877/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.04.2014
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BM für JUstiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0049-Pr 1/2014 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 924/J-NR/2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Budgetaufwand für Werbung“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Internetauftritt:
Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe von Broschüren, Abhalten von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Sachinformationen auf der Website Justiz (unter www.justiz.gv.at) nach. Informations- und Werbekampagnen führt das Bundesministerium für Justiz nicht durch; (mediale) Werbeeinschaltungen und Informationsaktivitäten in Printmedien sowie audiovisuellen Medien werden nicht getätigt.
Für die Website Justiz betrugen die Kosten samt Sicherheitsvorkehrungen, Infrastruktur, Lizenzen und Support:
· Abrechnungszeitraum 2012 25.152 Euro (inkl. USt)
· Abrechnungszeitraum 2013 89.439,70 Euro (inkl. USt)
In diesem Betrag sind einmalige Kosten für eine Erweiterung der Website Justiz um Auftritte für 166 Dienststellen der Justiz und den Strafvollzug sowie für Adaptierungen der Startseite enthalten.
· Abrechnungszeitraum 2014 (bisher) 20.513,86 Euro (inkl. USt).
Im Jänner 2013 wurde mit der MediaWatch Institut für Medienanalysen GmbH zur nutzerfreundlicheren Aufbereitung der Inhalte der Website ein Werkvertrag abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages war zum einen die Messung der Inhalte von www.justiz.gv.at im Vergleich mit der Nachfrage bei verschiedenen Suchmaschinen im Web (Einzelmessung) und zum anderen die Messung der Nachfrage von bestimmten Themenbereichen (Future Issues) bei den Suchmaschinen im Internet (Kosten: 34.200 Euro inkl. USt).
Berufs- und Informationsmessen:
Für die Beteiligung an Messen sind dem Bundesministerium für Justiz die nachfolgend angeführten Kosten entstanden:
· SUCCESS12 (Informationsmesse an der Universität Wien (Juridicum); 21. März 2012), 2.388,-- Euro (inkl. USt),
· EXCELLENCE12 (Informationsmesse an der Universität Graz, 21. November 2012), 2.280,-- Euro (inkl. USt),
· „Treffpunkt – Erfolg“ (Berufsmesse an der Universität Salzburg, 16. Mai 2012), 2.280,-- Euro (inkl. USt),
· SUCCESS13 (Informationsmesse an der Universität Wien (Juridicum); 20. März 2013), 2.388,-- Euro (inkl. USt),
· EXCELLENCE13 (Informationsmesse an der Universität Graz, 20. November 2013), 2.388,-- Euro (inkl. USt),
· „Treffpunkt – Erfolg“ (Berufsmesse an der Universität Salzburg, 15. Mai 2013), 2.280,-- Euro (inkl. USt).
Umfragen und Beauftragung von Agenturen:
Im März 2013 hat das Bundesministerium für Justiz eine qualitative und quantitative Folgestudie "Vertrauen in die österreichische Justiz 2013" von der Karmasin Motivforschungs GmbH erarbeiten lassen. Die Kosten dafür beliefen sich auf 33.000 Euro (inkl. USt).
Das Bundesministerium für Justiz beauftragte die Firma Heidi GLÜCK spirit & support/ media + public affairs consulting GmbH im Dezember 2012 mit Beratungs- und Supportleistungen in Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit mit einem Maximalkontingent von 272 Beraterstunden (zu je 300 Euro inkl. USt).
Justizbroschüre:
Im Herbst 2012/Frühjahr 2013 wurde die im März 2013 veröffentlichte Justizbroschüre „Alles was Recht ist“ in Auftrag gegeben, die den BürgerInnen die Arbeit und die Aufgaben der Justiz näherbringen soll. Die Kosten für die Erstellung der Broschüre – inklusive Drucklegung – beliefen sich auf 76.158,85 Euro (inkl. USt).
Sonstiges:
Die Kosten für die Versendung von Pressemitteilungen über das Originaltextservice (OTS) der APA beliefen sich für die Jahre 2012 auf 2.997,87 (inkl. USt) Euro, im Jahr 2013 auf 3.205,36 Euro (inkl. USt) und im Jahr 2014 (bisher) auf 44,82 Euro (inkl. USt).
Zu 7 und 8:
Im Jahr 2012 wurde dem jüdischen Kulturverein DAVID ein Druckkostenbeitrag in der Höhe von 1.080 Euro (inkl. USt) und im Jahr 2013 ein Beitrag von 780 Euro (inkl. USt) gewährt. Im Jahr 2014 wurde noch kein Druckkostenbeitrag bezahlt.
Zu 9:
Ich verweise dazu auf die Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Justiz (abrufbar auf der Website Justiz), der alle Mitarbeiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und alle Mediensprecher entnommen werden können.
Zu 10:
Nach dem Kenntnisstand meiner Fachabteilung hat das Justizressort im abgefragten Zeitraum weder Beiträge an andere Ressorts bzw. Institutionen für Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit bezahlt oder gemeinsam mit anderen Ressorts gemacht, noch Kostenbeiträge erhalten.
Wien, 23 . April 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter