931/AB XXV. GP
Eingelangt am 12.05.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Wien, 9. Mai 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 999/J-NR/2014 betreffend sorgloser Umgang des BIFIE mit vertraulichen Daten, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 12. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Hinsichtlich der Aufklärung dieser Frage laufen zum Stichtag der Anfrage noch die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft, die nach Bekanntwerden der Datenproblematik umgehend vom Bundesministerium und dem Direktorium des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) eingeschaltet wurden.
Zu Fragen 3 und 4:
Vorausgeschickt wird, dass IKM für Informelle Kompetenzmessung steht. Lehrerinnen und Lehrer der 3. und 7. Schulstufe können ihre Klassen dafür anmelden, um einen Eindruck zu gewinnen, ob diese in Hinblick auf die Bildungsstandard-Testungen in der 4. und 8. Schulstufe auf dem richtigen Weg sind. Die Teilnahme der Klassen ist also freiwillig und beruht auf Initiative der Lehrperson. Die kolportierte „Rangliste der besten Schulen“ bzw. der „besten und schlechtesten Lehrer“ lässt sich aus jenen Daten, die auf dem Server gespeichert waren, nicht ableiten – alle Schülerdaten waren zudem anonym. Konsequenzen aus IKM-Testungen können lediglich von den jeweiligen Lehrpersonen gezogen werden, die über die Ergebnisse ihrer Schülerinnen und Schüler verfügen. Eine zentrale Auswertung erfolgt nicht und ist auch nie vorgesehen worden.
Zu Frage 5:
Ja, allerdings wird die Durchführung der IKM in diesem Frühjahr sowohl für die Volksschulen als auch für die Sekundarstufe I nur als Download aller Materialien seitens der Schulen von der BIFIE-Website möglich sein. Das BIFIE versendet also derzeit keine Produkte des BIFIE (Testunterlagen etc.) an Schulen, weder dinglich noch elektronisch, wie dies zuvor üblich gewesen ist.
Zu Fragen 6 bis 8:
Ja, vorweg wird auf die Ausführungen zu Fragen 1 und 2 verwiesen. Am 18. Dezember 2013 erging ein Schreiben der Firma Zoe Solutions GmbH bzw. eines Vertreters dieser Firma an die Direktoren des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) sowie in Kopie an die Bundesministerin (damals) für Unterricht, Kunst und Kultur und an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates des BIFIE. In diesem Schreiben, das sich zunächst primär und ausführlich mit möglichen Rechtstreitigkeiten zwischen dem BIFIE und der Firma Zoe Solutions GmbH befasste, wurde im letzten Absatz ganz generell und ohne jegliche genauere Angabe (zB. welcher Server ist betroffen, Nennung des URL o.ä.) auf einen „Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen“ hingewiesen.
Das BIFIE leitete seinerseits das Schreiben, wie auch ein erstes Antwortschreiben an die Firma Zoe Solutions GmbH vom 20. Dezember 2013, in dem um Konkretisierung der Angaben ersucht wurde, an den Aufsichtsratsvorsitzenden des BIFIE wie auch an das Bundesministerium weiter. Alle Schreiben an Zoe Solutions GmbH wurden jeweils von beiden Direktoren unterzeichnet, da beide laut Institutsordnung auch für den Bereich IT, im BIFIE im Department „Zentrales Management & Services“ verankert, zuständig sind.
Das Bundesministerium (damals) für Unterricht, Kunst und Kultur hat in der Folge umgehend Kontakt mit dem BIFIE aufgenommen und um Aufklärung in der Angelegenheit ersucht. Zunächst erfolgten mündliche bzw. telefonische Kontakte und noch vor Weihnachten erhielt das Bundesministerium die Mitteilung, dass weder das BIFIE noch die Firma Kapsch BusinessCom AG die öffentliche Verfügbarkeit der Daten bestätigen könne. Weiters wurde das BIFIE mit Schreiben vom 9. Jänner 2014 auch um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Schreiben der Firma Zoe Solutions GmbH aufgefordert. Diese Stellungnahme seitens des BIFIE traf mit 15. Jänner 2014 im Bundesministerium ein. Das Direktorium legte in diesem Schreiben dar, dass es sich bereits intensiv um die Aufklärung dieses „Verstoßes“ kümmere, bisher aber keinerlei Hinweise habe, dass ein solcher Verstoß tatsächlich eingetreten sei. Auch versuchte das BIFIE gemeinsam mit seiner Partnerfirma Kapsch BusinessCom AG, die den Auftrag zur Entwicklung der IKM-Plattform erhalten hatte, eine Sicherheitslücke aufzuspüren. Diese dokumentierten Bemühungen hatten allerdings keinerlei Erfolg.
In der Folge gab es mehrere Schreiben des BIFIE an die Firma Zoe Solutions GmbH, in denen um Aufklärung ersucht wurde, die alle unbeantwortet blieben. Auch telefonische Urgenz führte zu keinen konkreteren Angaben. Mit Datum 24. Februar 2014 – also einen Tag vor Bekanntwerden des „Datenlecks“ durch die Tageszeitung „Die Presse“ erhielt das BIFIE dann ein Schreiben von Zoe Solutions GmbH, in dem weitere rechtliche Schritte angekündigt wurden. Das Schreiben enthielt keine Information zu dem zuvor angeführten „Datenleck“.
Am 25. Februar 2014 übermittelte die Firma Zoe Solutions GmbH bzw. deren Vertreter in einer E-Mail an einen der beiden Direktoren des BIFIE einen Screenshot des „Datenlecks“ – allerdings mit geschwärztem URL. In der Folge erstattete das Direktorium des BIFIE eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, da es sich ganz offenbar um eine gezielte Attacke auf Daten des BIFIE, die bei Kapsch BusinessCom AG gespeichert wurden, handelte. Gegenwärtig ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei.
Zu Fragen 9 bis 11:
Das BIFIE hat nach mehreren Verifikationsschritten der Datenbank am 14. März 2014 eine sogenannte „Data Breach Notification“ (Bekanntgabe gemäß § 24 Abs. 2a DSG 2000) auf der Homepage veröffentlicht, um alle Betroffenen über den Vorfall zu informieren.
Zu Frage 12:
Die Ressortleitung hat zunächst einen Teststopp für alle Erhebungen des BIFIE (insbesondere Bildungsstandards-Erhebung in Deutsch 4. und 8. Schulstufe in 2015 sowie Feldtests von PISA 2015 und TIMSS 2015) verfügt. Zudem wird die Sicherheit der beim BIFIE gespeicherten Daten extern durch TÜV Austria überprüft. Weiters wartet das Bundesministerium für Bildung und Frauen die Ergebnisse der Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ab.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.