840/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 932/J des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1, 4, 7 und 10:

Hinsichtlich des Zeitraums vom 1. Jänner 2013 bis zum 28. Jänner 2013 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13665/J des Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012. Für den übrigen Zeitraum bis zum 28. Februar 2014 sind für den Bereich meines Ressorts (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) die nachstehenden Beratungsaufträge und Expertisen zu nennen, wobei unter Expertise die sachverständige Begutachtung eines Experten mit wissenschaftlichen Hintergrund zur Verbreiterung der Grundlagen für anstehende Entscheidungen verstanden wird:

Auftragnehmer

Inhalt des Auftrags

Ergebnisse

Kosten zum
28.2.2014

Fa. think:zink
(Herta Zink )

Beratung bei Vergabeverfahren für den Mediaetat 2014

Fachliche Beratung im laufenden Vergabeverfahren, inhaltliche Expertise im Bereich Mediaplanung

3.060,--

CONECTA Unternehmens- und Organisationsberatung GmbH

Führungskräfteklausur der Sektion VI (Arbeitsmarkt) - Konzeption und Moderation der Klausur und Beratungsleistungen zur Vorbereitung

Abklärung und Vereinbarungen zur internen Zusammenarbeit, Kommunikation und Koordination -  Grundzüge und weitere Vorgangsweise eines abteilungsübergreifenden Projektes wurden festgelegt

3.180,--

Fa. Unique Public Relations

Strategische Medienkommunikation für das BMASK

Es erfolgt laufend eine Beratung des Ressorts.

62.400,--


Auftragnehmer

Inhalt des Auftrags

Ergebnisse

Kosten zum
28.2.2014

Wirtschaftsuniversität Wien

Entwicklung eines Mikroanalytischen Simulationsmodells zur Prognose der langfristigen Entwicklung von Erwerbsbiographien – Teil 6
Grundlage: § 108e ASVG

Die Leistung entsprechend dem Auftragsinhalt wurde so wie beauftragt im November 2013 erbracht.

36.535,--

IOS Management – Dr. Lengauer Roland

Unterstützung des Projektes Invalidität im Wandel 2 – psychische Erkrankung und Invalidität

Der Projektbericht wurde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung am 12.06.2013 vorgelegt.

34.089,--

Institut für höhere Studien

Analyse – I-PensionistInnen mit dem Fokus auf den Arbeitsmarkt/Branchen

Der Endbericht wurde im Oktober 2013 vorgelegt.

14.427,95

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)

Aktualisierung des langfristigen Prognosemodells A-LMM, Grundlage: § 108e ASVG

Die Leistung entsprechend dem Auftragsinhalt wurde im Juni 2013 erbracht.

33.611,--

Dr. Juliane Alton

Ergänzung und Überarbeitung des Tagungsberichts zur Enquete des BMASK vom 9.11.2012 zum Thema „Sozialschutz von KünstlerInnen im internationalen Bereich“

Die Überarbeitung des Tagungsberichts wurde im Mai 2013 fertiggestellt.

*)

Statistik Austria

Pensionsmonitoring – Erstellung von Pensionierungstafeln, Grundlage: § 108e ASVG

Die Leistung entsprechend dem Auftragsinhalt wurde so wie beauftragt im August 2013 erbracht.

19.381,98

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)

Langfristigen Prognosemodells A-LMM – Zusatzsimulation, Grundlage: § 108e ASVG

Die Leistung entsprechend dem Auftragsinhalt wurde so wie beauftragt im Juli 2013 erbracht.

3.701,--

IOS Management – Dr. Lengauer Roland

Projekt Invalidität im Wandel 2 – psychische Erkrankung und Invalidität (redaktionelle Aufarbeitung und Gestaltung des Endberichts)

Das Projekt wird noch im Frühjahr 2014 beendet werden.

8.816,--

IOS Management – Dr. Lengauer Roland

Projekt "Pensionskonto-Info" - Projektbegleitung

Das Projekt wird voraussichtliches Ende Juni 2014 beendet werden.

9.009,--


Auftragnehmer

Inhalt des Auftrags

Ergebnisse

Kosten zum
28.2.2014

Umweltbundesamt GmbH

Chemische Überprüfung von Griffen bei Nordic Walking Stöcken auf Inhaltsstoffe wie PAK, Phthalate; Bisphenol A - Teilauftrag im Rahmen des Vertrags über Untersuchungen von chemischen Inhaltsstoffen in Fertigprodukten zur Feststellung einer Gefährdung auf Grund des PSG 2004

Marküberwachung im Rahmen der Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes 2004: Von 14 gezogenen Proben wurden 8 Proben beanstandet (3 wegen Chrysen – ein PAK, 1 wegen DEHP – einem Phthalat, 2 wegen Bisphenol A und 2 wegen Nonylphenol).

