889/AB XXV. GP
Eingelangt am 06.05.2014
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0063-I/A/15/2014
Wien, am 5. Mai 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1029/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Einlangen der parlamentarischen Anfrage am 14. März 2014 erfolgte in meinem Ressort die Betrauung mit den Leitungs-funktionen der Abteilungen II/B/12, III/4 und III/8. Es wurden keine neuen Positionen geschaffen.
Fragen 3 und 4:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt plane ich keine organisatorischen Maßnahmen.
Frage 5:
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Einlangen der parlamentarischen Anfrage wurden keine diesbezüglichen Positionen neu besetzt bzw. neu geschaffen.
Fragen 6 bis 8:
Die zum 1. November 2013 vakante Funktion der Leitung der Abteilung III/8 wurde mit einer Mitarbeiterin besetzt, die zuvor als Fachreferentin in meinem Büro insbesondere für die Fachbereiche Ernährung und Verbraucher/innengesundheit zuständig war.
Fragen 9 bis 13:
Bei allen genannten Funktionen wurde eine öffentliche Ausschreibung nach den Bestimmungen der §§ 2 u. 5 Ausschreibungsgesetz 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85/1989, idgF, durchgeführt, wobei sich die Ausschreibungskriterien an den Erfordernissen der jeweiligen Stelle orientierten.
Für die Ausschreibungen wurden gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AusG Begutachtungskommissionen im Einzelfall eingerichtet; diesen gehörten jeweils zwei Vertreter/innen der Zentralstelle, ein/e Vertreter/in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und ein/e Vertreter/in des zuständigen Zentralausschusses an.
Fragen 14 und 15:
Bei keiner der Funktionsbetrauungen wurde ein Personalberatungsunternehmen beigezogen.
Frage 16:
Es wurden keine Beschwerden eingebracht.
Fragen 17 und 18:
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Einlangen der parlamentarischen Anfrage wurden keine befristeten Funktionen verlängert.