969/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1206 /J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz wie folgt:

 

Frage 1 bis 9:

Die Bundesregierung ist sich der Problematik bewusst und hat Maßnahmen zur Vermeidung von »Brain Drain« und zur Unterstützung hochqualifizierter Forscherzuwanderung, aber auch darüber hinaus die stärkere internationale Verankerung Österreichs als Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort auf die Agenda für die Jahre 2013 bis 2018 gesetzt (vgl. ‚Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 30‘).

Für die Entscheidung von hochqualifizierten Fachkräften, WissenschaftlerInnen und ForscherInnen ins Ausland zu gehen, ist eine Vielzahl von Gründen maßgeblich. Neben einem besseren wissenschaftlichen Renommee – allen voran hervorragende Arbeits- und Forschungsmöglichkeiten – spielen auch die konkreten Arbeitsbedingungen in Unternehmen, aber auch an Universitäten, oder die Verdienstmöglichkeiten, die in Deutschland oder in den USA offensichtlich besser sind, eine Rolle. Nicht zuletzt können auch ganz persönliche und familiäre Gründe ausschlaggebend sein. Den Lohnnebenkosten kommt dabei eine eher untergeordnete Rolle zu. Bei der Zuwanderung nach Österreich zeigt sich in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz zur Steigerung des Anteils von höher Qualifizierten.

Das im Juli 2011 eingeführte kriteriengeleitete Zuwanderungssystem (Rot-Weiß-Rot Karte) eröffnet qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten – im Sinne eines Braingains – die Möglichkeit, sich in Österreich dauerhaft niederzulassen. Entgegen Ihrer Anmerkung in Frage 3 ist die Zuwanderung bedarfsgerecht nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog und einem Punktesystem geregelt und keineswegs unkontrolliert.

Zielgruppe sind besonders Hochqualifizierte, Schlüsselkräfte, Fachkräfte in Mangelberufen, aber auch an österreichischen Hochschulen Studierende, die schon während des Studiums legale Beschäftigungsmöglichkeiten haben und nach Abschluss eine Rot-Weiß-Rot Karte für eine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung erhalten können. Ein weiteres Aufenthaltsrecht von sechs Monaten nach Abschluss des Studiums soll ihnen die Gelegenheit geben, eine adäquate Beschäftigung zu suchen und so einen Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt fördern.

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, die Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung weiterzuentwickeln. Dabei werden auch mögliche Verbesserungen im Rot-Weiß-Rot Karten-System geprüft. Österreich wird aber bei der Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland weiterhin im Wettbewerb mit anderen attraktiven Zuwanderungsländern stehen.