9/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.12.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0338-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 23. Dezember 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4/J-NR/2013 betreffend Outsourcing in Bundestheatern und -museen, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 29. Oktober 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 14:

Die Österreichischen Bundestheater wurden gemäß den Bestimmungen des Bundestheater­organisationsgesetzes (BThOG), BGBl. I Nr. 108/1998, mit 1. September 1999 aus der Bundes­verwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich der Bundestheater-Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und der Theaterservice GmbH, bestehender Konzern organisiert. Während die Bundestheater-Holding GmbH zu 100 % im Eigentum des Bundes steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der Bundestheater-Holding. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundes­theater-Holding somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes. Als Angelegenheiten der Vollziehung sind von der Interpellationspflicht daher nur jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften, insbesondere solche der Tochter­gesellschaften der Bundestheater-Holding unterliegen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6 BThOG vor, der bestimmt, dass die von der Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, von der Bundesministerin für Finanzen und vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bundestheater­konzerns gegenüber den jeweiligen Bundesministerinnen bzw. dem Bundeskanzler über die Beschlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht der Bundesministerinnen und des Bundeskanzlers in den Angelegenheiten der Gesellschaften sichergestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrates vorliegen.

 

Über die gegenständlichen Fragen liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor, sie unterliegen daher nicht der Interpellationspflicht. Weiters wird hinsichtlich der Fragen 13 und 14 um Verständnis ersucht, dass die Erkundung von Meinungen und Ansichten keine Gegenstände der Vollziehung betreffen und daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind.

 

Unabhängig von der bestehenden Rechtslage wird festgehalten:

 

Der Publikumsdienst der Österreichischen Bundestheater wurde 1996, als die Bundestheater noch der Kameralistik des Bundes unterlagen, ausgelagert. Ursache dafür war eine Vorgabe des Bundeskanzleramts für den Stellenplan 1996 und 1997, nach der zwei Prozent der Planstellen eingespart werden sollten. Die Ausschreibung erfolgte durch den damals direkt dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstellten Bundestheaterverband. Den Zuschlag erhielt die Sicherheitsfirma „Group 4 Securitas Austria AG“ (heute „G4S Secure Solutions AG“), die wenige Jahre zuvor mit dem österreichischen Traditionsunternehmen „Erste Wiener Wach- und Schließgesellschaft mbH“ fusioniert hatte. G4S machte allen Beschäftigten des Publikumsdienstes der Bundestheater ein Angebot, sie zu übernehmen, und sorgte bereits in der ersten Saison für Einsparungen, die über den Erwartungen lagen und – durch kontinuierliche Nachverhandlungen – heute rund eine Million Euro betragen.

 

Derzeit wird von den Österreichischen Bundestheatern  geprüft, den Publikumsdienst 2014 neu auszuschreiben. Im Zuge der Vorbereitung und Gestaltung dieser Ausschreibung soll der aktuell geführten Diskussion um arbeitsrechtliche, aber auch allgemein ethische Fragen im Zusammenhang mit einem global agierenden Unternehmen Rechnung getragen werden, indem – im Sinne einer sozial- und gesellschaftspolitisch verantwortungsvollen Unternehmenspolitik – die Anwendbarkeit von ethischen und sozialen Kriterien im Vergabeprozess einer eingehenden Prüfung unterzogen werden wird.

 

Zu Fragen 15 bis 49:

Dazu wird auf nachstehende Aufstellung verwiesen:

 

Zu Fragen 15, 20, 25, 30, 35, 40 und 45 -
Finanzieller Umfang Outsourcing gesamt (2012 brutto in EUR)

Zu Fragen 16, 21, 26, 31, 36, 41 und 46

Zu Fragen 17, 22, 27, 32, 37, 42 und 47 -
Firmen

Zu Fragen 18, 23, 28, 33, 38, 43 und 48 -
In VZÄ zum 31.12.2012

Zu Fragen 19, 24, 29, 34, 39, 44 und 49 -
(2012 in EUR)

Albertina

1.283.306,73

Ja

G4S, Eventservice-Parkas, Seca, Siwacht

19,86

726.023,53

Belvedere

2.339.118,51

Ja

G4S, Musorg, Eventservice-Parkas, Securitas, Siwacht

36,00

1.741.031,23

KHM

1.620.000,00

Nein

-

-

-

NHM

310.000,00

Nein

-

-

-

TMW

3.001.100,00

Ja

Siwacht

19,59

951.700,00

MAK

990.588,39

Ja

Musorg, Eventservice-Parkas

15,69

509.777,26

MUMOK

691.550,87

Ja

Musorg, Siwacht

2,17

72.873,23

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.