958/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0034-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. Mai 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 20. März 2014, Nr. 1088/J, betreffend

                        Notfallzulassung von Cypermethrin

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 20. März 2014, Nr. 1088/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 3, 4 und 5:

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 obliegt die Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln dem Bundesamt für Ernährungssicherheit. Für die Erteilung von Notfallzulassungen nach Artikel 53 der genannten EU-Verordnung ist daher das Bundesamt für Ernährungssicherheit zuständig.

 

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hatte auf Grund eines Antrages auf Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel „Belem 0.8 MG“ mit dem Wirkstoff Cypermethrin nach den Vorgaben der Bestimmungen des Artikels 53 der EU-Verordnung vorzugehen.

 

Zu den Fragen 2, 6 und 7:

 

Der Inhalt der Notfallzulassung, inklusive aller Auflagen, Beschränkungen sowie Anwendungsbestimmungen, ist im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister unter http://pmg.ages.at/export/PMG/PMG/web/reg/3458_0.html abrufbar.

 

Gemäß Artikel 53 der genannten EU-Verordnung kann eine Notfallzulassung für eine Dauer von höchstens 120 Tagen gewährt werden. Die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Belem 0.8 MG“ wurde durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit für die Dauer vom 20. März 2014 bis 20. Juni 2014 erteilt.

 

Der Bundesminister: