934/AB XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2014
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BM für Europa, Integration und Äußeres

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. März 2014 unter der ZI. 1009/J-NR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (Außenministerium)“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Einleitend ist festzuhalten, dass ein Wechsel vom Kabinett in den gehobenen oder höheren auswärtigen Dienst des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) nur nach erfolgreicher Absolvierung eines kommissionellen Aufnahmeverfahrens gemäß Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut (BGBI. I Nr. 129/1999) möglich ist. Jene Kabinettsmitarbeiterinnen und Kabinettsmitarbeiter, die in den Ressortbereich (zurück)gewechselt sind, waren bereits vor ihrer Kabinettstätigkeit als Bundesbedienstete im Personalstand des BMEIA tätig.

Weiters ergeben sich im BMEIA aufgrund des Mobilitäts- und Rotationsprinzips (In/Ausland) laufend Verwendungsänderungen.

Aus meinem Kabinett im BMEIA bzw. aus dem Kabinett meines Amtsvorgängers wechselten keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im angefragten Zeitraum unmittelbar zu Funktionen als Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter oder Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Im angefragten Zeitraum wurden eine Mitarbeiterin und zwei Mitarbeiter unmittelbar aus dem Kabinett meines Amtsvorgängers mit Leitungsfunktionen an den Vertretungsbehörden im Ausland betraut. Bei diesen Funktionen wurde eine Ausschreibung gemäß dem Ausschreibungsgesetz 1989 durchgeführt. Diese Personen waren bereits vor ihrer Kabinettstätigkeit als Bundesbedienstete im Personalstand des BMEIA tätig.

Zu den Fragen 6 bis 9:

Im angefragten Zeitraum ist ein Mitarbeiter unmittelbar aus dem Kabinett meines Amtsvorgängers in die Austrian Development Agency (ADA) gewechselt.