849/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

                       

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 28. April 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 939/J-NR/2014 betreffend Budgetaufwand für Berateraufträge, die die Abg. Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 28. Februar 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird im Hinblick auf die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 4, 7 und 10:

Hinsichtlich des Zeitraums 1. Jänner 2013 bis 28. Jänner 2013 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr. 13672/J-NR/2013 sowie Nr. 13663/J-NR/2013 verwiesen.

 

Im Hinblick auf die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 stellen sich die im Zeitraum 29. Jänner 2013 bis zum 28. Februar 2014 abgeschlossenen Beratungsverträge, gegliedert nach Unternehmen/Berater, Vertragsgegenstand, Ergebnisse und von 29. Jänner 2013 bis zum 28. Februar 2014 angefallenen Kosten/Ausgaben (incl. USt.) wie folgt dar:

 

Unternehmen

/Berater

Vertragsgegenstand

Ergebnisse

Angefallene Kosten/Ausgaben (inkl. USt.) 29.1.2013 bis 28.2.2014 in EUR

Agentur Steinbach

Organisationsberatung zur Vorbereitung des EU-Programmes Erasmus +

Leistung wurde erbracht

1.152,00

Kick off Management Consulting GmbH

Beratung mit Schwerpunkt Organisationsentwicklung für das EU-Programm Erasmus +

Leistung wurde erbracht

3.840,00

Ecker & Partner

PR-Beratungsvertrag strategische Kommunikation

Leistung wurde erbracht

75.240,00

Franz Renner Media

Beratung strategische Kommunikation

Leistung wurde erbracht

29.136,00

Dr. Dagmar Heindler

Sprachenpolitische Konsulententätigkeiten (2013/14)

Leistung wird laufend erbracht

1.000,00

BDO Graz GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-gesellschaft

Behandlung von konkreten Fragestellungen von Pädagogischen Hochschulen zu betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten, Unterstützung bei den laufenden Aktualisierungen sowie Weiterentwicklung des bereits bestehenden Handbuches

Leistung wird laufend erbracht

5.292,00

Norbert Maritzen, Institut für Bildungsmonitoring Hamburg

SQA.-Evaluation: Konzepterstellung und wissenschaftliche Beratung

Leistung wurde erbracht

4.150,57

O.Prof. Dr. Herbert Altrichter, Universität Linz

SQA.-Evaluation: Konzepterstellung und wissenschaftliche Beratung

Leistung wurde erbracht

1.163,80

Dr. Christian Schmid-Waldmann

Projekt – EBIS-Entwicklungsberatung in Schulen: Konzeptarbeiten

Leistung wurde erbracht

388,80

Mag. Erwin Greiner

Projekt – EBIS-Entwicklungsberatung in Schulen: Adaption des Kompetenzprofils

Leistung wurde erbracht

314,40

Dr. Eva Grabherr

Beratung Modellregionen zur umfassende Sprachförderung

Leistung wurde erbracht

661,60

b.motion

KidZ-Klassenzimmer der Zukunft; Organisationsentwicklung Vernetzungsprojekt

Leistung wurde erbracht

3.000,00

Permion

 

Organisationsentwicklung der Sektion für berufsbildendes Schulwesen, Erwachsenenbildung und Schulsport, Vorbereitung von Strukturen im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung

Leistung wurde erbracht

36.960,00

Deloitte Consulting GmbH

Beratung im Rahmen des Projektes LehrerInnenbesoldungsreform

Leistung wurde erbracht

28.155,60

ICG Integrated Consulting Group GmbH

Prozess-Analyse zur Optimierung der Prozesse zwischen bm:ukk und PHn

Ergebnisse liegen vor und fließen in den weiteren Umsetzungsprozess ein

28.653,00

 

Hinsichtlich der vom 29. Jänner 2013 bis zum 28. Februar 2014 vergebenen Expertisen, Studien, Untersuchungen und sonstigen Aufträgen mit wissenschaftlichem Hintergrund, gegliedert nach Auftragnehmer, Auftragsinhalt (Titel)/Zielsetzung, Ergebnisse sowie von 29. Jänner 2013 bis zum 28. Februar 2014 angefallenen Kosten/Ausgaben (incl. USt.) wird im Hinblick auf die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 auf nachstehende Übersicht verwiesen:

 

Auftragnehmer

Auftragsinhalt (Titel)/Zielsetzung

Ergebnisse

Angefallene Kosten/Ausgaben (inkl. USt.) 29.1.2013 bis 28.2.2014 in EUR

KOMMent

Kurzstudie zur Neustrukturierung des Programmes Internationale Schulpartnerschaften und Schulnetzwerke

