950/AB XXV. GP
Eingelangt am 13.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 12. Mai 2014
Geschäftszahl:
BMWFW-10.101/0112-IM/a/2014
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1054/J betreffend "Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMWFW)", welche die Abgeordneten Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 14. März 2014 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter wurde im anfragegegenständlichen Zeitraum als bestgeeigneter Kandidat entsprechend dem Vorschlag der gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz eingerichteten unabhängigen Begutachtungskommission zum Abteilungsleiter bestellt. Die Zuteilung zum Kabinett endete mit selber Wirk-samkeit. Vor dem Eintritt in das Kabinett war der Genannte in der Privat-wirtschaft tätig.
Eine ehemalige Kabinettsmitarbeiterin wurde mit der geschäftsführenden Leitung einer Abteilung betraut, wobei die Zuteilung zum Kabinett vorerst aufrecht blieb. In weiterer Folge wurde die Genannte als bestgeeignete Kandidatin entsprechend dem Vorschlag der gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz eingerichteten unab-hängigen Begutachtungskommission zur Abteilungsleiterin bestellt. Die Zuteilung zum Kabinett endete dann mit selber Wirksamkeit. Vor dem Eintritt in das Kabinett war die Genannte im Bundesdienst tätig.
Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:
Soweit gemäß Art. 52 B-VG bekannt, fanden im anfragegegenständlichen Zeitraum keine derartigen Wechsel in staatsnahe Unternehmen oder ausgegliederte Rechtsträger statt.