817/AB XXV. GP
Eingelangt am 25.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0054-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 890/J vom 27. Februar 2014 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Kontrollen der Finanzpolizei haben in den Jahren 2012 und 2013 zu insgesamt 10.582 Beanstandungen geführt. Die Aufgliederung auf Regionen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
|
Region |
2012 |
2013 |
|
Wien |
496 |
431 |
|
Ost |
863 |
672 |
|
Mitte |
4.102 |
530 |
|
West |
1.223 |
546 |
|
Süd |
1.209 |
510 |
|
Gesamt |
7.893 |
2.689 |
Eine Aufgliederung nach Bundesländern kann wegen der organisatorischen Gliederung der Behörden des Bundesministeriums für Finanzen in fünf Regionen nicht erfolgen. Für 2011 liegen keine Daten vor.
Zu 2.:
Strafverfahren wegen Verkürzung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) werden zuständigkeitshalber von den Finanzämtern als Finanzstrafbehörden abgeführt. Die Daten der Strafzahlungen werden von der Finanzpolizei als anzeigende Dienststelle nicht gesondert erfasst; eine Erhebung dieser Daten seitens der Finanzstrafbehörden wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Zu 3.:
Bei der zu Jahresbeginn 2012 durch die damalige Stabsstelle Finanzpolizei im Bundesministerium für Finanzen festgelegten Schwerpunktsetzung und Detailplanung der finanzpolizeilichen Bekämpfung des NoVA-Betruges wurde davon ausgegangen, dass im gesamten Bundesgebiet von Personen, die hier auch ihren Wohnsitz bzw. Sitz haben, rund 15.000 Kraftfahrzeuge betrieben bzw. verwendet werden, welche außerhalb Österreichs zum Verkehr zugelassen sind, deren Zulassung allerdings – samt Entrichtung der entsprechenden Steuern und Abgaben – von Rechts wegen in Österreich erfolgen müsste. Daher ergab eine vorsichtige Hochrechnung auf Grund der durchschnittlichen Nachforderungshöhe von 6.000 bis 7.000 Euro bei geschätzten 15.000 betroffenen Fahrzeugen ein potentielles Abgabenvolumen in Höhe von rund 100 Millionen Euro.
Zu 4.:
Die Finanzpolizei wird zur Bekämpfung des NoVA-Betruges auf Grund von einlangenden Hinweisen sowie aus eigener Initiative tätig. Schwerpunkteinsätze, wie sie in den Jahren 2012 und 2013 stattgefunden haben, werden auch 2014 durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen