760/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0047-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 875/J-NR/2014

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen im Verfahren gegen F.s Bürgermeister J. S.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die ergänzenden Ermittlungen betreffen keine neu hervorgekommenen Sachverhalte, sondern dienen der Abklärung von Umständen, die auf Grund der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zum Tatbestand des § 302 Abs. 1 StGB rechtlich relevant geworden sind. Eine Befassung des Rechnungshofes ist daher nicht angebracht.

Zu 4:

Laut dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Leoben ist im Sommer 2014 mit einem Abschluss der ergänzenden Ermittlungen zu rechnen.

Wien,        . April 2014

 

Dr. Wolfgang Brandstetter