876/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
BMJ-Pr7000/0049-Pr 1/2014 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 912/J-NR/2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2013 betrug insgesamt 162.000 Euro.
Zu 2a und 2f:
Auszahlungen im Jahr 2013:
Haushaltsführende Stelle Detailbudget Finanzposition Euro
Bundesministerium für Justiz 13.02.01 7232 000 Repräsentationsausgaben 91.188,54
Bundesministerium für Justiz 13.02.01 7232 004 Ö. Richterwoche 6.607,60
Bundesministerium für Justiz 13.02.01 Summe 97.796,14
Oberster Gerichtshof 13.02.02 7232 000 Repräsentationsausgaben 9.420,53
OLG Wien 13.02.03 7232 000 Repräsentationsausgaben 16.585,81
OLG Linz 13.02.03 7232 000 Repräsentationsausgaben 4.129,82
OLG Graz 13.02.03 7232 000 Repräsentationsausgaben 4.889,15
OLG Innsbruck 13.02.03 7232 000 Repräsentationsausgaben 362,40
Vollzugsdirektion 13.03.01 7232 000 Repräsentationsausgaben 3.588,61
Justiz gesamt 136.772,46
Zu 2b, 2c und 2e:
Eine Aufgliederung der Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, Fachbeamte des Bundesministeriums für Justiz, Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach dem Repräsentationszweck ist aus dem Rechnungswesen nicht möglich.
Zu 3:
Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke werden unter Finanzposition 4300.000 Lebensmittel verbucht. Im Jahr 2013 betrugen sie 8.863.317,38 Euro, wovon 8.574.169,01 Euro auf die Justizanstalten (Verpflegung der Insassen) entfallen.
Zu 4:
Im Jahr 2013 betrugen die Ausgaben bei Finanzposition 7231.000 Amtspauschale 9.243,96 Euro.
Zu 5:
Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.
Zu 6 und 7:
Für das Jahr 2014 gibt es noch kein Bundesfinanzgesetz und daher auch keinen Bundesvoranschlag in dem hier gefragten Detaillierungsgrad. Im Zuge des geltenden Budgetprovisoriums wurden bei den hier angefragten Finanzpositionen die Voranschlagsbeträge aus dem Jahr 2013 übernommen.
Wien, 28 . April 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter