915/AB XXV. GP

Eingelangt am 09.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 8. Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.101/0102-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 994/J           betreffend "Corporate Social Responsibility (CSR)", welche die Abgeordneten   Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1, 4, 6, 8, 9, 11, 12, 16, 17, 23, 29 und 34 der Anfrage:

 

Bei dem in den Erwägungsgründen der Anfrage angeführten Dokument aus dem Mai 2013 handelt es sich nicht um einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Nationalen Aktionsplans CSR (NAP CSR), sondern um eine Dis-kussionsgrundlage für die weitere Abstimmung des NAP CSR mit den Stakeholdern.

 

Seitens meines Ressorts werden intensive Anstrengungen unternommen, um diesen Abstimmungsprozess zügig voranzutreiben und zeitnah zu substanziellen Ergebnissen zu gelangen. Da diesen Ergebnissen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch naturgemäß noch nicht vorgegriffen werden kann, ist es derzeit leider nicht möglich, zu jenen einzelnen Maßnahmen und deren Umsetzung, die Inhalt des dann beschlossenen NAP CSR sein werden, konkrete Aussagen zu treffen.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Damit sind die gemäß Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zuständigen Abteilungen befasst.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Aufgrund des breiten Spektrums, das von CSR-Maßnahmen abgedeckt wird,   enthalten zahlreiche Rechtsvorschriften CSR-relevante Bestimmungen. Aus dem Bereich meines Ressorts sind hier beispielhaft die Gewerbeordnung, diverse    Berufsausbildungsvorschriften oder das Mineralrohstoffgesetz zu nennen. Im   Übrigen ist anzumerken, dass Maßnahmen der Corporate Social Responsibility typischerweise über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorschriften hinausgehen.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 10 der Anfrage:

 

Zur Unterstützung aller österreichischen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, bei der Umsetzung von CSR-Maßnahmen werden von meinem Ressort einschlägige Initiativen, Unternehmensplattformen und Organisationen der Zivilgesellschaft wie z.B. TRIGOS, respACT und ICEP gefördert.

 

Spezifisch für den Bereich Tourismus wurde im Jahr 2011 ein Leitfaden zu CSR im Tourismus erstellt. Weiters beschäftigt sich ein im Jahr 2008 initiierter halbjährlicher Round-Table "Ethik im Tourismus", an dem Reiseveranstalter,          Interessenvertreter, Ministerien und NGOs teilnehmen, mit Fragen des ethischen Verhaltens von Reiseunternehmen und Touristen. Schließlich wurden mehrere Informationsbroschüren zum Thema "Der globale Ethikkodex" für Regionen und Destinationen, Hotellerie und Gastronomie sowie Reiseveranstalter und Reise-büros herausgegeben.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Zu diesem Thema ist neben der Arbeit am NAP CSR noch auf den unter der Ägide des Bundesministeriums für Finanzen stehenden Österreichischen Corporate Governance Kodex (http://www.corporate-governance.at/) hinzuweisen.

 

Mein Ressort unterstützt darüber hinaus die "OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" (kurz: OECD-Leitsätze) und setzt sich für deren Einhaltung im   In- und Ausland ein. Die OECD-Leitsätze sind das einzige internationale CSR-Instrument mit einem institutionalisierten Beschwerdemechanismus. Bei         Beschwerden wegen behaupteter Nichteinhaltung der OECD-Leitsätze können Nationale Kontaktpunkte (NKP) angerufen werden. Diese dienen als Dialog- und Schlichtungsstellen. Der österreichische NKP ist im Bundesministerium für      Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft angesiedelt.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 bis 15 und 28 der Anfrage:

 

Die Förderungen meines Ressorts für in ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Bereichen tätige NGOs in den Jahren 2008 bis 2011 sind der nach-stehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr

Förderungsnehmer

Förderungsbetrag

2008

Verein Frauensolidarität

€ 4.500,00

2008

respACT - austrian business council for

sustainable development

€ 75.000,00

2008

Katholische Jugend Österreich

€ 5.000,00

2008-2010

ICEP - Institut zur Cooperation

bei Entwicklungs-Projekten

€ 349.800,00

2008

RESPECT

€ 15.000,00

2008

Pro Scientia - Österreichisches

Studienförderungswerk

€ 24.000,00

2008

Verein Frauenrechtsschutz

€ 11.500,00

2008

Institut für Höhere Studien

€ 1,500.000,00

2008

Zentrum für soziale Innovation (ZSI)

€ 251.063,00

2008

Institut für Konfliktforschung (IKF)

€ 192.481,00

2008

American Austrian Foundation

€ 1,000.000,00

 

Jahr

Förderungsnehmer

Förderungsbetrag

2008

Wiener Institut für sozialwissenschaftliche

Dokumentation und Methodik (WISDOM)

€ 115.568,00

2008

Wiener Wiesenthal-Institut für

Holocaust-Studien (VWI)

€ 70.000,00

2008

Salzburg Global Seminar,

Schloss Leopoldskron

€ 64.000,00

2008

Ludwig Boltzmann Gesellschaft

€ 3,600.000,00

2008

Österreichisches Lateinamerika-Institut

€ 36.500,00

2009

Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

€ 15.000,00

2009

respACT - austrian business council for

sustainable development

€ 105.000,00

2009

Pro Scientia - Österreichisches

Studienförderungswerk

€ 24.000,00

2009

Verein Frauenrechtsschutz

€ 11.500,00

2009

Institut für Höhere Studien

€ 1,638.000,00

2009

Österreichische Plattform für

Interdisziplinäre Altersfragen (ÖPIA)

