953/AB XXV. GP
Eingelangt am 13.05.2014
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BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 13. Mai 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1013/J-NR/2014 betreffend Förderung von Schulen in freier Trägerschaft, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 13. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Vorweg ist anzumerken, dass der Terminus Schulen „in freier Trägerschaft“ rechtsverbindlich nicht determiniert ist. Treffender wäre in gegebenem Zusammenhang von Schulen mit eigenem Organisationsstatut zu sprechen. Die Förderungen der Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut erfolgen im Wege über die einzelnen Dachverbände. Diese suchen beim Bundesministerium für Bildung und Frauen um eine Förderung an, die dafür bereit gestellten Mittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Frauen an die Dachverbände und erst von diesen an die einzelnen Schulen überwiesen. Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen erfolgt keine „pro Kopf-Förderung“, vielmehr werden die im jeweiligen Finanzansatz zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Dachverbände verteilt. Da auf Förderungen keine Rechtsanspruch besteht, wird für die Auszahlung auch kein Bescheid ausgestellt, die Dachverbände erhalten jedoch eine Verständigung über die jeweilige Höhe der auszubezahlenden Fördermittel. Für das Schuljahr 2012/13 wurden insgesamt Fördermittel in der Höhe von EUR 4.439.712,00 an die Dachverbände ausbezahlt, wobei sich dieser Betrag (in EUR) wie folgt aufteilt:
|
Österreichische Montessori Gesellschaft |
322.184,00 |
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Waldorfschulen |
2.125.920,00 |
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Kuratoriumsschulen |
151.616,00 |
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Netzwerk - Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen |
733.360,00 |
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Verband österreichischer Privatschulen mit wissenschaftlicher Begleitung |
126.896,00 |
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Interessensvertretung privater Bildungseinrichtungen in Österreich |
468.856,00 |
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Dachverband der christlichen Bildungsinitiativen |
73.336,00 |
|
Förderverband Freier Schulen |
437.544,00 |
Zu Frage 2:
Die Gelder für die schulische Tagesbetreuung für das Schuljahr 2012/13 wurden noch nicht ausbezahlt, wobei zu bemerken ist, dass eine ergänzende Förderung der Tagesbetreuung an den betreffenden Schulen im Schuljahr 2012/13 frühestens nach Inkrafttreten des endgültigen Bundesfinanzgesetzes 2014 erfolgen kann. Was analoge Förderungen in den Finanzjahren 2015ff. betrifft, wird auf die erweiterten Zielsetzungen der zwischenzeitlich abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 192/2013, verwiesen, wonach den Ländern nun auch die Förderung von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht eröffnet ist. Eine (auch nur ergänzende) Förderung des Bundes und somit des Bundesministeriums für Bildung und Frauen aus dem Titel Tagesbetreuung erscheint in der Folge daher obsolet.
Zu Frage 3:
Die Ausbezahlung von Fördergeldern ist prinzipiell an eine Reihe von Auflagen gebunden, deren Erfüllung vorab geprüft werden muss. Erst wenn die Überprüfung aller Auflagen abgeschlossen ist, können finanzielle Mittel an die Dachverbände überwiesen werden.
Zu Frage 4:
Vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschussberatungen und der parlamentarischen Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2014 sowie dessen Inkrafttreten sind im Bundesvoranschlagsentwurf 2014 für die UG 30 nach derzeitigem Stand EUR 4,494 Mio. für die Weiterführung der Intentionen des seinerzeitigen Regierungsprogrammes sowie EUR 0,954 Mio. für – noch offene – ergänzende Förderungen der Tagesbetreuung an Schulen mit eigenem Organisationsstatut im Schuljahr 2012/13 eingestellt. Mit Blick auf die beträchtlichen Beiträge des Bildungsressorts zur Budgetkonsolidierung des Bundes erscheint es unwahrscheinlich, dass darüber hinaus Mittel bereitgestellt werden können.
Zu Fragen 5 und 6:
Die Auszahlung von finanziellen Mittel für das Schuljahr 2013/14 kann erst nach Beschlussfassung und Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes erfolgen. Maßnahmen, die das Bestehen diverser Projekte an Privatschulen finanziell absichern, können erst nach Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes konkretisiert werden.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.