953/AB XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

 

BMBF_Logo_Zusatz_RGB

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 13. Mai 2014

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1013/J-NR/2014 betreffend Förderung von Schulen in freier Trägerschaft, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 13. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Vorweg ist anzumerken, dass der Terminus Schulen „in freier Trägerschaft“ rechtsverbindlich nicht determiniert ist. Treffender wäre in gegebenem Zusammenhang von Schulen mit eigenem Organisationsstatut zu sprechen. Die Förderungen der Privatschulen mit eigenem Organisa­tionsstatut erfolgen im Wege über die einzelnen Dachverbände. Diese suchen beim Bundes­ministerium für Bildung und Frauen um eine Förderung an, die dafür bereit gestellten Mittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Frauen an die Dachverbände und erst von diesen an die einzelnen Schulen überwiesen. Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen erfolgt keine „pro Kopf-Förderung“, vielmehr werden die im jeweiligen Finanzansatz zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Dachverbände verteilt. Da auf Förderungen keine Rechtsanspruch besteht, wird für die Auszahlung auch kein Bescheid ausgestellt, die Dach­verbände erhalten jedoch eine Verständigung über die jeweilige Höhe der auszubezahlenden Fördermittel. Für das Schuljahr 2012/13 wurden insgesamt Fördermittel in der Höhe von EUR 4.439.712,00 an die Dachverbände ausbezahlt, wobei sich dieser Betrag (in EUR) wie folgt aufteilt:


Österreichische Montessori Gesellschaft

322.184,00

Waldorfschulen

2.125.920,00

Kuratoriumsschulen

151.616,00

Netzwerk - Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen

733.360,00

Verband österreichischer Privatschulen mit wissenschaftlicher Begleitung

126.896,00

Interessensvertretung privater Bildungseinrichtungen in Österreich

468.856,00

Dachverband der christlichen Bildungsinitiativen

73.336,00

Förderverband Freier Schulen

437.544,00

 

Zu Frage 2:

Die Gelder für die schulische Tagesbetreuung für das Schuljahr 2012/13 wurden noch nicht ausbezahlt, wobei zu bemerken ist, dass eine ergänzende Förderung der Tagesbetreuung an den betreffenden Schulen im Schuljahr 2012/13 frühestens nach Inkrafttreten des endgültigen Bundesfinanzgesetzes 2014 erfolgen kann. Was analoge Förderungen in den Finanz­jahren 2015ff. betrifft, wird auf die erweiterten Zielsetzungen der zwischenzeitlich abge­schlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 192/2013, verwiesen, wonach den Ländern nun auch die Förderung von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht eröffnet ist. Eine (auch nur ergänzende) Förderung des Bundes und somit des Bundesministeriums für Bildung und Frauen aus dem Titel Tages­betreuung erscheint in der Folge daher obsolet.

 

Zu Frage 3:

Die Ausbezahlung von Fördergeldern ist prinzipiell an eine Reihe von Auflagen gebunden, deren Erfüllung vorab geprüft werden muss. Erst wenn die Überprüfung aller Auflagen abgeschlossen ist, können finanzielle Mittel an die Dachverbände überwiesen werden.

 

Zu Frage 4:

Vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschussberatungen und der parlamentarischen Beschluss­fassung des Bundesfinanzgesetzes 2014 sowie dessen Inkrafttreten sind im Bundes­voranschlagsentwurf 2014 für die UG 30 nach derzeitigem Stand EUR 4,494 Mio. für die Weiterführung der Intentionen des seinerzeitigen Regierungsprogrammes sowie EUR 0,954 Mio. für – noch offene – ergänzende Förderungen der Tagesbetreuung an Schulen mit eigenem Organisationsstatut im Schuljahr 2012/13 eingestellt. Mit Blick auf die beträchtlichen Beiträge des Bildungsressorts zur Budgetkonsolidierung des Bundes erscheint es unwahrscheinlich, dass darüber hinaus Mittel bereitgestellt werden können.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Die Auszahlung von finanziellen Mittel für das Schuljahr 2013/14 kann erst nach Beschluss­fassung und Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes erfolgen. Maßnahmen, die das Bestehen diverser Projekte an Privatschulen finanziell absichern, können erst nach Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes konkretisiert werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.