962/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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BM für Familien und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am 14. Mai 2014

 

 

 

Geschäftszahl:

BMFJ-BA/6/0011-BMFJ - MB/2014

 

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung
der Geschäftszahl an die E-Mail-Adresse

ministerin@bmfj.gv.at richten.

 

 

 

Betreff:          Parl. Anfrage Nr. 1027/J, betr. Personalumbesetzungen und Versorgungsposten infolge der Nationalratswahl 2013 im BMFJ

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

 

in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1027/J, betreffend Personalumbesetzungen und Versorgungsposten infolge der Nationalratswahl 2013 im BMFJ, welche der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete am 14. März 2014 an mich richteten, stelle ich als Bundesministerin für Familien und Jugend fest:

 

 

Antwort zu Frage 1) und 5) bis 18)

 

Da erst mit Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes am 1.3.2014 das Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ) geschaffen wurde kann sich die Beantwortung dieser Anfrage nur auf den Zeitraum ab Schaffung des Ressorts bis zum Anfragezeitpunkt beziehen.

In diesem Zeitraum wurden weder Positionen innerhalb meines Ressorts oder möglicher nachgeordneter Dienststellen neu besetzt oder neu geschaffen.

 

 

Antwort zu Frage 2), 3) und 4)

 

Zum Anfragezeitpunkt war beabsichtigt eine Organisationseinheit gemäß § 7 Abs. 4 BMG Zusammenfassende Agenden des Bundesministeriums für Familien und Jugend sowie den Bereich Präsidialangelegenheiten und darin zwei Präsidialabteilungen einzurichten, die infolge auch tatsächlich mit der Geschäfts- und Personaleinteilung v. 27.3.14 im Einvernehmen mit der Personalvertretung eingerichtet wurden.

 

Zusammenfassende Agenden (insbesondere strategische Planungs- und Steuerungsaufgaben sowie Angelegenheiten der Verwaltungsentwicklung und -reform für das Ressort, Steuerung der ressortweiten strategischen Planungsprozesse (Input-, Output- und Wirkungssteuerung), Genehmigung von Personalaufnahmen und -einsatz (inkl. Sektions- und bereichsübergreifende Verwendungsänderungen), Beauftragung und Genehmigung von sektions- und bereichsbergreifenden Projekten, Entscheidung in besonders ressortrelevanten Fachfragen, Koordination der politischen und fachlichen Fragen mit den Bundesländern)

 

 

Bereich Präsidialangelegenheiten

 

Abteilung 1 - Präsidialkoordination, Organisation und Personalentwicklung

(Koordinierung der zum Wirkungsbereich eines Präsidiums ressortierender Angelegenheiten in den Bereichen Dienst- und Besoldungsrecht, Personalgebarung und -administration, Dienstreisen, Dienstpässe, Kostenrechnung, Personalcontrolling, Technische Infrastruktur, Amtswirtschaftsstelle, Sicherheit, Objektbewirtschaftung und Unterbringung, Facility Management, Kostenrechnung, Protokoll, Auszeichnungsangelegenheiten, Datenschutz, *

HR-Strategie; Organisationsentwicklung und -management; Personalwesen; Personalentwicklung; Dienstliche Aus- und Fortbildung inklusive  Lehrlingsausbildung; Bundes-Bedienstetenschutz; arbeitsmedizinischer Dienst im Ressortbereich; betriebliche Gesundheitsförderung; Mitwirkung in wirtschaftlichen, finanziellen und haushaltsrechtlichen Fragen des Ressorts im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches der Abteilung; finanzielle Angelegenheiten des Beschaffungswesens;

Ressortkoordination gegenüber der Bundesbeschaffung GmbH; Ressortkoordination gegenüber dem Rechnungshof.

*Der Vollzug der in diesem 1. Absatz genannten Präsidialaufgaben erfolgt durch das BMLFUW gemäß Verwaltungsübereinkommen.)

 

Abteilung 3 - Ministerrat und Fremdlegistik

(Ministerratsdient und Verbindungsdienst zu den Organen der Gesetzgebung einschließlich der Koordination der Beantwortung und Dokumentation von Parlamentarischen Anfragen, Petitionen und Resolutionen für das Ressort; Koordination und zusammenfassende Behandlung von Angelegenheiten der Volksanwaltschaft; Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Fremdlegistik;  Amtshaftungsangelegenheiten; Wirkungscontrolling; Medientransparenzgesetz; Rechtsangelegenheiten, sofern diese nicht in den Wirkungsbereich einer anderen Organisationseinheit fallen.)

 

 

 

Mit besten Grüßen,

 

 

 

Dr. Sophie Karmasin