808/AB XXV. GP

Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                             

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 16. April 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 861/J-NR/2014 betreffend personelle Ausstattung der Kabinette und Staatssekretariatsbüros, die die Abg. Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3 sowie 9 bis 16:

Zum Stichtag 28. Februar 2014 wurden folgende Referentinnen und Referenten im Kabinett der Frau Bundesministerin – allesamt nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (inkl. Sonder­verträge gemäß § 36 VBG) – beschäftigt:

 

SCHIESSL-FOGGENSTEINER Mag.a Eva

Kabinettschefin

PREUER MMag.a Susanne

Beratung der Ressortleitung

SCHÜCHNER Wolfgang, MSc

Stellvertretung der Kabinettschefin

HOLZER Mag.a Verena

Fachreferentin Bereich Bildung

HUFGARD Georg

Fachreferent Bereich Bildung

ETTL Mag.a Ruth

Fachreferentin Bereich Bildung

NITSCH Mag.a Sigrid

Fachreferentin Bereich Frauen

BAZANT Mag.a Dr.in Ursula

Fachreferentin Bereich Frauen

VALSKY Dr.in Julia

Pressesprecherin

EBHART-KUBICEK Mag.a Katharina

Fachreferentin Presse und Kommunikation

 


Im Übrigen war zum Stichtag 28. Februar 2014 keine sonstige Mitarbeiterin bzw. kein sonstiger Mitarbeiter im Sinne der Anfrage über einen Arbeitsleihvertrag beschäftigt.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Aus der Beschäftigung der Referentinnen und Referenten des Kabinetts sind im Februar 2014 Gesamtkosten (inkl. Dienstgeber-Anteile), soweit abgerechnet, in Höhe von EUR 74.446,81 entstanden. Aus der Beschäftigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts sind im Februar 2014 Gesamtkosten (inkl. Dienstgeber-Anteile), soweit abgerechnet, in Höhe von EUR 108.114,62 entstanden. In beiden Positionen sind auch jene Leistungen enthalten, die (in Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse) aufgrund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen angefallen sind.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Die Personalgesamtausgaben des Monates Februar verändern sich von Jahr zu Jahr aufgrund von allgemeinen sowie individuellen Bezugserhöhungen, leistungsabhängigen Entlohnungs­bestandteilen oder Personalfluktuationen. Veränderungen sind auch auf Kompetenz­verschiebungen des Ressorts im Zusammenhang mit den Bundesministeriengesetz-Novellen zurückzuführen, wie etwa aktuell auf die Ressortumbildung in ein Bundesministerium für Bildung und Frauen und dem Wechsel der Bereiche Kunst und Kultur zum Bundeskanzleramt bzw. der Übernahme der Frauenangelegenheiten in das Bundesministerium für Bildung und Frauen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.