789/AB XXV. GP

Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


S91143/28-PMVD/2014                                                                                             17. April 2014

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Februar 2014 unter der Nr. 878/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reform des Wehrdienstes – Nutzung von ziviler Ausbildungsinfrastruktur und Simulatoren" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 6:

Im Rahmen der Ausbildung von Grundwehrdienst leistenden Soldaten wurde etwa ein Überschlagssimulator einer Autofahrerorganisation eingesetzt, das Ausbildungszentrum der Sanitätsarena einer Rettungsorganisation in Wien genutzt, Einweisungen und Besichtigungen von Notarztwagen und eines zivilen Rettungshubschraubers im Rahmen des Rettungssanitäterkurses bei verschiede­nen Stellen einer Rettungsorganisation. Bisher wurden 150,-- Euro ausgegeben.

Zu 5:

Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen von Blaulichtorganisationen in ganz Österreich (Rotes Kreuz, Wasserrettung, Bergrettung, Grubenwehr, Berufsfeuerwehr und


Freiwillige Feuerwehr) wird von allen Beteiligten positiv bewertet. Die Nutzung der Ausbildung an Simulationssystemen ist vor allem für Grundwehrdienst leistende Soldaten, die den Rettungssanitäterkurs absolviert haben, sinnvoll.

Zu 7 und 8:

Mit Inkrafttreten der „Durchführungsbestimmungen Basisausbildung 2014“ ab Jänner 2015 wird die Umsetzung dieser Maßnahmen abgeschlossen sein.