906/AB XXV. GP

Eingelangt am 08.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 7. Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.101/0130-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1136/J         betreffend „Joint Ventures mit österreichischer Beteiligung am russischen     Energiesektor“, welche die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen am 26. März 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Unbeschadet dessen, dass diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betrifft, ist festzuhalten, dass es nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen lediglich ein österreichisches Unternehmen gibt, welches in der Vergangenheit mehrere Joint Ventures mit russischen Partnern hatte und im russischen Energiesektor tätig ist.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Rahmen des dreistufigen Sanktionen-Mechanismus der EU wurden bisher Sanktionen der Stufe 1 und 2 beschlossen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Visabeschränkungen und Kontosperren einzelner Personen. Zuletzt erfolgte beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten vom 14. April 2014 eine Erweiterung der restriktiven Maßnahmen im Sinne der Stufe 2+, d.h. Visarestriktionen sowie Einfrieren von Vermögen. Sanktionen der Stufe 3, also Wirtschaftssanktionen, wurden bislang nicht beschlossen. Auf dieser Basis entsteht kein Schaden an  österreichischem Eigentum bzw. dem Eigentum österreichischer Unternehmen.

 

Hinsichtlich des Schutzes von Eigentumsrechten österreichischer Unternehmen in der Russischen Föderation ist zudem auf das seit dem Jahr 1991 in Kraft        stehende Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der       Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen samt Notenwechsel in der Fassung des Notenwechsels vom 15. Juni 1993, BGBl. Nr. 387/1991, zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Dieses hypothetische Szenario hätte aus derzeitiger Sicht keine Auswirkungen auf die österreichische Versorgungssicherheit mit Erdöl und Erdgas.