828/AB XXV. GP

Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0006-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . April 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Scherak und KollegInnen  haben am 26. Februar 2014 unter der Nr. 862/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend personelle Ausstattung der Kabinette und Staatssekretariatsbüros gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 9 bis 16:

Ø  Wie viele Personen waren mit Stichtag 28.02.2014 in Ihrem Kabinett beschäftigt?

Ø  Welche Personen waren mit Stichtag 28.02.2014 in Ihrem Kabinett beschäftigt und auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Dienstverhältnisse jeweils?

Ø  Welche Aufgabenbereiche sind diesen MitarbeiterInnen jeweils zugeordnet?

Ø  Umfasst Ihr Kabinett derzeit eine Einheit für Öffentlichkeits- und Pressearbeit?

Ø  Wenn ja: Wie viele und welche MitarbeiterInnen sind derzeit im Rahmen dieser Einheit mit Agenden der Öffentlichkeits- und Pressearbeit betraut?

Ø  Werden in Ihrem Kabinett derzeit MitarbeiterInnen über Arbeitsleihverträgen beschäftigt?

Ø  Wenn ja: Wie viele Personen (exklusive bzw. inklusive Kanzlei-, SekretariatsmitarbeiterInnen und sonstige Hilfskräfte) werden derzeit in Ihrem Kabinett über Arbeitsleihverträge beschäftigt und mit wem wurden diese Arbeitsleihverträge geschlossen?

Ø  Werden in Ihrem Kabinett derzeit Trainees oder sonstige MitarbeiterInnen von Interessenvertretungen, Unternehmen oder deren Tochterorganisationen beschäftigt?

Ø  Wenn ja: Wie viele Trainees oder sonstige MitarbeiterInnen werden Ihrem Kabinett derzeit von Interessenvertretungen und Unternehmen bzw. von diesen über eine Tochterorganisation zur Verfügung gestellt?

Ø  Mit welchen Aufgaben und Funktionen sind diese Trainees und sonstigen MitarbeiterInnen in Ihrem Kabinett betraut?

Ø  Welche Entscheidungsbefugnisse kommen diesen Trainees und sonstigen MitarbeiterInnen auf welcher Rechtsgrundlage zu?

 

Zum Stichtag 28. Februar 2014 waren, abgesehen von Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 12 MitarbeiterInnen in meinem Kabinett beschäftigt:

 

Name

Rechtsgrund-

lage

Funktion

Mag. Petra

Grabner-Zeleny

SVB

Kabinettchefin

Mag. Michael

Schmidt

SVB

Stvtr. Kabinettchef

Mag. Marianne

Lackner

Arbeitsleihe

Pressesprecherin

Gabriele Fiala

SVB

Sonderberaterin

Mag. Harald

Schitnig

SVB

Referent für Telekom, Luftfahrt, Post

Mag. Sabine

Kühschelm

SVB

Referentin für Straße, Nahverkehr, Verkehrssicherheit

Mag. Walter

Fleissner

SVB

Referent Presse

Mag. Marianne

Karepova

Arbeitsleihe

Referentin für Forschung, Technologietransfer, Patentamt

Dipl.-Ing. Franz

Binderlehner

SVB

Referent für Schiene, Nahverkehr, Seilbahnen

Mag. Michael

Luczensky

SVB

Referent für EU,

Internationale,

juristische Angelegenheiten

Angela

Köplinger

SVB

Referentin Presse

Stefan

Gatternig

SVB

Referent Presse

 

Die Arbeitsleihverträge wurden mit zwei unterschiedlichen Institutionen geschlossen. In meinem Kabinett werden keine Trainees beschäftigt.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts inklusive Kanzlei-, SekretariatsmitarbeiterInnen und sonstige Hilfskräfte derzeit (Stichtag: 28.02.2014) ergeben?

Ø  Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts exklusive Kanzlei-, SekretariatsmitarbeiterInnen und sonstige Hilfskräfte derzeit (Stichtag: 28.02.2014) ergeben?

 

Die Gesamtkosten aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen meines Kabinetts beliefen sich im Februar 2014 auf € 119.409,23. Die Kosten ohne Kanzlei-, SekretariatsmitarbeiterInnen und sonstigen Hilfskräften betrugen im Februar 2014  € 76.124,98.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Haben sich die Personalgesamtausgaben Ihres Kabinetts (exklusive wie inklusive Kanzlei-, SekretariatsmitarbeiterInnen und sonstige Hilfskräfte) im Vergleich zum 28.02.2009, 28.02.2010, 28.02.2011, 28.02.2012 und 28.02.2013 verändert?

Ø  Wenn ja: In welcher Art haben sich die Personalgesamtausgaben Ihres Kabinetts (exklusive wie inklusive Kanzlei-, SekretariatsmitarbeiterInnen und sonstige Hilfskräfte) im Vergleich zum 28.02.2009, 28.02.2010, 28.02.2011, 28.02.2012 und 28.02.2013 verändert?

Ø  Worauf sind diese Veränderungen jeweils zurückzuführen?

 

Die Personalausgaben im Februar 2014 verringerten sich im Vergleich zu den Jahren 2009 bis 2013 aufgrund eines reduzierten Personalstandes im Kabinett.