880/AB XXV. GP
Eingelangt am 02.05.2014
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0055-I/A/15/2014
Wien, am 29. Mai 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 971/J der Abgeordneten Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 3:
Bei der Erarbeitung von Lösungen wurden die mich in Angelegenheiten des Tierschutzes beratenden Gremien (Tierschutzkommission, Tierschutzrat und Vollzugsbeirat) miteingebunden. Die Auseinandersetzung mit einer möglichen Umsetzung dieser Beschlüsse zeigte jedoch, dass das Thema sehr komplex ist.
Frage 2:
Um den Schutz von Exoten zu erhöhen und um die Begünstigung von Spontankäufen zu minimieren, ist in § 2 der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung die Aufnahme eines Verbots der Kaufbörsen mit Wildtieren, wozu auch exotische Tiere zählen, ge-plant. Entsprechende Novellierungsvorschläge werden voraussichtlich im April 2014 dem Begutachtungsverfahren zugeleitet. Die Umsetzung könnte dann im zweiten bzw. im dritten Quartal 2014 erfolgen.
Frage 4 und 5:
Um aus Tierschutzsicht die Haltungsbestimmungen für Wildtiere, insbesondere exo-tische Tiere, mit besonderen Anforderungen an die Haltung zu verbessern und eine bessere Kontrollierbarkeit von Wildtierhaltungen gewährleisten zu können, wurde vom Bundesministerium für Gesundheit u.a. die Arbeitsgruppe des Tierschutzrates beauftragt, an Lösungsmöglichkeiten zu arbeiten. Dabei wurde als Lösungsansatz
u.a. die Zuordnung von Wildtieren in verschiedene Kategorien, basierend auf den Anforderungen an ihre Haltung, diskutiert. Die Zuordnung der Tiere in verschiedene Kategorien erweist sich bisher jedoch aus fachlicher Sicht schwierig. Auf Grund berechtigter Einwände mancher Expert/inn/en konnte die Arbeitsgruppe des Tier-schutzrates noch keinen endgültigen Fachvorschlag entwickeln. Die Arbeitsgruppe des Tierschutzrates arbeitet nach wie vor an einer Lösung, sobald diese vorliegt, werde ich die Tierschutzkommission ehestmöglich informieren.
Fragen 6 und 7:
Ein Verbot der Haltung von Gift- und Riesenschlangen lässt sich unter dem Gesichts-punkt des Tierschutzes im Hinblick auf die Haltungsanforderungen sachlich nicht rechtfertigen. Einzelne Gift- und Riesenschlangen sind aus tierschutzfachlicher Sicht nicht schwieriger zu halten als andere Reptilien.
Bestimmungen zum Schutz von Menschen vor Tieren fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie sind in den jeweiligen Landessicherheits-gesetzen bzw. in den von einigen Ländern hierfür geschaffenen eigenen Tierhalte-gesetzen geregelt. Im Hinblick auf Tierschutzerwägungen (Schutz des Wohlbefindens der Tiere) ist festzuhalten, dass an Verbesserungen der 2. Tierhaltungsverordnung gearbeitet wird (ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 4).