849/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. April 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 939/J-NR/2014 betreffend Budgetaufwand für Berateraufträge, die die Abg. Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 28. Februar 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird im Hinblick auf die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 4, 7 und 10:
Hinsichtlich des Zeitraums 1. Jänner 2013 bis 28. Jänner 2013 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr. 13672/J-NR/2013 sowie Nr. 13663/J-NR/2013 verwiesen.
Im Hinblick auf die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 stellen sich die im Zeitraum 29. Jänner 2013 bis zum 28. Februar 2014 abgeschlossenen Beratungsverträge, gegliedert nach Unternehmen/Berater, Vertragsgegenstand, Ergebnisse und von 29. Jänner 2013 bis zum 28. Februar 2014 angefallenen Kosten/Ausgaben (incl. USt.) wie folgt dar:
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Unternehmen /Berater |
Vertragsgegenstand |
Ergebnisse |
Angefallene Kosten/Ausgaben (inkl. USt.) 29.1.2013 bis 28.2.2014 in EUR |
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Agentur Steinbach |
Organisationsberatung zur Vorbereitung des EU-Programmes Erasmus + |
Leistung wurde erbracht |
1.152,00 |
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Kick off Management Consulting GmbH |
Beratung mit Schwerpunkt Organisationsentwicklung für das EU-Programm Erasmus + |
Leistung wurde erbracht |
3.840,00 |
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Ecker & Partner |
PR-Beratungsvertrag strategische Kommunikation |
Leistung wurde erbracht |
75.240,00 |
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Franz Renner Media |
Beratung strategische Kommunikation |
Leistung wurde erbracht |
29.136,00 |
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Dr. Dagmar Heindler |
Sprachenpolitische Konsulententätigkeiten (2013/14) |
Leistung wird laufend erbracht |
1.000,00 |
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BDO Graz GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-gesellschaft |
Behandlung von konkreten Fragestellungen von Pädagogischen Hochschulen zu betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten, Unterstützung bei den laufenden Aktualisierungen sowie Weiterentwicklung des bereits bestehenden Handbuches |
Leistung wird laufend erbracht |
5.292,00 |
|
Norbert Maritzen, Institut für Bildungsmonitoring Hamburg |
SQA.-Evaluation: Konzepterstellung und wissenschaftliche Beratung |
Leistung wurde erbracht |
4.150,57 |
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O.Prof. Dr. Herbert Altrichter, Universität Linz |
SQA.-Evaluation: Konzepterstellung und wissenschaftliche Beratung |
Leistung wurde erbracht |
1.163,80 |
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Dr. Christian Schmid-Waldmann |
Projekt – EBIS-Entwicklungsberatung in Schulen: Konzeptarbeiten |
Leistung wurde erbracht |
388,80 |
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Mag. Erwin Greiner |
Projekt – EBIS-Entwicklungsberatung in Schulen: Adaption des Kompetenzprofils |
Leistung wurde erbracht |
314,40 |
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Dr. Eva Grabherr |
Beratung Modellregionen zur umfassende Sprachförderung |
Leistung wurde erbracht |
661,60 |
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b.motion |
KidZ-Klassenzimmer der Zukunft; Organisationsentwicklung Vernetzungsprojekt |
Leistung wurde erbracht |
3.000,00 |
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Permion
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Organisationsentwicklung der Sektion für berufsbildendes Schulwesen, Erwachsenenbildung und Schulsport, Vorbereitung von Strukturen im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung |
Leistung wurde erbracht |
36.960,00 |
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Deloitte Consulting GmbH |
Beratung im Rahmen des Projektes LehrerInnenbesoldungsreform |
Leistung wurde erbracht |
28.155,60 |
|
ICG Integrated Consulting Group GmbH |
Prozess-Analyse zur Optimierung der Prozesse zwischen bm:ukk und PHn |
Ergebnisse liegen vor und fließen in den weiteren Umsetzungsprozess ein |
28.653,00 |
Hinsichtlich der vom 29. Jänner 2013 bis zum 28. Februar 2014 vergebenen Expertisen, Studien, Untersuchungen und sonstigen Aufträgen mit wissenschaftlichem Hintergrund, gegliedert nach Auftragnehmer, Auftragsinhalt (Titel)/Zielsetzung, Ergebnisse sowie von 29. Jänner 2013 bis zum 28. Februar 2014 angefallenen Kosten/Ausgaben (incl. USt.) wird im Hinblick auf die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 auf nachstehende Übersicht verwiesen:
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Auftragnehmer |
Auftragsinhalt (Titel)/Zielsetzung |
Ergebnisse |
Angefallene Kosten/Ausgaben (inkl. USt.) 29.1.2013 bis 28.2.2014 in EUR |
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KOMMent |
Kurzstudie zur Neustrukturierung des Programmes Internationale Schulpartnerschaften und Schulnetzwerke |
