9/AB XXV. GP
Eingelangt am 27.12.2013
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0338-III/4a/2013 |
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Wien, 23. Dezember 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4/J-NR/2013 betreffend Outsourcing in Bundestheatern und -museen, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 29. Oktober 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 14:
Die Österreichischen Bundestheater wurden gemäß den Bestimmungen des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG), BGBl. I Nr. 108/1998, mit 1. September 1999 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich der Bundestheater-Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und der Theaterservice GmbH, bestehender Konzern organisiert. Während die Bundestheater-Holding GmbH zu 100 % im Eigentum des Bundes steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der Bundestheater-Holding. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes. Als Angelegenheiten der Vollziehung sind von der Interpellationspflicht daher nur jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften, insbesondere solche der Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding unterliegen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6 BThOG vor, der bestimmt, dass die von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, von der Bundesministerin für Finanzen und vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns gegenüber den jeweiligen Bundesministerinnen bzw. dem Bundeskanzler über die Beschlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht der Bundesministerinnen und des Bundeskanzlers in den Angelegenheiten der Gesellschaften sichergestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrates vorliegen.
Über die gegenständlichen Fragen liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor, sie unterliegen daher nicht der Interpellationspflicht. Weiters wird hinsichtlich der Fragen 13 und 14 um Verständnis ersucht, dass die Erkundung von Meinungen und Ansichten keine Gegenstände der Vollziehung betreffen und daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind.
Unabhängig von der bestehenden Rechtslage wird festgehalten:
Der Publikumsdienst der Österreichischen Bundestheater wurde 1996, als die Bundestheater noch der Kameralistik des Bundes unterlagen, ausgelagert. Ursache dafür war eine Vorgabe des Bundeskanzleramts für den Stellenplan 1996 und 1997, nach der zwei Prozent der Planstellen eingespart werden sollten. Die Ausschreibung erfolgte durch den damals direkt dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstellten Bundestheaterverband. Den Zuschlag erhielt die Sicherheitsfirma „Group 4 Securitas Austria AG“ (heute „G4S Secure Solutions AG“), die wenige Jahre zuvor mit dem österreichischen Traditionsunternehmen „Erste Wiener Wach- und Schließgesellschaft mbH“ fusioniert hatte. G4S machte allen Beschäftigten des Publikumsdienstes der Bundestheater ein Angebot, sie zu übernehmen, und sorgte bereits in der ersten Saison für Einsparungen, die über den Erwartungen lagen und – durch kontinuierliche Nachverhandlungen – heute rund eine Million Euro betragen.
Derzeit wird von den Österreichischen Bundestheatern geprüft, den Publikumsdienst 2014 neu auszuschreiben. Im Zuge der Vorbereitung und Gestaltung dieser Ausschreibung soll der aktuell geführten Diskussion um arbeitsrechtliche, aber auch allgemein ethische Fragen im Zusammenhang mit einem global agierenden Unternehmen Rechnung getragen werden, indem – im Sinne einer sozial- und gesellschaftspolitisch verantwortungsvollen Unternehmenspolitik – die Anwendbarkeit von ethischen und sozialen Kriterien im Vergabeprozess einer eingehenden Prüfung unterzogen werden wird.
Zu Fragen 15 bis 49:
Dazu wird auf nachstehende Aufstellung verwiesen:
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Zu Fragen 15, 20, 25, 30, 35, 40 und
45 - |
Zu Fragen 16, 21, 26, 31, 36, 41 und 46 |
Zu Fragen 17, 22, 27, 32, 37, 42 und
47 - |
Zu Fragen 18, 23, 28, 33, 38, 43 und
48 - |
Zu Fragen 19, 24, 29, 34, 39, 44 und
49 - |
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Albertina |
1.283.306,73 |
Ja |
G4S, Eventservice-Parkas, Seca, Siwacht |
19,86 |
726.023,53 |
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Belvedere |
2.339.118,51 |
Ja |
G4S, Musorg, Eventservice-Parkas, Securitas, Siwacht |
36,00 |
1.741.031,23 |
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KHM |
1.620.000,00 |
Nein |
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NHM |
310.000,00 |
Nein |
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- |
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TMW |
3.001.100,00 |
Ja |
Siwacht |
19,59 |
951.700,00 |
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MAK |
990.588,39 |
Ja |
Musorg, Eventservice-Parkas |
15,69 |
509.777,26 |
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MUMOK |
691.550,87 |
Ja |
Musorg, Siwacht |
2,17 |
72.873,23 |
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.