876/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0049-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 912/J-NR/2014

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2013 betrug insgesamt 162.000 Euro.


Zu 2a und 2f:

Auszahlungen im Jahr 2013:

 Haushaltsführende Stelle    Detailbudget   Finanzposition                                                  Euro

Bundesministerium für Justiz   13.02.01           7232   000    Repräsentationsausgaben          91.188,54

Bundesministerium für Justiz   13.02.01           7232   004    Ö. Richterwoche                         6.607,60

Bundesministerium für Justiz   13.02.01           Summe                                                       97.796,14

Oberster Gerichtshof               13.02.02           7232   000    Repräsentationsausgaben           9.420,53

OLG Wien                              13.02.03           7232   000    Repräsentationsausgaben          16.585,81

OLG Linz                               13.02.03           7232   000    Repräsentationsausgaben           4.129,82

OLG Graz                              13.02.03           7232   000    Repräsentationsausgaben           4.889,15

OLG Innsbruck                       13.02.03           7232   000    Repräsentationsausgaben              362,40

Vollzugsdirektion                    13.03.01           7232   000    Repräsentationsausgaben           3.588,61

Justiz gesamt                                                                                                              136.772,46

Zu 2b, 2c und 2e:

Eine Aufgliederung der Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, Fachbeamte des Bundesministeriums für Justiz, Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach dem Repräsentationszweck ist aus dem Rechnungswesen nicht möglich.

Zu 3:

Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke werden unter Finanzposition 4300.000 Lebensmittel verbucht. Im Jahr 2013 betrugen sie 8.863.317,38 Euro, wovon 8.574.169,01 Euro auf die Justizanstalten (Verpflegung der Insassen) entfallen.

Zu 4:

Im Jahr 2013 betrugen die Ausgaben bei Finanzposition 7231.000 Amtspauschale 9.243,96 Euro.

Zu 5:

Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.

Zu 6 und 7:

Für das Jahr 2014 gibt es noch kein Bundesfinanzgesetz und daher auch keinen Bundesvoranschlag in dem hier gefragten Detaillierungsgrad. Im Zuge des geltenden Budgetprovisoriums wurden bei den hier angefragten Finanzpositionen die Voranschlagsbeträge aus dem Jahr 2013 übernommen.

 

 

Wien,    28    . April 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter