888/AB XXV. GP
Eingelangt am 06.05.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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An die Zl. LE.4.2.4/0030-I/3/2014
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 29. April 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Michael Pock, Kolleginnen
und Kollegen vom 10. März 2014, Nr. 992/J, betreffend
Corporate Social Responsibility (CSR)
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen vom 10. März 2014, Nr. 992/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1, 4, 6, 8, 9, 12, 23, 29 und 34:
Bei dem in den Erwägungsgründen der Anfrage referenzierten Dokument aus dem Mai 2013 handelt es sich nicht um einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Nationalen Aktionsplans CSR, sondern um eine Diskussionsgrundlage für die weitere Abstimmung des NAP CSR mit Stakeholdern.
Aussagen zur Ausgestaltung konkreter Maßnahmen und zu deren Umsetzung sind erst nach dem Vorliegen eines NAP CSR möglich.
Zu Frage 2:
Dazu wird auf die Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.
Zu Frage 3:
Aufgrund des breiten Spektrums, das von CSR-Maßnahmen abgedeckt wird, enthalten zahlreiche Rechtsvorschriften CSR-relevante Bestimmungen. Aus dem Bereich des BMLFUW sind hier beispielhaft das Abfallwirtschaftsrecht, das Chemikalienrecht, das Luftreinhalterecht und das Forstrecht zu nennen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass ein wesentliches Merkmal der „Corporate Social Responsibility“ darin besteht, Maßnahmen zu setzen, die über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorschriften hinausgehen.
Zu den Fragen 5 und 10:
Zur Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Umsetzung von CSR-Maßnahmen werden vom BMLFUW einschlägige Unternehmensplattformen wie z.B. respACT, Organisationen der Zivilgesellschaft wie z.B. das Ökobüro, Initiativen wie z.B. der ASRA und Beratungsleistungen für einzelne Unternehmen, wie beispielsweise im Rahmen der Regionalprogramme-Partnerschaft mit den Bundesländern aus Mitteln der Umweltförderung im Inland gefördert.
Zu den Fragen 7 und 16:
Hierzu wird neben der Arbeit am NAP CSR auf den unter der Ägide des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) stehenden Österreichischen „Corporate Governance Kodex“ sowie auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und den dazu beim Bundesministerium für Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft (BMWFW) eingerichteten nationalen Kontaktpunkt verwiesen.
Zu Frage 11:
Grundsätzlich wird auf die Ausführungen zum ersten Fragenblock verwiesen. Darüber hinaus erscheint es zielführend, einen entsprechenden Vorschlag von Seiten Österreichs auch in die bei der EK eingerichtete „High Level Group on CSR“ einzubringen.
Zu Frage 13:
Die Unterstützung erfolgt mittels Förderungen und Aufträgen im Rahmen der Ermessensausgaben.
Zu Frage 14:
Bezüglich Förderungen des BMLFUW an NGOs und Vereine in den Jahren 2012 und 2013 wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nrn. 287/J-XXV. GP (für 2013) und 12036/J-XXIV. GP und 13473/J-XXIV. GP (beide für 2012) verwiesen. Diese Beantwortungen beinhalten alle Förderungen des BMLFUW an NGOs bzw. Vereine. Für die Jahre 2008 bis 2011 wurde bei der Auswertung auf die CSR-Relevanz abgestellt.
In den Jahren 2008 bis 2011 erhielten folgende NGOs und Vereine in ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Bereichen finanzielle Unterstützung:
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Agendagruppe St. Elisabeth-Viertel |
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Allianz in den Alpen Österreich |
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Alpine Pearls |
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Arbeitskreis Wachau |
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Arche Noah |
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ARGE Abfallvermeidung GmbH |
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ARGE Ländlicher Raum |
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ARGE Naturschutz |
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ARGE Schöpfungsverantwortung |
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Ärztinnen und Ärzte für gesunde Umwelt |
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AURING |
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B.A.U.M. Österreich |
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BirdLife Österreich |
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die umweltberatung Österreich |
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Eco4ward |
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Ecocamping e.V. |
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Energieinstitut Vorarlberg |
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Environmental Partnership |
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Eurosolar-Kärnten |
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Evangelische Kirche A.B. in Österreich |
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Die Armutskonferenz |
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Fairkehr - Verein für Verkehrspolitik |
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Fledermausschutz und -forschung in Koordinationsstelle |
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Forschungsinstitut beim Verkehrsclub Österreich |
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Freunde der PILGRIM Schule - VPS |
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Global 2000 |
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Global Reporting Initiative |
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Haus der Begegnung |
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Hochgebirgs-Naturpark Zillertaler |
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Hörstadt - Verein für Akkustik |
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IG Fahrrad Wien |
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IG Passivhaus Österreich |
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IG Passivhaus Tirol |
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IG Windkraft |
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Initiative Weltethos Österreich |
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Initiative Zukunft |
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Jugend Umwelt Plattform |
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Katholische Jugend Österreich |
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Klimabündnis Österreich |
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Landjugend Österreich |
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LandLuft |
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Leader Region NP Hohe Tauern |
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M-U-T Mensch, Umwelt, Tier |
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Naturfreunde Internationale |
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Naturschutzbund Österreich |
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Neongreen Network |
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Netzwerk Soziale Verantwortung |
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NP Rat Hohe Tauern |
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Ökobüro |
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Ökomanagement NÖ-Club |
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Ökosoziales Forum Europa |
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Ökosoziales Forum Österreich |
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Österr. Alpenschutzverband |
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Österr. Arbeitsring für Lärmbekämpfung |
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Österr. Bodenkundliche Gesellschaft |
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Österr. Gesellschaft für Großtrappenschutz |
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Österr. Gesellschaft für Umwelt und Technik |
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Österr. Institut für Baubiologie und -ökologie |
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Österr. Naturschutzbund |
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Österr. Naturschutzjugend Haslach |
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Österr. Ökologie Institut |
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Österr. Ökologieinstitut |
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Österr. Rotes Kreuz |
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Österr. Umwelt- und Abfallforum |
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Österr. Verein f. Altlastenmanagement |
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Österr. Wasser- und Abfallwirtschaft |
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panSol – Klimaschutz:Energie:Umwelt |
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Plattform Footprint |
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platzregen - Verein zur Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur |
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Projekte der Hoffnung |
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REEEP - Partnerschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz |
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Regionale Schienen |
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Regionalentwicklung Südkärnten |
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RepaNet |
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respACT austria |
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Respect |
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SOL - Menschen f. Solidarität, Ökologie |
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Stichting Birdlife Europe |
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Südwind Agentur |
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Tiroler Nationalparkfonds Hohe Tauern |
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TRI |
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TVB Silberregion-Karwendel |
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Umwelt Management Austria |
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Umweltdachverband und Mitgliedsorganisationen |
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Verband Abfallberatung Österreich |
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Verband der Chemielehrer |
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Verband der Naturparke Österreichs |
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Verein für Tourismus und Dorferneuerung |
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Verein Gemeindebus Mörbisch am See |
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Verein GMOA-Bus Purbach |
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Verein zur Förderung der Energieeffizienz |
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Verein zur Förderung des Steirischen Vulkanlands |
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Verein zur Förderung der ökologischen Kreislaufwirtschaft |
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Verein zur Förderung kirchlicher Umweltarbeit |
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Verein zur Förderung von Sozialkapital |
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Verkehrsclub Österreich |
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Via Campesina Austria - Österr. Berg- und KleinbäuerInnen Vereinigung |
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Vorarlberger Volksliedwerk |
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walk-space.at - Verein für Fußgänger und -innen |
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WWF Österreich |
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Zentrum für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen |
Zu Frage 15:
Bezüglich der Jahre 2012 und 2013 wird auf die Ausführungen in Beantwortung der Frage 14 verwiesen. In den Jahren 2008 bis 2011 erhielten die genannten NGOs und Vereine in ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Bereichen finanzielle Unterstützung wie folgt:
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Jahr |
Betrag in € |
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Summe 2011 |
2.125.676 |
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Summe 2010 |
2.268.880 |
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Summe 2009 |
3.635.227 |
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Summe 2008 |
2.679.690 |
Zu den Fragen 17 bis 20:
Diese Fragen fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Im Verantwortungsbereich des BMLFUW ist CSR seit 2008 Bestandteil der Forschung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik. Die Hochschule wurde mehrfach durch die UNESCO im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet, ein Großteil ihrer Forschungsprojekte kann diesem Themenbereich zugeordnet werden. CSR-relevante Forschungsaktivitäten im Sinne der Zielsetzung, ganz bewusst gesellschaftliche und ökologische Verantwortung in die Unternehmensstrategie zu integrieren, sind ein zunehmend wichtiger Teil des wissenschaftlichen Kompetenzprofils einer Anzahl nachgeordneter Dienststellen des BMLFUW. Beispielshaft ist das 2005 gegründete „Institut für biologische Landwirtschaft und Biodiversität der Nutztiere“ zu nennen.
Zu den Fragen 21, 30 bis 33 und 35:
Die forschungspolitische Verantwortung liegt im Zuständigkeitsbereich des BMWFW. Darüber hinaus können Fragen nach künftigen Ausgaben mangels bundesfinanzgesetzlicher Beschlüsse für 2014 und darüber hinaus derzeit nicht beantwortet werden.
Zu Frage 22:
Hierzu wird auf die Zuständigkeit des BMF für die Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR) verwiesen. Hinsichtlich spezifischer Kriterien im Bereich der Umweltförderungen des BMLFUW wird auf die Detaildarstellungen im Infoportal der Abwicklungsstelle des UFG und des Kli.EnG (www.umweltförderung.at) verwiesen.
Zu Frage 24:
Das BMLFUW orientiert sich bei der Erarbeitung der ökologischen Kriterien an den von der Europäischen Kommission erarbeiteten G(reen)P(ublic)P(rocurement)-Kriterien. Im nächsten Schritt sollen bis spätestens Ende 2014 weitere Kriterien zu nachstehenden Beschaffungsgruppen aufgenommen bzw. bestehende aktualisiert werden: Dämmung, Bodenbelege, Wandplatten, KWK, Straßenbau in Überarbeitung, Straßenbeleuchtung, Innenbeleuchtung, Toiletten und Urinale, Armaturen/Duschköpfe, Bildgebende Geräte.
Hinsichtlich sozialer Aspekte der öffentlichen Beschaffung wurde von einer ExpertInnengruppe ein Kriteriendokument erarbeitet, dessen Schwerpunkte der faire Handel bzw. die Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Bereich der Beschaffung von Lebensmitteln und Arbeitsbekleidung, sowie die Festlegung von Ausführungsbedingungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Beschäftigung von Personen im Ausbildungsverhältnis mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslosen/-beschäftigungslosen und Menschen mit Behinderung sind.
Zu Frage 25:
Die ökologische (öffentliche) Beschaffung ist ein zentrales Ziel zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum, denn Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum und die Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung verbessern den Umwelt- und Klimaschutz und damit die Lebensqualität Aller. Innovative Umwelttechnologien sind dafür eine Voraussetzung und durch gesteigerte Nachfrage nach umweltgerechten Technologien, Produkten und Dienstleistungen werden gleichzeitig neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze und Leitmärkte geschaffen.
Gemäß dem aktuellen Bundesvoranschlag wurden quantitative Ziele für die öffentliche Beschaffung definiert. Als Kennzahl wird der Anteil der Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, in denen Umweltaspekte berücksichtigt wurden, zugrunde gelegt. 2015 wird ein Zielwert von 67 % angestrebt, der kontinuierlich bis 2024 auf einen Zielwert von 75 % steigen soll.
Zu Frage 26:
Im BVergG i.d.g.F sind keine Sanktionen normiert, wenn im Vergabeverfahren nicht auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht genommen wird.
Als zuständiges Ministerium für die Koordinierung des naBe-Aktionsplans, der für den Bund verbindlich umzusetzen ist, für Länder und Gemeinden jedoch lediglich Empfehlungscharakter hat, kann das BMLFUW daher selbst keine Sanktionen setzen. Im Fall von Irreführung oder Vertragsverletzungen sind die bestehenden Rechtsmittel zu nutzen.
Zu Frage 27:
Es wird auf die grundsätzliche Zuständigkeit des BMF sowie des BMJ verwiesen. Von meinem Ressort wurde mit dem Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte ein einschlägiger Qualitätsstandard entwickelt, und es wurden und werden Aktivitäten der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) in diesem Bereich unterstützt, wie z.B. der Betrieb der Webseite www.gruenesgeld.at und die Durchführung von (freiwilligen) Nachhaltigkeitsprüfungen für Betriebliche Vorsorgekassen und Pensionskassen.
Zu Frage 28:
Die Förderungen des BMLFUW für Initiativen von Nichtregierungsorganisationen sowie die im Rahmen der Umweltförderungen des Bundes und auf Grundlage der agrarpolitischen Förderregime gewährten Beihilfen umfassen ein breites Spektrum an Zielsetzungen und sind dementsprechend im Einzelnen nicht als „Investitionen in CSR“ zweckgewidmet bzw. zuordenbar. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Fragen 14 und 15 verwiesen.
Der Bundesminister: