933/AB XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

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BMJ-Pr7000/0057-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 1007/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, MA und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „zwangsweise Blutabnahme zur Testung auf übertragbare Krankheiten wie HIV“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6 und 9:

In den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz (VJ) werden die Untersuchungen nach § 123 StPO nur in ihrer Gesamtheit, nicht aber differenziert erfasst. Statistische VJ-Daten im Zusammenhang mit zwangsweisen Blutabnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Z 1 lit. a StPO stehen mir daher nicht zur Verfügung und könnten nur im Wege einer händischen Recherche (etwa im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie) erhoben werden. Ich bitte um Verständnis, dass der Aufwand für eine derartige Datensammlung im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen würde, weshalb ich von der Erteilung eines solchen Auftrages abgesehen habe.


Zu 7 und 8:

Soweit in diesen Fragen Justizwachebeamtinnen und -beamte angesprochen sind, liegen mir keine Informationen vor. Die weiteren Berufsgruppen fallen (zudem) nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Justiz.

 

Wien,        . Mai 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter