878/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

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BMJ-Pr7000/0049-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 936/J-NR/2014

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Budgetaufwand für Berateraufträge“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 4, 7 und 11:

Ich darf zunächst auf die grundsätzlichen und nach wie vor zutreffenden Ausführungen in den Beantwortungen meiner Amtsvorgängerinnen auf einschlägige Voranfragen zu den Zahlen 3851/J-NR/2009 vom Jänner 2010, 12478/J-NR/2012 vom September 2012 und 13669/J-NR/2013 vom März 2013 verweisen, wobei Letztere den hier abgefragten Zeitraum bis einschließlich März 2013 abdeckt.

Folgende Aufträge wurden vom Bundesministerium für Justiz seit April 2013 bis zum Einlangen der Anfrage an externe Berater erteilt:


 

Vertragspartner

Leistungsbeschreibung

Kosten in Euro

Mag. Monika Aichhorn

 

Erarbeitung eines inhaltlichen Konzepts für die Arbeit eines Besuchsmittlers im Sinne des § 106b AußStrG in der Fassung des KindNamRÄG 2013, BGBl. I Nr. 15/2013, sowie des sich daraus ergebenden Anforderungsprofils für Besuchsmittler.

500,--

Mag. Claudia Weiß

Erarbeitung eines inhaltlichen Konzepts für die Arbeit eines Besuchsmittlers im Sinne des § 106b AußStrG in der Fassung des KindNamRÄG 2013, BGBl. I Nr. 15/2013, sowie des sich daraus ergebenden Anforderungsprofils für Besuchsmittler.

669,80

Dr. Helmuth Figdor

Arbeitsgruppe "Elternberatung vor Scheidung" (§ 95a Abs 1 AußStrG), Vorbereitung, Referat und Workshop (22.3.2013).

1.285,40

Mag. Regina Studener-Kuras

Universität Wien

Institut für Bildungswissenschaft

Wissenschaftliche Dokumentation der Arbeitsgruppe "Elternberatung vor Scheidung" (§ 95a Abs 1 AußStrg) (22.3.2013), inkl.

Literaturumschau zu wissenschaflichen Publikationen, in denen die spezifischen, aus der Scheidung der Eltern resultierenden Bedürfnisse von Kindern thematisiert werden (Überblicksdarstellung),

Erarbeitung von Leitfragen zur Dokumentation von fünf Workshops

Teilnahme an und Begleitung der Fachtagung,

Übertragung, Dokumentation und wissenschaftliche Diskussion der Arbeitsergebnisse aus den Workshops und den Vorträgen; Erstellung eines Grundlagenpapiers als inhaltliche Basis der Arbeit in einem interdisziplinären Beirat im BMJ zur vorliegenden Thematik,

schriftliche Verfassung von Empfehlungen zu Qualitätsstandards für Elternberatung sowie,

 

Mitarbeit in der dazu einberufenen interdisziplinären Expertenkommission.

 

3.000,--

 

Die budgetäre Bedeckung dieser Aufträge, welche unter Finanzposition "1-7271.990 Werkleistungen durch Dritte - Sonstige" zu verrechnen sind, war jeweils gegeben.

 

Zu 2, 5 und 6

Externe Berater werden grundsätzlich nur hinzugezogen, wenn Bedarf besteht. So kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu spezifischen (insbesondere fachfremden) Themen ausreichendes Expertenwissen im Bundesministerium für Justiz nicht zur Verfügung steht. Ein weiterer Grund für die Inanspruchnahme externer Beratung kann darin liegen, im Einzelfall neben der Ressortsicht auch den Blickwinkel von Außenstehenden oder Betroffenen zu erheben und einzubeziehen. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines Beraters. Gerade im Bereich der Verwaltungsreform und Reorganisation des Dienstbetriebes zur Effizienzsteigerung von Arbeitsabläufen bewahrt die Außenperspektive vor Betriebsblindheit und ermöglicht neue Lösungsansätze zur Erneuerung überkommener und ineffizienter Strukturen.


Zu 3, 8 bis 10:

Die Verträge werden von der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, abgeschlossen. Die Vorbereitung der Auftragsinhalte wird jeweils von der nach der Geschäftseinteilung zuständigen Fachabteilung in der Zentralleitung wahrgenommen. Dabei werden selbstverständlich die einschlägigen bundesvergaberechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten. Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen der jeweiligen Bundesfinanzgesetze gegeben. Ich darf dazu wiederum im Einzelnen auf die Beantwortungen der zitierten Voranfragen verweisen. Die Beauftragungspraxis des Justizressorts ist sachgerecht und hat sich in dieser Form auch bewährt. Ich sehe daher keinen Anlass, davon abzugehen.

Zu 12:

Derzeit bestehen keine konkreten Pläne, externe Berater zu beauftragen.

Zu 13:

Im anfragerelevanten Zeitraum wurden keine Aufträge an Beratungsunternehmen oder externe Berater durch Unternehmen erteilt, an denen das Justizressort am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital beteiligt oder in anderer Weise beherrschend tätig ist.

 

 

Wien,   23     . April 2014

 

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter