968/AB XXV. GP
Eingelangt am 14.05.2014
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0060-Pr 1/2014 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 1043/J-NR/2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtsdolmetschungen an österreichischen Gerichten“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Dazu stehen mir keine Informationen zur Verfügung. In den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz wird der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern nicht zwingend, und damit nicht vollständig erfasst. Eine bundesweite händische Aktenrecherche würde hingegen einen unvertretbar hohen Aufwand auslösen, weshalb ich um Verständnis bitte, wenn ich diese Frage nicht beantworten kann.
Zu 3:
Mit den Mitteln des Haushaltsverrechnungssystems lassen sich nur Auszahlungen an Dolmetscherinnen und Dolmetscher aus Amtsgeldern erheben. Diese betrugen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Jahr 2013:
Finanzposition Name der Finanzposition im HV-System (Verfahren) Betrag (Euro)
1-6410.902 Mündliche Übersetzungen (Strafverfahren) 6,885.336,52
1-6410.912 Dolmetscher in anderen Rechtssachen 947.309,51
1-6411.902 Dolmetscher (Arbeits-/Sozialrechtssachen) 1,181.726,08
9,014.372,11
Für die Bereitstellung von Amtsdolmetscherinnen und -dolmetschern für das Jahr 2013 wurde der Justizbetreuungsagentur (JBA) ein Betrag von 690.125,23 Euro ausbezahlt. Nicht darin enthalten sind die (anteiligen) Verwaltungskosten der JBA; diese können erst nach Vorliegen der Kostenrechnung 2013 beziffert werden.
Zu 4 und 5:
Dazu stehen mir mangels automationsunterstützter Erfassung keine Daten zur Verfügung.
Wien, . Mai 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter