967/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        Mai 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0064-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1042/J vom 14. März 2014 der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 4.:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Verfassung als Ausfluss der Haushaltsautonomie der einzelnen Gebietskörperschaften keine Überwachungskompetenz des Bundes über die Haftungen der anderen Gebietskörperschaften vorsieht. Im ÖStP 2012 wurden jedoch gegenseitige Informationsverpflichtungen im Rahmen der jährlichen Mittelfristmeldungen vereinbart. Laut der Mittelfristmeldungen nach ÖStP 2012 vom August 2013 ergaben sich für die Gesamthaftungen der Länder 2012 folgende Werte:

 

Für die Gesamthaftungen der Gemeinden ergaben sich zufolge der Meldungen für 2012 folgende Werte:

 

Außerdem kann den Angaben der Länder und Gemeinden in den Mittelfristmeldungen entnommen werden, dass eine Verringerung dieser Werte in folgendem Ausmaß geplant ist: Eine Reduktion der Summe bei den Ländern auf 63.313.923.190,-- Euro für 2013 und 60.495.487.021,-- Euro für 2014 sowie bei den Gemeinden auf 6.060.200.057,-- Euro für 2013 und 4.800.236.930,-- Euro für 2014.

 

Hinsichtlich näherer Details muss auf die eingangs genannte Kompetenzlage gemäß der österreichischen Bundesverfassung hingewiesen werden. Es wird dazu auf die einzelnen Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften verwiesen.

 

Zu 2.:

Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen ist die Annahme eines Schlagendwerdens sämtlicher Haftungen äußerst unwahrscheinlich.

 

Zu 3.:

Der Sachverhalt liegt außerhalb der Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen. Auswirkungen des Schlagendwerdens von Haftungen der Länder oder Gemeinden auf den Bundeshaushalt bestehen bisher jedenfalls nicht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Spindelegger eh.