsprechende gesetzliche Bestimmungen finden sich in der österreichischen Rechts-ordnung bzw. in verschiedenen bi- und multilateralen Übereinkommen.
Die
Ausstellung von Führerscheinen und die damit verbundene Anerkennung von
Dokumenten fallen jedoch nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums
für Inneres. Jede Verwaltungsbehörde hat im Falle des Zweifels an die
Echtheit einer Urkunde dem Antragsteller entsprechende Beweisvorlagen für
deren Echtheit aufzutragen. Werden somit
von den zuständigen Verwaltungsbehörden die Echtheit und Richtigkeit
der vorgelegten Führerscheine erkannt bzw. vermutet, sind von diesem die
erforderlichen rechtlichen Schritte zu setzen.