811/AB XXV. GP
Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 24. April 2014
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 867/J-NR/2014 betreffend barrierefreie
Schulbücher - elektronische Bereitstellung von Schul- und
Arbeitsbüchern, die die
Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2014
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Der barrierefreie Zugang zu Lernmaterialien und Schulbüchern ist ein grundlegender Bestandteil und eine wichtige Voraussetzung für eine qualitätsvolle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigung. Die Verfügbarkeit elektronischer Versionen ermöglicht sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern einen verbesserten Zugang zu den Inhalten. Die Erstellung und Nutzung digitaler Versionen von Schulbüchern bzw. eine effizientere Erstellung adaptierter Versionen ist daher ein wichtiger Beitrag zur Qualitätsentwicklung im Unterricht blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler.
Dieses wichtige Ziel wurde im Rahmen des Projektes „Optimierung der elektronischen Versionen von Schulbüchern und der Einführung eines internetbasierten Bestellungs-, Produktions-, Auslieferungs- und Abwicklungssystems“ realisiert, welches im Auftrag des Bildungsministeriums in den Jahren 2011-2012 vom Institut „Integriert Studieren“ der Universität Linz durchgeführt wurde und zu einer Erleichterung der Aufbereitungsarbeit sowie einer Verbesserung der Qualität des alternativen Schulbuchinhalts in Kooperation mit den Schulbuchverlagen als auch zu einem elektronischen Managementsystems zur Online-Durchführung von Bestellung bis hin zu Aufbereitung und Auslieferung von Schulbüchern in alternativen Formaten für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler geführt hat.
Die Schulbücher, die vom Jahr zu Jahr visuell ansprechender gestaltet werden und so immer mehr auf Grafikdesign aufbauen, stellen hohe Anforderungen an die Aufbereitung für sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler. Eine Projektgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Institutes „Integriert Studieren“, des Bundes-Blindenerziehungsinstitut in Wien und des Landesschulzentrum für Hör- und Sehbildung (LSZHS) Linz hat Richtlinien erarbeitet, nach denen die Schulbücher nun aufbereitet werden. Es wurde dabei sowohl die digitale Version als auch die Braille-Version berücksichtigt. MSWord Makros im Rahmen der Erfassung entsprechend der Richtlinien ermöglichen die Erstellung sowohl einer digitalen als auch einer Braille Version im barrierefreien Format. Die 6Punkt Brailledruck Version eines barrierefrei aufbereiteten Schulbuchs wird mithilfe der Software Hagener Braille System (HBS-Makros) bewerkstelligt. Darüber hinaus sind dem Bundesministerium für Bildung und Frauen keine Softwarefirmen bekannt, die eine Umwandlung in elektronische Formate anbieten.
Die Ausstattung von sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden adaptierten Schulbüchern sowie die Bereitstellung von elektronischen Hilfsmitteln (PCs mit Braillezeile und/oder Sprachausgabe, Lesegeräten etc.) für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler an Bundesschulen erfolgt durch die Lehrmittelzentrale am Bundes-Blindenerziehungsinstitut. Die Bereitstellung von hörbehindertenspezifischen Unterrichtsmaterialien erfolgt durch eine bei der Organisationseinheit Sonderpädagogik des Ministeriums eingerichtete Expertinnen- und Expertengruppe von hörenden und gehörlosen Praktikerinnen und Praktikern.
Für die finanziellen Belange der Aktion „Unentgeltliche Schulbücher“ ist das Bundesministerium für Familien und Jugend zuständig. Die Verrechnung von Unterrichtsmaterialien bzw. von entsprechend adaptierten Schulbüchern erfolgt direkt mit dem Bundesministerium für Familien und Jugend.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.