965/AB XXV. GP
Eingelangt am 14.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung und Frauen
Anfragebeantwortung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
|
|
Wien, 12. Mai 2014
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1038/J-NR/2014 betreffend mehr Lehrer für „schlechte“ steirische Schulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. März 2014 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 6:
Vorweg wird bemerkt, dass diesbezüglich niemand mit den im Zusammenhang mit der Bildungsstandard-Koordination und den Landeslehrkräften relevanten Organisationseinheiten im Bundesministerium für Bildung und Frauen Kontakt aufgenommen hat, weder aus der Steiermark noch aus einem anderen Bundesland.
Weiters wird bemerkt, dass die Planstellen im Bereich der allgemein bildenden und der berufsbildenden Pflichtschulen auf Antrag der Bundesländer, nach den für das betreffende Schuljahr geltenden Stellenplanrichtlinien, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen genehmigt werden. Die Länder haben den Stellenplanantrag für ein Schuljahr für die ihrer Diensthoheit unterstehenden Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen und privaten allgemein bildenden Pflichtschulen entsprechend den Bestimmungen des Artikels IV Abs. 3 lit. a BVG 1962, BGBl. Nr. 215/1962, und § 4 Abs. 1 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zur Zustimmung vorzulegen. Vor Beginn des jeweiligen Schuljahres werden die vorläufigen Schülerinnen- und Schülerzahlen im provisorischen Stellenplanantrag gemeldet, sowie nach Beginn des jeweiligen Schuljahres die tatsächlichen Schülerinnen- und Schülerzahlen im definitiven Stellenplanantrag für alle Bundesländer in einem einheitlichen Verwaltungsschritt mit einheitlicher Fristsetzung.
Nach Genehmigung dieser Anträge eines Schuljahres durch die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister, dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesministerin für Bildung und Frauen, kann es zu keinen Genehmigungen nach Artikel IV Abs. 3 lit. a BVG 1962, BGBl. Nr. 215/1962, und § 4 Abs. 1 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 für dasselbe Schuljahr mehr kommen.
Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek eh.