900/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.05.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

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BMJ-Pr7000/0055-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 980/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „leistbares Wohnen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 18:

Die bereits unter Frau Bundesministerin für Justiz a.D. Dr. Beatrix Karl im Frühsommer 2013 einberufene Reformgruppe setzt ihre Beratungen in meiner Amtszeit fort und hat die Aufgabe, möglichst umfassende Vorschläge für eine grundlegende Erneuerung des Mietrechts zu erarbeiten. In der derzeitigen Phase besteht diese Gruppe aus Interessenvertretern, Experten und Wissenschaftlern aus diesem Rechtsbereich. Eine Arbeitsgruppe, die sich dann mit konkreten Regelungsvorschlägen befassen soll, soll erst in einer späteren Phase des Geschehens gebildet werden.

Zunächst wurden in den Gesprächsrunden des erstgenannten Gremiums die jeweiligen Standpunkte zu allen wesentlichen Fragen einer Mietrechtsreform ausgetauscht und eingehend erörtert. Derzeit und in den kommenden Wochen führt das Bundesministerium für Justiz Einzelgespräche mit den verschiedenen Interessengruppen, um die Regelungsspielräume und Kompromissmöglichkeiten auszuloten. Die Festlegungen zur Vorgangsweise bei den weiteren Arbeiten, insbesondere über die Konfiguration und Zusammensetzung einer Arbeitsgruppe, werden erst nach Abschluss dieser Einzelgespräche erfolgen.

Aus heutiger Sicht soll zunächst im Expertenkreis verhandelt und die Parlamentsparteien erst in einem weiteren Schritt anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Gesetzesentwurfs einbezogen werden.

Gesonderte finanzielle Mittel werden für die Arbeiten zur Vorbereitung der Reform nicht benötigt.

 

Wien,       . Mai 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter