809/AB XXV. GP

Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Europa, Integration und Äußeres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Februar 2014 unter der ZI. 864/J-NR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vertrag über die Förderung des Vereins „Internationale Schule Wien“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Verein „Internationale Schule Wien“ ist seiner Verpflichtung, den jeweiligen Jahresabschluss bis zum 30. November zu liefern, pünktlich nachgekommen. Bei den Jahresabschlüssen handelt es sich um Dokumente des Vereins, deren Weitergabe nicht im Ermessen des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) liegt.

Zu Frage 2:

Der Bund und die Stadt Wien haben im Zusammenhang mit der Errichtung des Internationalen Zentrums Wien (Vienna International Center/VIC) ihre Absicht erklärt, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder von Dienstnehmer/-innen internationaler Organisationen mit einem Amtssitz in Wien die Möglichkeit einer schulischen Versorgung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen und dem besonderen Charakter einer internationalen Ausbildung Rechnung trägt. In Wien bestand dabei eine besondere Situation, da die Amtssprache Deutsch im Gegensatz zu den Amtssitzen in New York und Genf keine der Amtssprachen der Vereinten Nationen ist.

Angesichts dieser Erklärung und im Einklang mit den in New York und in Genf etablierten internationalen Schulen (UNIS in New York und ECOLINT in Genf) wurde 1990 als Rechtsträger nach österreichischem Recht der Verein Internationale Schule Wien (Vienna International School/VIS) errichtet und zwischen dem Bund (vertreten durch das

Außenministerium) und der Stadt Wien einerseits und dem Verein VIS ein Leih- und Fördervertrag abgeschlossen, der am 31.7.2014 ausläuft. In Hinblick auf das Auslaufen des Vertrags mit Ende Juli 2014 wurde bereits ab 2010 mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) und der Stadt Wien die Situation evaluiert. Angesichts des aus Amtsitzinteressen notwendigen bevorzugten Zugangs von Kindern der Bediensteten internationaler Organisationen zur VIS wurde die Fortsetzung der Kooperation mit der VIS als zielführend und gerechtfertigt gehalten.

Zu Frage 3:

Die VIS ist die einzige Schule, die institutionell mit den internationalen Organisationen verschränkt ist und Kindern von Bediensteten der Organisationen bevorzugten Zugang gewährt. Dies entspricht auch der Praxis an anderen Amtssitzen der Vereinten Nationen wie New York und Genf. Bei der Evaluierung wurde berücksichtigt, dass die VIS nicht der einzige Anbieter ist, der den geforderten Zweck der schulischen Versorgung der Kinder von Dienstnehmer/-innen internationaler Organisationen mit Sitz in Wien darstellt. So sind neben den englischsprachigen Schulen (Danube International School, The American School, Amadeus International School, International Christian School,) das Lycée Francais, die Japanische Schule, die Schwedische Schule und die Saudische Schule in Wien angesiedelt.

Zu den Fragen 4 und 5:

Derzeit laufen Gespräche darüber, wie eine österreichische Unterstützung für die VIS im Sinne einer kohärenten Amtssitzpolitik nach Auslaufen des Vertrages gestaltet werden kann.