808/AB XXV. GP
Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Wien, 16. April 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 861/J-NR/2014 betreffend personelle Ausstattung der Kabinette und Staatssekretariatsbüros, die die Abg. Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3 sowie 9 bis 16:
Zum Stichtag 28. Februar 2014 wurden folgende Referentinnen und Referenten im Kabinett der Frau Bundesministerin – allesamt nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (inkl. Sonderverträge gemäß § 36 VBG) – beschäftigt:
SCHIESSL-FOGGENSTEINER Mag.a Eva |
Kabinettschefin |
PREUER MMag.a Susanne |
Beratung der Ressortleitung |
SCHÜCHNER Wolfgang, MSc |
Stellvertretung der Kabinettschefin |
HOLZER Mag.a Verena |
Fachreferentin Bereich Bildung |
HUFGARD Georg |
Fachreferent Bereich Bildung |
ETTL Mag.a Ruth |
Fachreferentin Bereich Bildung |
NITSCH Mag.a Sigrid |
Fachreferentin Bereich Frauen |
BAZANT Mag.a Dr.in Ursula |
Fachreferentin Bereich Frauen |
VALSKY Dr.in Julia |
Pressesprecherin |
EBHART-KUBICEK Mag.a Katharina |
Fachreferentin Presse und Kommunikation |
Im Übrigen war zum Stichtag 28. Februar 2014 keine sonstige Mitarbeiterin bzw. kein sonstiger Mitarbeiter im Sinne der Anfrage über einen Arbeitsleihvertrag beschäftigt.
Zu Fragen 4 und 5:
Aus der Beschäftigung der Referentinnen und Referenten des Kabinetts sind im Februar 2014 Gesamtkosten (inkl. Dienstgeber-Anteile), soweit abgerechnet, in Höhe von EUR 74.446,81 entstanden. Aus der Beschäftigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts sind im Februar 2014 Gesamtkosten (inkl. Dienstgeber-Anteile), soweit abgerechnet, in Höhe von EUR 108.114,62 entstanden. In beiden Positionen sind auch jene Leistungen enthalten, die (in Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse) aufgrund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen angefallen sind.
Zu Fragen 6 bis 8:
Die Personalgesamtausgaben des Monates Februar verändern sich von Jahr zu Jahr aufgrund von allgemeinen sowie individuellen Bezugserhöhungen, leistungsabhängigen Entlohnungsbestandteilen oder Personalfluktuationen. Veränderungen sind auch auf Kompetenzverschiebungen des Ressorts im Zusammenhang mit den Bundesministeriengesetz-Novellen zurückzuführen, wie etwa aktuell auf die Ressortumbildung in ein Bundesministerium für Bildung und Frauen und dem Wechsel der Bereiche Kunst und Kultur zum Bundeskanzleramt bzw. der Übernahme der Frauenangelegenheiten in das Bundesministerium für Bildung und Frauen.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.