4.494,--

Umweltbundesamt GmbH

Untersuchung von 22 Sexartikeln und 6 Sandalen auf eine Vielzahl chemischer Inhaltsstoffe - Teilauftrag im Rahmen des Vertrags über Untersuchungen von chemischen Inhaltsstoffen in Fertigprodukten zur Feststellung einer Gefährdung auf Grund des PSG 2004

Marküberwachung im Rahmen des PSG 2004: Von 22 untersuchten Sexartikeln waren 3 Proben wegen erhöhter Nonylphenolwerte zu beanstanden. Von 6 Sandalen wurden in 2 Proben PAK und Phthalate gefunden und in jeweils einer Probe PAK und ein Phthalat.

14.501,94

Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil

Abgabe eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens zur Frage des im Falle der Wiederbestellung des amtierenden Behindertenanwaltes des Bundes (§§ 13b – 13e des Bundesbehindertengesetzes) einzuhaltenden Verfahrens unter Berücksichtigung allfälliger vergleichbarer Rechtsvorschriften des Bundes

Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass im Fall der beabsichtigten erstmaligen Wiederbestellung des Behindertenanwalts keine Ausschreibung und kein Hearing erforderlich sind.

*)


Auftragnehmer

Inhalt des Auftrags

Ergebnisse

Kosten zum
28.2.2014

Dr. Klaus Mayr und Dr. Martin Greifeneder

Gemäß Art. 151 Abs. 46 Z 5 B-VG ist der zuständige Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verpflichtet, bis 31. Dezember 2014 an den Nationalrat und den Bundesrat einen Bericht über die Vollziehung der Angelegenheiten des Pflegegeldwesens zu erstatten.

Um eine objektive, umfangreiche Bewertung der Übernahme der Landespflegegeldfälle in die Bundeskompetenz aus Sicht der Praxis im Bericht darstellen zu können, wurden Dr. Greifeneder (Richter am LG Wels, Verfasser eines Kommentars zum BPGG) und Mag. Dr. Mayr (Co-Schriftführer der österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht, Referent in der Kammer f. Arbeiter u. Angestellte OÖ) mit der Erarbeitung von Grundlagen für den zu erstattenden Bericht über die Vollziehung der Angelegenheiten des Pflegegeldwesens beauftragt.

Erstattung eines Zwischenbericht am 22. August 2013

Fertigstellung in Bearbeitung

*)

Contrast Management-Consulting GmbH

Entwicklung eines Fördermodells für das Modul „Berufsvorbereitung neu“ der Integrativen Betriebe aufbauend auf den bestehenden Vorarbeiten

Fertigstellung in Bearbeitung

bis jetzt sind keine Kosten angefallen

Universität Innsbruck, Rechtswissenschaftliche Fakultät

Gutachten über die aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erwachsenden Verpflichtungen Österreichs

Darstellung der Verpflichtungen Österreichs aus der Sicht des Völkerrechts, des Europarechts, des öffentlichen Rechts, des Arbeits- und Sozialrechts und des Zivilrechts

bis jetzt sind keine Kosten angefallen

meinungsraum.at

Evaluierung der Öffentlichkeitsarbeit-Kampagne

Erster Zwischenbericht

13.080,--

 


Auftragnehmer

Inhalt des Auftrags

Ergebnisse

Kosten zum
28.2.2014

Prospect UnternehmungsberatungsgmbH

Aufbereitung relevanter Ergebnisse der Implementierungsevaluierung von fit2work und Entwicklung zukunftsorientierter Lösungen für Problembereiche in bestehenden Schnittstellen von fit2work

Weiterentwicklung von fit2work auf Basis der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen

9.360,--

Via Netzwerk GmbH & Kloimüller CO KG

Begleitung des Projektes Gütesiegel NESTOR GOLD für die Jahre 2012/2013: Akquirierung und Beratung von Institutionen für die Bewerbung um die Verleihung des Gütesiegels für alter(n)s-gerechtes Arbeiten; Konzeption und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Qualitätssicherung/ Weiterbildung der Assessor-Innen

9 Unternehmen/Organisa-tionen wurden zertifiziert

3 Unternehmen/Organisa-tionen sind in der Assessierungsphase

2 Unternehmen/Organisa-tionen sind in der Rezertifizierungsphase

9 Veranstaltungen

12.840,--

Dr.in Elisabeth Klatzer

Beratung und Begleitung von Gender Budgeting Projekten im Ressort im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung als Vorbereitung für die im Jahr 2013 verpflichtend vorgesehene wirkungsorientierte Haushaltsführung unter Berücksichtigung des Gender Budgeting

Im Rahmen der Budgeter-stellung der Jahre 2012 und 2013 hat die Gender Budgeting Expertin die GM-Beauftragten im BMASK und in den nachgeordneten Dienststellen bei der Aus- und Bearbeitung von gezielten Gender Budgeting Projekten beraten.

