917/AB XXV. GP
Eingelangt am 09.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 8. Mai 2014
Geschäftszahl:
BMWFW-10.101/0104-IM/a/2014
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1003/J betreffend „Registrierung grenzüberschreitende Studien“, welche die Abge-ordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 12. März 2014 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Folgende Einrichtungen haben seit dem Inkrafttreten des Hochschul-Qualitäts-sicherungsgesetzes (HS-QSG) um Registrierung angesucht:
- Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Bautzen (University of Cooperative Education) (Deutschland)
- Fakulteta za komercialne in poslovne vede (Faculty of Commercial and Business Sciences), Celje (Slowenien)
- Hamburger Fern-Hochschule (HFH) (Deutschland)
- Hochschule Mittweida – Hochschule für angewandte Wissenschaften (Deutschland)
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Deutschland)
- Hochschule Zittau/Görlitz – Hochschule für angewandte Wissenschaften (Deutschland)
- Internationale Hochschule Bad Honnef/Bonn (International University of Applied Sciences – IUBH) (Deutschland)
- Mendel Universität (Tschechische Republik)
- Megatrend Univerzitet (Serbien)
- Middlesex University (Vereinigtes Königreich)
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (Deutschland)
- Paneuropska vysoka skola (Paneuropäische Hochschule) (Slowakei)
- Staffordshire University (Vereinigtes Königreich)
- The Manchester Metropolitan University (Vereinigtes Königreich)
- Universidad Azteca (Mexiko)
- Universidad Central de Nicaragua (Nicaragua)
- Universidad Catolica San Antonio de Murcia (Spanien)
- University of Buckingham (Vereinigtes Königreich)
- University of Nicosia (Zypern)
- European University (Serbien)
- Visoka skola strukovnih studija za menadzment i poslovne komunikacije (School of Professional Studies in Management and Business Communication) (Serbien)
- Vysoka skola Goethe Uni Bratislava (Slowakei)
Mit Ausnahme der drei zuletzt angeführten Einrichtungen, die sich jeweils in einem noch nicht abgeschlossenen Registrierungsverfahren befinden, wurden diese Einrichtungen gemäß § 27 HS-QSG registriert.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Akkreditierung einer Bildungseinrichtung als Privatuniversität in Österreich und der Registrierung einer im Ausland anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung zur Durchführung ihrer ausländischen Studien in Österreich liegen unterschiedliche Regelungszwecke und demgemäß -inhalte zu Grunde.
Bei den beim
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
registrierten ausländischen Bildungseinrichtungen handelt es sich um im jeweiligen
Sitzstaat der Einrichtung nach den dort jeweils geltenden Vorschriften
anerkannte postsekundäre Einrichtungen, auf deren Akkreditierung im
Sitzstaat Österreich naturgemäß kein Einfluss nehmen kann.
Österreich ist hier Teil eines gemeinsamen und offenen Wissenschafts- und
Bildungsmarktes, welcher in beide Richtungen, also incoming wie outgoing,
gemäß den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen die
Möglichkeit des Anbietens von Studien schafft.
Ebenso wie die Bildungseinrichtungen im Ausland den in ihrem Sitzstaat geltenden rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit deren Akkreditierung sowie der jeweiligen Qualitätssicherung zu entsprechen haben, haben österreichische Privatuniversitäten den hier geltenden diesbezüglichen Vorschriften zu genügen. Damit liegt keine Ungleichbehandlung zwischen österreichischen und ausländischen Bildungseinrichtungen vor.