788/AB XXV. GP
Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/27-PMVD/2014 17. April 2014
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Februar 2014 unter der Nr. 877/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zentralküche des Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Verpflegseinrichtungen des Österreichischen Bundesheeres in Niederösterreich und im nördlichen Burgenland werden nach Umwandlung der letzten drei Truppenküchen zu Finalisierungsküchen voraussichtlich bis zum Sommer an die Zentralküche Ost in Wiener Neustadt angebunden sein. Darüber hinaus ist im Anschluss auch eine Anbindung der Verpflegseinrichtungen in Oberösterreich vorgesehen.
Zu 2 und 7:
Die Einsparungen in der Verpflegsversorgung im Zentralküchenbereich Ost in Wiener Neustadt sind für das Jahr 2012 mit rund 280.000 Euro und für das Jahr 2013 mit rund 740.000 Euro zu beziffern.
Zu 3:
Die Erfahrungen der letzen Jahre haben gezeigt, dass Finalisierungsküchen des Österreichischen Bundesheeres auch unter schwierigsten Bedingungen, wie in Katastropheneinsätzen (z. B. infolge schwerer Schneefälle in Kärnten und Tirol) und bei Großübungen, die Verpflegsversorgung sicherstellen.
Zu 4:
Das in den Verpflegseinrichtungen verwendete Trinkwasser wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend von Organen des Landes Niederösterreich und des Österreichischen Bundesheeres laufend überwacht.
Zu 5:
Drei.
Zu 6:
Die Grundwehrdienst leistenden Soldaten leisteten ihren Grundwehrdienst in den Verpflegseinrichtungen ab. Die Bediensteten und Berufssoldaten wurden größtenteils in Verpflegseinrichtungen weiterverwendet, in Einzelfällen auch im Wirtschaftsdienst.
Zu 8:
Fünf Bedienstete in der Verwaltung, 17 Bedienstete in der Produktion und sieben Grundwehrdienst leistende Soldaten.
Zu 9:
Übende Verbände im Zentralküchenbereich werden entweder über die Finalisierungsküchen im sogenannten „Andockverfahren“ oder von Feldkocheinrichtungen der übenden Truppe versorgt.
Zu 10:
Ja.
Zu 11:
Die Beantwortung dieser Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.