839/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0057-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 933/J vom 28. Februar 2014 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.,4., 7. und 10.:

Seit 1. Jänner 2013 bis einschließlich 28. Februar 2014 wurden nachstehende Beratungsleistungen beauftragt:

Unternehmen

Gegenstand

Kosten

Milestones

internationale Medienbeobachtung mit Fokus auf Finanz-, Euro- und Bankenkrise sowie Beratungen und Empfehlungen zu Entwicklungen auf Finanz- und Kapitalmärkten, Vorbereitung auf Medienanfragen

100.050,--

Purtscher Relations GmbH

Kommunikationsberatung, strategische Positionierung der Finanzverwaltung

66.720,--

Psyconsult

Fachliche Begutachtung des Leitfadens „Auf lange Sicht psychisch gsund bleiben“

3.600,--

Brand Treuhand Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungs-GmbH

Beratung zu den anlässlich des mit 31.12.2012 beendeten Flexibilisierungszeitraumes der Finanzprokuratur vorzunehmenden Abschlussberichte und -stellungnahmen

288,--

Austria Wirtschaftsservice GmbH

Einbringung externer betriebswirtschaftlicher Expertise für das öffentliche Rechnungswesen im Zusammenhang mit der Haushaltsrechtsreform

186.855,48

Alpen-Adria Universität

Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Neugestaltung der aktuellen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung

90.000,--

Alpen-Adria Universität

Erstellung eines Handbuches zur technischen Umsetzung einer BHHRR orientierten VRV durch den Auftragnehmer auf Basis der Ergebnisse bislang vorliegender Analysen

95.000,--

Strasser Sepp Dkfm. Consulting-Unternehmensberatung GmbH

Fachliche Unterstützung hinsichtlich der Vertretung des Bundesministeriums für Finanzen im Projektausschuss der ARGE-AKH

108.000,--

Priv.-Doz. Dr. Konrad Lachmayer

Rechtswissenschaftliche Beratung im Bereich Universitätsrecht, insbesondere in Hinblick auf Fragestellungen der Universitätsfinanzierung

15.504,--

Horvath & Partners Management Consulting GmbH

Begleitung des Bundesministeriums für Finanzen in der Entwicklung und Erprobung eines strategischen Beteiligungscontrolling

124.700,--

 

Hinsichtlich der bei der Unternehmensberatungsgesellschaft Oliver Wyman in Auftrag gegebenen Einschätzung wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 374/J vom 7. Jänner 2014 und die Ausführungen zur dringlichen Anfrage Nr. 789/J vom 25. Februar 2014 verwiesen.


Inwieweit sonstige Aufträge an Unternehmen erteilt wurden, welche über eine Beratungskonzession verfügen, könnte nur nach Durchsicht und Bewertung jedes einzelnen Auftrages erhoben werden. Eine detaillierte Auswertung wäre dabei mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass SC i.R. Dr. Nolz als Berater des Bundesministeriums für Finanzen in Bezug auf nationale und internationale Steuerangelegenheiten tätig ist und weiterhin als Berater für Fragen der Kapitalmarktentwicklung und der Corporate Governance unter Berücksichtigung internationaler Aspekte fungiert. Dr. Pichler ist als Berater für Fragen der verstaatlichten und teilverstaatlichten Banken und für das Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) tätig.

 

Zu 2., 5. und 6.:

Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Beratungsleistungen zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:

 

Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes Expertenwissen im Bundesministerium für Finanzen nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin beziehungsweise ein externer Experte, die beziehungsweise der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines externen Beraters.

 

Zu 3.:

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 8. und 9.:

Die Vergaben erfolgten immer entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in der geltenden Fassung.

 

Zu 11.:

Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen der jeweiligen Bundesfinanzgesetze gegeben.


Zu 12.:

Die bisherige Beauftragungspraxis wird nach Bedarf fortgesetzt.

 

Zu 13.:

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu
Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Bundesministeriums für Finanzen. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen