825/AB XXV. GP

Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0007-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . April 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rauch und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2014 unter der Nr. 808/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geisterfahrer im Jahr 2013 am Teilstück A21 Wiener Außenringautobahn gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1-3:

  Ø   Worauf führen Sie den massiven Anstieg an Geisterfahrermeldungen auf diesem Teilstück zurück?

  Ø   Wie hoch schätzen Sie – ausgehend von den im Jahr 2013 bei Ö3 eingegangenen Warnungen auf diesem Teilstück – die tatsächliche Zahl an Geisterfahrern und wie viele davon wurden von der Polizei angehalten?

  Ø   Zu wie vielen Unfällen mit Geisterfahrern kam es im Jahr 2013 auf diesem Teilstück?

 

Allgemein möchte ich vorausschicken, dass Geisterfahrer bzw. Falschfahrerunfälle in den Unfallstatistiken der Statistik Austria bislang nicht erfasst werden. Die Bekanntgabe und Veröffentlichung einer „Geisterfahrermeldestatistik“ erfolgt durch den Radiosender Ö3 in dessen eigenem Wirkungs- und Verantwortungsbereich. Vom Bundesministerium für Inneres wird jährlich die Anzahl der Getöteten aufgrund von Geisterfahrern bekannt gegeben.

 

Zu den Fragen 4-6:

  Ø   Werden Maßnahmen zur Verhinderung von Geisterfahrern auf diesem Teilstück getroffen?

  Ø   Wenn ja, welche?

  Ø   Wenn nein, warum nicht?

 

Sämtliche Auffahrten sind mit Geisterfahrerwarntafeln ausgestattet. Die Auffahrten zwischen dem Knoten Vösendorf und der Anschlussstelle Heiligenkreuz wurden 2013 durch einen unabhängigen Straßenverkehrssicherheitsgutachter im Rahmen einer Road Safety Inspection (Straßenverkehrssicherheitsuntersuchung) begutachtet. Mängel in Bezug auf Geisterfahrten konnten dabei nicht festgestellt werden. Derzeit sind daher keine weiteren Maßnahmen über die grundsätzlichen betrieblichen und baulichen Erfordernisse hinaus geplant.