963/AB XXV. GP
Eingelangt am 14.05.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament |
Wien, |
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Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1028/J vom 14. März 2014 der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Folgende Neubesetzungen –
beschränkt auf Leitungsfunktionen gemäß § 2 und
§ 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) – wurden in der Zeit
vom 1. Oktober 2013 bis
14. März 2014 im BMF vorgenommen:
Funktion |
Name |
Bestellung mit Wirksamkeit vom |
frühere dauernde Funktion |
Vorständin Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs |
Dr. Birgit Kamleithner |
13. März 2014 |
Fachexpertin am Finanzamt Waldviertel |
Abteilung III/9 |
MMag. Paul Schieder |
1. Jänner 2014 |
Referent in der Abt. III/1 des BMF |
Abteilung V/8 |
MMag. Daniela Baumgartner |
13. Dezember 2013 |
Fachreferentin im Kabinett der Frau Bundesministerin |
Abteilung V/9 |
Mag. Franz Schifflhuber |
1. Dezember 2013 |
Fachexperte in der Sektion V des BMF sowie interimistischer Leiter der Abt. V/9 des BMF |
Die Besetzungen der angeführten Funktionen waren aufgrund der Vakanz dieser Stellen vorzunehmen.
Innerhalb des Abfragezeitraums wurde im Bereich der Zentralleitung meines Ressorts in der Sektion III die Abteilung III/9 (Europäische und internationale Stabilitätsmechanismen) mit Wirksamkeit vom 1.1.2014 neu eingerichtet. Diese Abteilung ist insbesondere mit Angelegenheiten betreffend Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und Internationaler Währungsfonds (IWF) sowie mit Angelegenheiten der bilateralen Zahlungsbilanzunterstützung, des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes (ZaBiStaG), der makrofinanziellen Hilfe der EU für Drittstaaten (MFA) und mit grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zahlungsbilanzstabilisierung befasst.
Bei der Leitung dieser Abteilung handelt es sich um eine Funktion im Sinne von § 2 ff des Ausschreibungsgesetzes, weshalb auch eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen war.
Zu 3. und 4.:
Derzeit ist nicht beabsichtigt, neue Referate, Abteilungen, Gruppen, Stabstellen oder Sektionen im Zuge einer Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung einzurichten.
Zu 5. bis 8.:
Grundsätzlich ist vorauszuschicken, dass Handlungen von Unternehmensorganen nicht Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein können. Das Interpellationsrecht kann sich bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch Organe einer selbstständigen juristischen Person nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden. In dem der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage zugrundeliegenden Zeitraum wurden Leitungsfunktionen gemäß § 1 Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, bei denen dem Bundesministerium für Finanzen eine Mitwirkung zukommt, weder neu besetzt noch neu geschaffen.
Zu 9. bis 13.:
Bei
diesen Funktionen wurden gemäß den §§ 2 ff
Ausschreibungsgesetz öffentliche Ausschreibungen durchgeführt, wobei
sich die Ausschreibungskriterien an den Erfordernissen der jeweiligen Stelle
orientierten. Entsprechend den Bestimmungen des
§ 7 Ausschreibungsgesetz wurden für die zu Fragen 1 und 2
genannten Funktionen Begutachtungskommissionen eingerichtet; diesen
gehörten jeweils zwei von mir oder meiner Amtsvorgängerin bestellte
Mitglieder, ein Vertreter oder eine Vertreterin der Gewerkschaft des
öffentlichen Dienstes und ein Vertreter oder eine Vertreterin des
zuständigen Zentralausschusses an. Weiters nahm an den Sitzungen der
Begutachtungskommissionen gemäß § 12 Abs. 1a Ausschreibungsgesetz
jeweils die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bzw.
eine Vertreterin mit beratender Stimme teil.
Zu 14. und 15.:
Bei den oben angeführten Neubesetzungen wurden in keinem Fall Personalberatungsunternehmen beigezogen.
Zu 16.:
In den oben genannten Neubesetzungen kam es in keinem Fall zu Einsprüchen oder Beschwerden durch Personalvertretungen, Betriebsratskörperschaften oder Bewerberinnen und Bewerber.
Zu 17. und 18.:
Innerhalb
des Abfragezeitraumes vom 01.10.2013 bis einschließlich 14.3.2014 endete
die Funktion des Leiters der Gruppe II/A des BMF durch Zeitablauf am
26.11.2013; der bisherige Amtsinhaber wurde in dieser Funktion mit Wirksamkeit
vom 27.11.2013 für eine weitere Funktionsperiode weiterbestellt. Bei den
in der Ingerenz des Bundesministeriums für Finanzen liegenden
Leitungsfunktionen gemäß § 1 des
Stellenbesetzungsgesetzes,
BGBl. I Nr. 26/1998, sind in dem der vorliegenden schriftlichen
parlamentarischen Anfrage zugrundeliegenden Zeitraum keine Vertragsverlängerungen
erfolgt. Im Bereich der
nachgeordneten Dienstbehörden und der Steuer- und Zollkoordination wurden
keine Funktionen verlängert.
Mit freundlichen Grüßen