Leistung wurde erbracht

2.100,00

Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw)

Recherchearbeiten zu Bildungsmaterialien im Rahmen des EU-Projektes IBOBB

Leistung wurde erbracht

5.000,00

Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung, Universität Klagenfurt, Ao.Univ.-Prof. Dr. Franz Rauch

Expertise Netzwerke im Bildungsbereich/ wissenschaftlich gestützte Analyse von Schulnetzwerken und darauf aufbauend Vorschläge für die weitere Entwicklung

Endbericht liegt vor

6.000,00

IHS Institut für Höhere Studien

Evaluierung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau ganztägiger Schulformen

Leistung wird laufend erbracht

34.702,88

emer. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Malle, Univ.-Prof. Mag. Dr. Hans-Stefan Siller, Universität Koblenz

Gutachten „Die Anrechenbarkeit der schriftlichen Mathematikprüfung innerhalb des Internationalen Bakkalaureats (IB) als Teilprüfung der österreichischen standardisierten Reifeprüfung“

Leistung wurde erbracht

2.000,00

Prof. Mag. Siegi Stemer

Maßnahmenkonzept für frühe Bildungsschwerpunkte mit besonderer Berücksichtigung der nachhaltigen Sprachförderung, regelmäßigen Bewegung und kindgerecht begleiteten Übergängen

Ergebnis liegt vor

66.434,00

Verein Wiener Sprachgesellschaft

Individuelle Erwerbsverläufe im sinnerfassenden Lesen mehrsprachiger SchülerInnen. Dokumentation von individuellen Lese- und Verständnisstrategien und Erwerbsverläufen im Kontext von Mehrsprachigkeit

Leistung wird laufend erbracht

5.000,00

Alpen-Adria-Universität; Univ.Prof. Dr. Vladimir Wakounig

Implementierung und Begleitung immersiver Unterrichtsformen sowie Erhebung zweisprachiger Praxis (Primar-und Sekundarstufe)

Leistung wird laufend erbracht

7.500,00

Institut für Höhere Studien

Erstellung des Berichts betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen für den Berichtszeitraum 2011 – 2012

Die Leistung wurde erbracht

49.100,00

Österr. Institut für Kinderrechte und Elternbildung

Studie zu „Väter und Mütter in (Eltern-)Teilzeit: Motive, Auswirkungen und Reaktionen“

Die Leistung wurde erbracht

10.000,00

Universität Klagenfurt, Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung

Fallstudien und Train-the-Trainer zu Gender und Diversität in PFL neu (Entwicklungs- und Forschungsprojekt)

Zwischenberichte liegen vor

18.740,25

Mag. Dr. Maria Gutknecht-Gmeiner

CSM Follow up 2 – Prozessbegleitung und Abschlussevaluation mit Medienprodukt 2013

Endbericht liegt vor

15.990,00

Dr. Ilse Bartosch, Universität Wien, Fakultät für Physik

Analyse-Expertise zum Projekt Reflect – reflexive Koedukation

Endbericht liegt vor

1.800,00

 

Zudem erfolgte – im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – eine Beteiligung an dem Forschungsprojekt „Männer in Elternkarenz – Die Folgen für den Erwerbsverlauf“. Aus den Frauenbudgetmitteln wurde dafür ein Betrag in Höhe von EUR 8.000,-- aufgewendet.

 

Zu Fragen 2, 5 und 6:

Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Beratung bzw. externe wissenschaftliche Expertise zu einem bestimmten Thema heranzuziehen. Einerseits kann sich punktuell die Herausforderung stellen, dass zu ganz spezifischen Themenstellungen spezialisiertes Expertenwissen im Bundesministerium nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, heran­gezogen. Ein weiterer Grund, externe Unterstützung anzufordern ist, dass es zweckmäßig ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außen­stehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung externer Beratung oder externer Expertise, um die Entscheidungsbasis durch von außen kommendes Fachwissen zu bereichern.

 

Zu Frage 3:

Die vorstehend genannten Aufträge wurden von der nach der Geschäftseinteilung jeweils zuständigen Organisationseinheit des damaligen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und ehemals des Bundeskanzleramtes erteilt.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Die Vergaben erfolgten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabe­gesetzes 2006.

 

Zu Frage 11:

Die budgetäre Bedeckung war unter dem jeweiligen Konto des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes gegeben.

 

Zu Frage 12:

Je nach Bedarf werden Beratungsleistungen und Expertisen angefordert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können jedoch keine exakten Angaben gemacht werden.

 

Zu Frage 13:

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegen­ständliche Frage betrifft ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und ist daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.