942/AB XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1010/J des Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Frage 1:

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 wurden insgesamt drei Mitarbeiter meines Kabinetts in eine höherwertige Verwendung (Arbeitsplatzbewertung A1/5 und höher) in der Zentralstelle bestellt. Zwei davon waren ab dem Zeitpunkt der Funktionsbetrauung nicht mehr im Kabinett tätig.

 

Fragen 2 und 3:

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 wurden keine MitarbeiterInnen aus meinem Kabinett zu SektionsleiterInnen bestellt.

 

Fragen 4 und 5:

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 wurde eine Mitarbeiterin aus meinem Kabinett zur Abteilungsleiterin (Arbeitsplatzbewertung A1/4) bestellt. Unmittelbar vor ihrer Verwendung in meinem Kabinett war diese Mitarbeiterin bereits in der Sektion als Referentin tätig, in der sie jetzt eine Abteilung leitet.

 

Fragen 6 bis 9:

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 sind keine MitarbeiterInnen aus meinem Kabinett in staatsnahe Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen bzw. zu ausgegliederten Rechtsträgern im Wirkungsbereich meines Ministeriums gewechselt.