789/AB XXV. GP
Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/28-PMVD/2014 17. April 2014
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Februar 2014 unter der Nr. 878/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reform des Wehrdienstes – Nutzung von ziviler Ausbildungsinfrastruktur und Simulatoren" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4 und 6:
Im Rahmen der Ausbildung von Grundwehrdienst leistenden Soldaten wurde etwa ein Überschlagssimulator einer Autofahrerorganisation eingesetzt, das Ausbildungszentrum der Sanitätsarena einer Rettungsorganisation in Wien genutzt, Einweisungen und Besichtigungen von Notarztwagen und eines zivilen Rettungshubschraubers im Rahmen des Rettungssanitäterkurses bei verschiedenen Stellen einer Rettungsorganisation. Bisher wurden 150,-- Euro ausgegeben.
Zu 5:
Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen von Blaulichtorganisationen in ganz Österreich (Rotes Kreuz, Wasserrettung, Bergrettung, Grubenwehr, Berufsfeuerwehr und
Freiwillige Feuerwehr) wird von allen Beteiligten positiv bewertet. Die Nutzung der Ausbildung an Simulationssystemen ist vor allem für Grundwehrdienst leistende Soldaten, die den Rettungssanitäterkurs absolviert haben, sinnvoll.
Zu 7 und 8:
Mit Inkrafttreten der „Durchführungsbestimmungen Basisausbildung 2014“ ab Jänner 2015 wird die Umsetzung dieser Maßnahmen abgeschlossen sein.