Leistung wurde erbracht |
2.100,00 |
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Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) |
Recherchearbeiten zu Bildungsmaterialien im Rahmen des EU-Projektes IBOBB |
Leistung wurde erbracht |
5.000,00 |
|
Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung, Universität Klagenfurt, Ao.Univ.-Prof. Dr. Franz Rauch |
Expertise Netzwerke im Bildungsbereich/ wissenschaftlich gestützte Analyse von Schulnetzwerken und darauf aufbauend Vorschläge für die weitere Entwicklung |
Endbericht liegt vor |
6.000,00 |
|
IHS Institut für Höhere Studien |
Evaluierung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau ganztägiger Schulformen |
Leistung wird laufend erbracht |
34.702,88 |
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emer. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Malle, Univ.-Prof. Mag. Dr. Hans-Stefan Siller, Universität Koblenz |
Gutachten „Die Anrechenbarkeit der schriftlichen Mathematikprüfung innerhalb des Internationalen Bakkalaureats (IB) als Teilprüfung der österreichischen standardisierten Reifeprüfung“ |
Leistung wurde erbracht |
2.000,00 |
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Prof. Mag. Siegi Stemer |
Maßnahmenkonzept für frühe Bildungsschwerpunkte mit besonderer Berücksichtigung der nachhaltigen Sprachförderung, regelmäßigen Bewegung und kindgerecht begleiteten Übergängen |
Ergebnis liegt vor |
66.434,00 |
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Verein Wiener Sprachgesellschaft |
Individuelle Erwerbsverläufe im sinnerfassenden Lesen mehrsprachiger SchülerInnen. Dokumentation von individuellen Lese- und Verständnisstrategien und Erwerbsverläufen im Kontext von Mehrsprachigkeit |
Leistung wird laufend erbracht |
5.000,00 |
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Alpen-Adria-Universität; Univ.Prof. Dr. Vladimir Wakounig |
Implementierung und Begleitung immersiver Unterrichtsformen sowie Erhebung zweisprachiger Praxis (Primar-und Sekundarstufe) |
Leistung wird laufend erbracht |
7.500,00 |
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Institut für Höhere Studien |
Erstellung des Berichts betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen für den Berichtszeitraum 2011 – 2012 |
Die Leistung wurde erbracht |
49.100,00 |
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Österr. Institut für Kinderrechte und Elternbildung |
Studie zu „Väter und Mütter in (Eltern-)Teilzeit: Motive, Auswirkungen und Reaktionen“ |
Die Leistung wurde erbracht |
10.000,00 |
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Universität Klagenfurt, Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung |
Fallstudien und Train-the-Trainer zu Gender und Diversität in PFL neu (Entwicklungs- und Forschungsprojekt) |
Zwischenberichte liegen vor |
18.740,25 |
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Mag. Dr. Maria Gutknecht-Gmeiner |
CSM Follow up 2 – Prozessbegleitung und Abschlussevaluation mit Medienprodukt 2013 |
Endbericht liegt vor |
15.990,00 |
|
Dr. Ilse Bartosch, Universität Wien, Fakultät für Physik |
Analyse-Expertise zum Projekt Reflect – reflexive Koedukation |
Endbericht liegt vor |
1.800,00 |
Zudem erfolgte – im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – eine Beteiligung an dem Forschungsprojekt „Männer in Elternkarenz – Die Folgen für den Erwerbsverlauf“. Aus den Frauenbudgetmitteln wurde dafür ein Betrag in Höhe von EUR 8.000,-- aufgewendet.
Zu Fragen 2, 5 und 6:
Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Beratung bzw. externe wissenschaftliche Expertise zu einem bestimmten Thema heranzuziehen. Einerseits kann sich punktuell die Herausforderung stellen, dass zu ganz spezifischen Themenstellungen spezialisiertes Expertenwissen im Bundesministerium nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Unterstützung anzufordern ist, dass es zweckmäßig ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung externer Beratung oder externer Expertise, um die Entscheidungsbasis durch von außen kommendes Fachwissen zu bereichern.
Zu Frage 3:
Die vorstehend genannten Aufträge wurden von der nach der Geschäftseinteilung jeweils zuständigen Organisationseinheit des damaligen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und ehemals des Bundeskanzleramtes erteilt.
Zu Fragen 8 und 9:
Die Vergaben erfolgten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006.
Zu Frage 11:
Die budgetäre Bedeckung war unter dem jeweiligen Konto des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes gegeben.
Zu Frage 12:
Je nach Bedarf werden Beratungsleistungen und Expertisen angefordert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können jedoch keine exakten Angaben gemacht werden.
Zu Frage 13:
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständliche Frage betrifft ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und ist daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.