950/AB XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 12. Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.101/0112-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1054/J          betreffend "Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung (BMWFW)", welche die Abgeordneten Albert Steinhauser,         Kolleginnen und Kollegen am 14. März 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter wurde im anfragegegenständlichen Zeitraum als bestgeeigneter Kandidat entsprechend dem Vorschlag der gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz eingerichteten unabhängigen Begutachtungskommission zum Abteilungsleiter bestellt. Die Zuteilung zum Kabinett endete mit selber Wirk-samkeit. Vor dem Eintritt in das Kabinett war der Genannte in der Privat-wirtschaft tätig.


Eine ehemalige Kabinettsmitarbeiterin wurde mit der geschäftsführenden Leitung einer Abteilung betraut, wobei die Zuteilung zum Kabinett vorerst aufrecht blieb. In weiterer Folge wurde die Genannte als bestgeeignete Kandidatin entsprechend dem Vorschlag der gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz eingerichteten unab-hängigen Begutachtungskommission zur Abteilungsleiterin bestellt. Die Zuteilung zum Kabinett endete dann mit selber Wirksamkeit. Vor dem Eintritt in das      Kabinett war die Genannte im Bundesdienst tätig.

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:

 

Soweit gemäß Art. 52 B-VG bekannt, fanden im anfragegegenständlichen Zeitraum keine derartigen Wechsel in staatsnahe Unternehmen oder ausgegliederte Rechtsträger statt.