959/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

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An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0043-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. Mai 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2014, Nr. 1204/J,

                        betreffend Umbenennung des Lebensministeriums

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2014, Nr. 1204/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die geänderte Wort-Bildmarke wurde am 2.4.2014 präsentiert. Es erfolgte keine Umbenennung des Ressorts gemäß Bundesministeriengesetz.


Zu Frage 2:

 

Die Änderung der Wort-Bildmarke ist eine logische und konsequente Umsetzung der Neustrukturierung des Ressorts.

 

Zu Frage 3:

 

Der Ausdruck „Lebensministerium“ wurde oft nur mit dem Begriff Lebensmittel verknüpft.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) mit der Wort-Bildmarke „Bundesministerium für ein lebenswertes Österreich“ entspricht nun allen Zuständigkeitsbereichen des Ressorts wie Lebensgrundlagen, Lebensschutz und Lebensart und integriert die Aufgabe aller Sektionen.

 

Zu den Fragen 4 und 19:

 

Die Gesamtkosten betragen ca. € 100.000,--. Darin enthalten sind Agenturkosten von
€ 90.000,--. Ebenfalls darin enthalten sind auch das aufgrund der Angelobung der neuen Bundesregierung am 16.12.2013 neu angeschaffte Briefpapier und die Briefumschläge.

 

Zu Frage 5:

 

Ja.

 

Zu Frage 6:

 

Bestehende Unterlagen werden selbstverständlich nicht vernichtet. BMLFUW-Fachbroschüren mit aktuellen Inhalten werden weiterhin eingesetzt, es wird ihnen lediglich ein neues Vorwortblatt eingelegt. Das Amtssiegel ist von der neuen Wort-Bildmarke des BMLFUW nicht betroffen und bleibt gemäß dem Bundesministeriengesetz unverändert.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Alle Altbestände wie z.B. Kuverts oder Informationsbroschüren werden zur Gänze aufgebraucht.


Zu den Fragen 9 bis 15:

 

Die Ideenfindung erfolgte in House.

 

Zu Frage 16 bis 18:

 

Ja, die Wien Nord GmbH. Diese Agentur wurde für die konzeptionelle Umsetzung sowie eine kosteneffiziente und effektive Erarbeitung der Anwendungsbereiche der Wort-Bildmarke beauftragt.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

 

Die Beauftragung erfolgte nach den Rahmenbedingungen und Vorgaben des Bundesvergabegesetzes.

 

Zu Frage 22:

 

Aufgabe der Agentur war die Entwicklung der Wort-Bildmarke sowie die Erarbeitung von relevanten Anwendungsbeispielen und Vorlagen (online, print sowie inklusive Erstellung eines CD-Manuals).

 

Der Bundesminister: