933/AB XXV. GP
Eingelangt am 13.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
BMJ-Pr7000/0057-Pr 1/2014 |
|||
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 1007/J-NR/2014
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, MA und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „zwangsweise Blutabnahme zur Testung auf übertragbare Krankheiten wie HIV“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6 und 9:
In den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz (VJ) werden die Untersuchungen nach § 123 StPO nur in ihrer Gesamtheit, nicht aber differenziert erfasst. Statistische VJ-Daten im Zusammenhang mit zwangsweisen Blutabnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Z 1 lit. a StPO stehen mir daher nicht zur Verfügung und könnten nur im Wege einer händischen Recherche (etwa im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie) erhoben werden. Ich bitte um Verständnis, dass der Aufwand für eine derartige Datensammlung im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen würde, weshalb ich von der Erteilung eines solchen Auftrages abgesehen habe.
Zu 7 und 8:
Soweit in diesen Fragen Justizwachebeamtinnen und -beamte angesprochen sind, liegen mir keine Informationen vor. Die weiteren Berufsgruppen fallen (zudem) nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Justiz.
Wien, . Mai 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter