952/AB XXV. GP
Eingelangt am 13.05.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 13. Mai 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1012/J-NR/2014 betreffend Förderungen für die Vienna International School und andere Schulen in freier Trägerschaft, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 13. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 3:
Vorausgeschickt wird, dass der Terminus „Schulen in freier Trägerschaft“ rechtsverbindlich nicht determiniert ist bzw. kein Abfragekriterium im Rahmen der Bildungsdokumentation darstellt. Von den insgesamt 107.797 Schülerinnen und Schülern an Privatschulen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Frauen (dh. ohne Schülerinnen und Schüler an privaten land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen) des in der Bildungsdokumentation derzeit letztverfügbaren Schuljahres 2012/13 entfallen 74.169 Schülerinnen und Schüler auf konfessionelle Privatschulen, 4.894 Schülerinnen und Schüler auf Privatschulen der Länder und Gemeinden und 28.734 Schülerinnen und Schüler auf Privatschulen der übrigen Schulerhalter wie Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, aber auch Innungen, Kammern, BFI, WIFI, Fonds der Kaufmannschaft usw. Für das Schuljahr 2013/14 stehen aus dem Titel der Bildungsdokumentation noch keine entsprechenden Zahlen zur Verfügung, da die Aufarbeitung der Datenmeldungen der Schulen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz bei der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ derzeit im Laufen ist.
Sollten die Schülerinnen- und Schülerzahlen aus Schulen mit eigenem Organisationsstatut gefragt sein, so kann mitgeteilt werden, dass im Schuljahr 2012/13 5.388 Kinder und im Schuljahr 2013/14 5.920 Kinder eine solche besuchten.
Zu Frage 2:
Die Förderungen der Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut erfolgen im Wege über die einzelnen Dachverbände. Diese suchen beim Bundesministerium für Bildung und Frauen um eine Förderung an, die dafür bereit gestellten Mittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Frauen an die Dachverbände und erst von diesen an die einzelnen Schulen überwiesen. Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen erfolgt keine „pro Kopf-Förderung“, vielmehr werden die im jeweiligen Finanzansatz zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Dachverbände verteilt. Für das Schuljahr 2012/13 wurden insgesamt Fördermittel in der Höhe von EUR 4.439.712,00 an die Dachverbände ausbezahlt.
Zu Frage 4:
Es gibt keine „Pro-Kopf-Förderung“ seitens des Bundes für Schülerinnen und Schüler an konfessionellen Privatschulen, wie im Text der Fragestellung ausgeführt. Sollte die Subventionierung zum Personalaufwand für konfessionelle Pflichtschulen nach § 19 Abs. 1 lit. b Privatschulgesetz gemeint sein, so erfolgt die diesbezügliche Refundierung der Lehrerinnen- und Lehrergehälter an den konfessionellen Pflichtschulen, analog der Refundierung der Lehrerinnen- und Lehrergehälter an den öffentlichen Pflichtschulen, entsprechend der Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes 2008. Die Genehmigung der Stellenpläne der Länder für den allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulbereich basiert auf der Anzahl der für diesen Bereich im Stellenplanantrag gemeldeten Schülerinnen und Schüler. Hierzu zählen auch alle Schülerinnen und Schüler an konfessionellen Privatschulen im Pflichtschulbereich. Es ist auf Grund dieses Zuteilungsmechanismus kein gesonderter Ausweis der genehmigten Planstellen (bzw. Lehrkräftekosten) ausschließlich für Schülerinnen und Schüler an konfessionellen Privatschulen möglich. Der tatsächliche Einsatz bzw. die Zuweisung von Landeslehrpersonen erfolgt im Wege der Ressourcenbewirtschaftung durch die Länder.
Im Bereich der weiterführenden Schulen erhalten konfessionelle Privatschulen im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung des Bundes zur Abdeckung der Personalausgaben für die Lehre Ressourcen, die sich an den bei öffentlichen Schulen in Trägerschaft des Bundes herangezogenen Parametern bemessen. Der Ersatz wird im Wege von an den konfessionellen AHS und BMHS dienstzugeteilten Bundeslehrkräften geleistet. Die diesbezüglichen jährlichen Personalausgaben im Schuljahr 2013/14 betragen rd. EUR 315,2 Mio. Es wurden dabei die an den konfessionellen Schulen eingesetzten Werteinheiten mit einem Durchschnittsausgabensatz von EUR 3.300 bewertet, der auch alle Lohnnebenkosten enthält.
Zu Frage 5:
Vorweg darf bemerkt werden, dass Fragestellungen nach allfälligen Förderungen der Stadt Wien keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen betreffen.
Die Danube International School sowie die American International School erhalten aktuell keine Förderungen im Sinne des § 30 Abs. 5 BHG 2013 (Geldzuwendungen ohne angemessene, geldwerte Gegenleistungen). Naturalförderungen sind nicht bekannt. Die genannten Schulen erhalten aktuell im Schuljahr 2013/14 keine Werteinheiten zur Abdeckung des Lehrkräftepersonalbedarfs.
Was die oben angesprochenen „LehrerInnengehälter“ für den Pflichtschulbereich anbelangt, so können im Wege der Genehmigung der Stellenpläne der Länder, mit Zustimmung seitens des Bundesministeriums für Finanzen, und nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel Subventionen zum Personalaufwand für sonstige Privatschulen gewährt werden. Weiters ist auf bestehende vertragliche Verpflichtungen bezüglich Subventionen zum Personalaufwand Bedacht zu nehmen. Im Schuljahr 2013/14 wurden in Summe 71,0 Planstellen Landeslehrkräftepersonalressourcen als Subventionen zum Personalaufwand für sonstige Privatschulen und auf Grund bestehender vertraglicher Verpflichtungen genehmigt.
Auch im weiterführenden Bereich erhalten derartige nicht-konfessionelle Privatschulen für die Abdeckung des Personalbedarfs Förderungen des Bundes im Ausmaß von 41.499 Werteinheiten im Schuljahr 2013/14, überwiegend durch Zuteilung von Bundeslehrkräften.
Zu Frage 6:
Die Auszahlungen des Bundesministeriums für Bildung und Frauen aufgrund der einschlägigen vertraglichen Förderungsverpflichtung haben sich im Finanzjahr 2013 auf insgesamt EUR 5.185.082,83 belaufen.
Zu Frage 7:
Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut erhalten seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen eine Förderung, die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz budgetiert ist. Diese Mittel werden aliquot an die Dachverbände ausbezahlt. Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen kann daher keine Ungleichbehandlung festgestellt werden.
Zu Frage 8:
Bei den in der Federführung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres liegenden Gesprächen sind die fachlich zuständigen Sektionen des Bundesministeriums für Bildung und Frauen einbezogen.
Zu Frage 9:
Vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschussberatungen und der parlamentarischen Beschlussfassung der entsprechenden Bundesfinanzgesetze sowie deren Inkrafttreten sind derzeit in den Bundesvoranschlagsentwürfen diesbezüglich für das Finanzjahr 2014 EUR 5.116.000,00 und für das Finanzjahr 2015 EUR 0 eingeplant. Aufgrund des Auslaufens des Fördervertrags im Jahr 2014 ist eine Zahlungsverpflichtung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen nicht mehr vorgesehen. Derzeit werden unter Federführung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres Verhandlungen über mögliche Unterstützungen mit der Vienna International School geführt.
Zu Frage 10:
Die Entwicklung einzelner Unterstützungsmaßnahmen laufen an, bevor diese Maßnahmen konkretisiert werden können, bedarf es der parlamentarischen Beschlussfassung der entsprechenden Bundesfinanzgesetze und deren Inkrafttreten.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.