76/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0935-II/BK/6.2/2013

Wien, am  16   . Jänner 2014

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 20. November 2013 unter der Zahl 40/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria als echt bestätigte Führerscheine“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 und 4 bis 7:

Ja, es gab Gespräche mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, aber die Beglaubigung einer vorgelegten öffentlichen Urkunde dient nicht der Anerkennung der Echtheit und Richtigkeit des Inhaltes. Entsprechende gesetzliche Bestimmungen finden sich in der österreichischen Rechts-ordnung bzw. in verschiedenen bi- und multilateralen Übereinkommen.

 

Die Ausstellung von Führerscheinen und die damit verbundene Anerkennung von Dokumenten fallen jedoch nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Jede Verwaltungsbehörde hat im Falle des Zweifels an die Echtheit einer Urkunde dem Antragsteller entsprechende Beweisvorlagen für deren Echtheit aufzutragen. Werden somit
von den zuständigen Verwaltungsbehörden die Echtheit und Richtigkeit der vorgelegten Führerscheine erkannt bzw. vermutet, sind von diesem die erforderlichen rechtlichen Schritte zu setzen.