*)

Prof. Dr. Ungericht (Universität Graz)

Wissenschaftliche Begleitung der Erarbeitung des CSR-Aktionsplans der Bundesregierung

Erstellung von Impulspapieren zum NAP CSR, die als Grundlage für den Draft des NAP dienen. Der Draft wurde in den Sitzungen der Steuergruppe und mit relevanten Stakeholdern und Sozialpartnern diskutiert, mit dem Ziel, konsensfähige Inhalte sowie weiter bestehende Differenzen zu identifizieren. Derzeit wird der überarbeitete Entwurf in der Steuergruppe konkretisiert

*)

 


Auftragnehmer

Inhalt des Auftrags

Ergebnisse

Kosten zum
28.2.2014

Wallner & Schauer GmbH

Begleitung der Steuergruppe NAP-CSR und Moderation von Stakeholder-workshops

Vorbereitung, Begleitung und Moderation betr. NAP-CSR

2.020,--
(BMASK)

KPMG

Prüfung und Evaluierung der Kosten von EU-SILC (Evaluierung gemäß § 13 Abs. 2 der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverord-nung (BGBl. II Nr. 277/2010)

Auf Basis des Prüfberichts wurde ein neuer Kostenersatz für die Erhebung EU-SILC, gültig ab der Erhebung 2013, festgelegt.

4.608.--

FAS-Research Sozialwissenschaftliche Forschungsgesellschaft mbH

Aktiv altern - Gesund länger arbeiten

Netzwerkanalyse Schnittstelle Arbeitsmarkt – Gesundheit

70.560,--

Gesundheit Österreich GmbH

Expertise zum Nutzen von (sekundär)präventiven Maßnahmen bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz

Entwicklung von Best-Practice (inhaltlich wie institutionell)

15.000,--

MMag Dr. Martin Meissnitzer

Wissenschaftliche Beglei-tung der Evaluierung des Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G) - in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des LSDB‑G wurde festgehalten, dass dieses Gesetz 2 Jahre nach Inkrafttreten in Hinblick auf seine Wirksamkeit zu überprüfen ist

Umfassende bzw. vertiefende Erkenntnisse zu Frage- und Problemstellungen, die sich im Zuge des Evaluie-rungsprozesses ergaben.

*)

*) Die Kosten bei Verträgen von Einzelpersonen werden aus Gründen des Datenschutzes nicht gesondert angeführt. Die Gesamtsumme der Kosten, die auf die angeführten Aufträge an Einzelpersonen mit Stand 28. Februar 2014 entfallen, beträgt 39,335 €.

Hinsichtlich der in der der parlamentarischen Anfrage Nr. 13665/J genannten Aufträge ist das Folgende zu aktualisieren:

·          Das Gutachten von Univ. Prof. Dr. Georg Graf über die Verjährungsproblematik bei endfälligen Fremdwährungskrediten mit Tilgungsträgern wurde im Februar 2013 fertiggestellt und hält fest, dass der Schaden im Mehraufwand besteht, den der Konsument bei einem Fremdwährungskredit im Verhältnis zum Eurokredit zahlen muss. Für einen durchschnittlichen Konsumenten ist es schwierig zu erkennen, wann dieser Schaden tatsächlich eintritt; jedenfalls kann nicht alleine durch die Verschlechterung des Wechselkurses vom Schadenseitritt gesprochen werden.

·          Im Zusammenhang mit dem Auftrag der Connex.cc DI Hadek GmbH sind beim externen Projekt-controlling von Pro-FIT bis zum 28. Februar 2014 Kosten in der Höhe von 327.800,40 € angefallen.

·          Im Zusammenhang mit dem Auftrag der Abif (Analyse Beratung und interdisziplinäre Forschung) sind bei der Implementierungsevaluierung „fit2work“ bis zum 28. Februar 2014 Kosten in der Höhe von 52.170,75  € angefallen.

·          Beim Auftrag der CSC betreffend Pro-FIT Unterstützung-Programmbüro sind bis zum 28. Februar 2014 Ausgaben in der Höhe von 267.936,79 € angefallen.

Fragen 2, 5 und 6:

Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Berater zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:

Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes ExpertInnenwissen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines Beraters.

Frage 3:

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bzw. des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen.

Fragen 8 und 9:

Die Vergaben erfolgen aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 und der internen Bestimmungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Frage 11:

Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen des Bundesfinanzgesetzes gegeben und erfolgte aus Mitteln des Haushaltsbudgets des Ressorts, der Gebarung Arbeitsmarktpolitik (G-AMP), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Ausgleichstaxfonds (ATF).

Frage 12:

Bei Bedarf werden Beratungen und Expertisen auch in Hinkunft in Auftrag gegeben. Derzeit ist etwa eine Ausschreibung (offenes Verfahren) für die strategische Medienberatung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die jetzt laufende Legislaturperiode in Vorbereitung.

Frage 13:

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht nach Art. 52 B-VG umfasst.