951/AB XXV. GP
Eingelangt am 13.05.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Wien, 12. Mai 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1011/J-NR/2014 betreffend Wechsel von KabinettsmitarbeiterInnen in staatsnahe Betriebe und in die Verwaltung, die die Abg. Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 13. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Vorweg ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Bildung und Frauen erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 geschaffen wurde, insofern beziehen sich nachstehende Ausführungen auf das ehemalige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, sofern durch die Ressorttrennung ein Verbleib im aktuellen Ressort verbunden gewesen ist. Im Zeitraum 1. Jänner 2011 bis zum 31. Dezember 2013 haben insgesamt zwei Referentinnen und Referenten des Ministerbüros meiner Amtsvorgängerin während aufrechter Kabinettsmitarbeit in eine höherwertige Verwendung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gewechselt, davon wurden ein Referent mit einer Sektionsleitung und eine Referentin mit einer stellvertretenden Sektionsleitung betraut. Vor dem Eintritt der Referentinnen und Referenten in das Ministerbüro wurden Beschäftigungen in der Privatwirtschaft oder dem öffentlichen Dienst ausgeübt.
Zu Fragen 6 bis 9:
Im angefragten Zeitraum sind, soweit es mir im Sinne des Art. 52 B-VG bekannt ist, keine Referentinnen und Referenten in Rechtsträger im Sinne der Fragestellungen gewechselt.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.