889/AB XXV. GP

Eingelangt am 06.05.2014
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0063-I/A/15/2014

Wien, am 5. Mai 2014

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1029/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Einlangen der parlamentarischen Anfrage am 14. März 2014 erfolgte in meinem Ressort die Betrauung mit den Leitungs-funktionen der Abteilungen II/B/12, III/4 und III/8. Es wurden keine neuen Positionen geschaffen.

 

Fragen 3 und 4:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt plane ich keine organisatorischen Maßnahmen.


Frage 5:

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Einlangen der parlamentarischen Anfrage wurden keine diesbezüglichen Positionen neu besetzt bzw. neu geschaffen.

 

Fragen 6 bis 8:

Die zum 1. November 2013 vakante Funktion der Leitung der Abteilung III/8 wurde mit einer Mitarbeiterin besetzt, die zuvor als Fachreferentin in meinem Büro insbesondere für die Fachbereiche Ernährung und Verbraucher/innengesundheit zuständig war.

 

Fragen 9 bis 13:

Bei allen genannten Funktionen wurde eine öffentliche Ausschreibung nach den Bestimmungen der §§ 2 u. 5 Ausschreibungsgesetz 1989 - AusG, BGBl. Nr. 85/1989, idgF, durchgeführt, wobei sich die Ausschreibungskriterien an den Erfordernissen der jeweiligen Stelle orientierten.

Für die Ausschreibungen wurden gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AusG Begutachtungs­kommissionen im Einzelfall eingerichtet; diesen gehörten jeweils zwei Vertre­ter/innen der Zentralstelle, ein/e Vertreter/in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und ein/e Vertreter/in des zuständigen Zentralausschusses an.

 

Fragen 14 und 15:

Bei keiner der Funktionsbetrauungen wurde ein Personalberatungsunternehmen beigezogen.

 

Frage 16:

Es wurden keine Beschwerden eingebracht.

 

Fragen 17 und 18:

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Einlangen der parlamentarischen Anfrage wurden keine befristeten Funktionen verlängert.