960/AB XXV. GP
Eingelangt am 14.05.2014
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BM für Europa, Integration und Äußeres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. März 2014 unter der ZI. 1024/J-NR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalumbesetzungen und Versorgungsposten infolge der Nationalratswahl 2013 im BMEIA“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 7 und 8:
Neubesetzungen im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) folgen dem Mobilitäts- und Rotationsprinzip gemäß § 15 Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut (BGBl. I 129/1999). Bei den im angefragten Zeitraum neu besetzten Leitungsfunktionen im BMEIA handelt es sich um folgende Funktionen:
- Der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten und die Leitung der Sektion I „Zentrale Angelegenheiten“ (in Personalunion) mit 1. Dezember 2013
- Stellvertretende Leitung der Sektion II „Politische Sektion“ mit 1. Dezember 2013
- Leitung der Abteilung III.7 „Internationale Energiefragen“ mit 3. Dezember 2013
- Leitung der Sektion VI „Administrative Angelegenheiten, Infrastruktur“ mit 7. Jänner 2014
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den oben genannten Funktionen betraut wurden, waren bereits vor der Übernahme der neuen Funktion als Beamtin/Beamter oder Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter im BMEIA beschäftigt und mit einer Leitungsfunktion betraut.
Zu Frage 2:
Keine. Mit der per 1. März 2014 verfügten Erweiterung des Ressortwirkungsbereiches um die bisher vom Bundesministerium für Inneres wahrgenommenen „Angelegenheiten der Integration“ entsprechend der Bundesministeriengesetz-Novelle 2014 sind die folgenden vier Leitungsfunktionen mit 1. März 2014 an das BMEIA übergegangen, deren Besetzungen unverändert blieben:
- Leitung der Sektion VIII „Integration“
- Leitung der Abteilung VIII. 1 „Grundsatzangelegenheiten Integration“
- Leitung der Abteilung VIII.2 „Integrationskoordination“
- Leitung der Abteilung VIII.3 „Förderungen Integration“
Zu den Fragen 3 und 4:
Nach derzeitigem Stand soll in der Abteilung I.3 „Presse und Information“ ein neues Referat eingerichtet werden. Die Funktion soll mit einer bereits in dieser Abteilung vorhandenen Planstelle besetzt werden, daher fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Jene Stelle, die in Zukunft mittel- und langfristige außenpolitische Strategien entwickeln und planen wird, wird ebenfalls mit Hilfe von bereits vorhandenen Planstellen besetzt. Auch hier fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Zu den Fragen 5, 6, 16 bis 18:
Keine.
Zu den Fragen 9 bis 15:
Für die genannten Funktionen wurden Ausschreibungen durchgeführt, wobei sich die Ausschreibungskriterien an den Erfordernissen der jeweiligen Stelle orientierten.
Für die Besetzung der in der Frage 1 genannten Funktionen ist die jeweils im Ausschreibungsgesetz vorgesehene Begutachtungskommission befasst worden. Den Begutachtungskommissionen gehören jeweils zwei Vertreter/innen der Zentralstelle, ein/e Vertreter/in der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes und ein/e Vertreter/in des zuständigen Zentralausschusses (Personalvertretung) an. Dabei wurden keine externen Personalberatungsunternehmen herangezogen.