8/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.12.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Oktober 2013 unter der Zl. 2/J-NR/2013 an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Umsetzung der UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Im Rahmen des Arbeitsprogramms „Österreichische Strategie nachhaltige Entwicklung“ (ÖSTRAT) wurde im August 2011 durch die Bundesregierung die Erarbeitung eines österreichischen Aktionsplans zu Corporate Social Responsibility (CSR) beschlossen.

Der Prozess der Erstellung eines österreichischen Aktionsplans ist noch im Laufen. Federführend beauftragt wurden damit das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Sie haben dazu eine Reihe von Multi- Stakeholder-Workshops sowie Besprechungen mit den einschlägigen österreichischen CSR-Plattformen durchgeführt, an denen auch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) teilgenommen hat.

Das BMeiA unterstützt die Entwicklung einer nationalen Strategie zur Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, da damit zur Umsetzung der von den Vereinten Nationen beschlossenen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beigetragen wird.