€ 100.000,00

2009

Zentrum für soziale Innovation (ZSI)

€ 315.137,00

2009

Institut für Konfliktforschung (IKF)

€ 173.881,00

2009

American Austrian Foundation

€ 1,000.000,00

2009

Wiener Institut für sozialwissenschaftliche

Dokumentation und Methodik (WISDOM)

€ 124.208,00

2009

Wiener Wiesenthal-Institut für

Holocaust-Studien (VWI)

€ 251.484,00

2009

Salzburg Global Seminar,

Schloss Leopoldskron

€ 64.000,00

2009

Ludwig Boltzmann Gesellschaft

€ 3,600.000,00

2009

Österreichisches Lateinamerika-Institut

€ 62.500,00

2010

respACT - austrian business council for

sustainable development

€ 90.000,00

2010

ICEP - Institut zur Cooperation

bei Entwicklungs-Projekten

€ 70.000,00

2010

Pro Scientia - Österreichisches

Studienförderungswerk

€ 24.000,00

2010

Verein Frauenrechtsschutz

€ 11.500,00

2010

Institut für Höhere Studien

€ 1,402.000,00

2010

Österreichische Plattform für

Interdisziplinäre Altersfragen (ÖPIA)

€ 60.000,00

2010

Zentrum für soziale Innovation (ZSI)

€ 105.651,00

2010

Institut für Konfliktforschung (IKF)

€ 114.401,00

2010

American Austrian Foundation

€ 1,000.000,00

2010

Wiener Institut für sozialwissenschaftliche

Dokumentation und Methodik (WISDOM)

€ 46.448,00

2010

Wiener Wiesenthal-Institut für

Holocaust-Studien (VWI)

€ 300.000,00

 

Jahr

Förderungsnehmer

Förderungsbetrag

2010

Salzburg Global Seminar,

Schloss Leopoldskron

€ 64.000,00

2010

Ludwig Boltzmann Gesellschaft

€ 3.600.000,00

2010

Österreichisches Lateinamerika-Institut

€ 62.500,00

2011

respACT - austrian business council for

sustainable development

€ 90.000,00

2011

ICEP - Institut zur Cooperation

bei Entwicklungs-Projekten

€ 90.000,00

2011

Institut für Höhere Studien

€ 388.278,25

2011

Österreichische Plattform für

Interdisziplinäre Altersfragen (ÖPIA)

€ 168.036,00

2011

Zentrum für soziale Innovation (ZSI)

€ 260.337,00

2011

Institut für Konfliktforschung (IKF)

€ 26.460,25

2011

American Austrian Foundation

€ 1,000.000,00

2011

Wiener Institut für sozialwissenschaftliche

Dokumentation und Methodik (WISDOM)

€ 50.000,00

2011

Wiener Wiesenthal-Institut für

Holocaust-Studien (VWI)

€ 397.993,00

2011

Salzburg Global Seminar,

Schloss Leopoldskron

€ 64.000,00

2011

Ludwig Boltzmann Gesellschaft

€ 3,690.000,00

2011

Österreichisches Lateinamerika-Institut

€ 115.625,00

 

 

Für die Jahre 2012 und 2013 ist auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 13476/J und 13477/J der XXIV. Gesetzgebungsperiode und Nr. 290/J und 291/J der XXV. Gesetzgebungsperiode zu verweisen.

 

Da Corporate Social Responsibility gemäß Definition der Europäischen          Kommission als "Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" verstanden wird, besitzen viele von meinem Ressort gesetzte Maßnahmen zumindest auch einen CSR-Aspekt, sodass eine gesamthafte Darstellung der in CSR investierten Summen nicht möglich ist.

 

 


Antwort zu den Punkten 18 bis 20 der Anfrage:

 

Die Universitäten erfüllen ihre Aufgaben gemäß § 3 Universitätsgesetz 2002 im Rahmen der Gesetze und Verordnungen weisungsfrei und geben sich ihre       Satzung im Rahmen der Gesetze nach Maßgabe des Art. 81c Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz. Das Universitätsgesetz 2002 beschränkt die Rolle des      Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Wesentlichen auf die Rechtsaufsicht. Die Universitäten sind sich ihrer gesellschaftlichen       Verantwortung bewusst. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen wurden auch gesellschaftliche Ziele festgelegt.

 

Erhalter von Fachhochschulen sind überwiegend juristische Personen des          privaten Rechts. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und      Wirtschaft fördert Studienplätze in den Studiengängen der Fachhochschulen, die autonom entwickelt und gestaltet werden.

 

Die abgefragten Aktivitäten erfolgten somit im autonomen Wirkungsbereich der tertiären Bildungseinrichtungen und stellen damit keinen Gegenstand der Voll-ziehung meines Ressorts dar.

 

 

Antwort zu den Punkten 21, 30 bis 33 und 35 der Anfrage:

 

Die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2014, 2015 und 2016 sind noch nicht   beschlossen, weshalb eine Beantwortung nicht möglich ist.

 

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Dazu ist auf die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förder-ungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) und einschlägige Sonderrichtlinien zu    verweisen.

 

 

 

Antwort zu den Punkten 24 bis 27 der Anfrage:

 

Dazu ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 992/J durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu verweisen.