978/AB XXV. GP

Eingelangt am 15.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.101/0114-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1058/J         betreffend „der Benachteiligung junger Menschen im ländlichen Raum bezüglich des Fahrtkostenzuschusses für Studierende“, welche die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen am 18. März 2014 an mich richteten,   stelle ich fest:

 

Einleitend wird festgehalten, dass sich gegenständliche Anfrage nur auf jene   Studierendengruppe bezieht, die berechtigt ist Studienbeihilfen zu beziehen.  Damit ist für diese Personen auch die Möglichkeit verbunden, andere Zuschüsse (zb. Fahrtkostenzuschuss) für eine finanzielle Entlastung im Zusammenhang mit dem Studium zu erhalten.  

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Nein. Diese Tatsache beruht auf den vom zuständigen Bundesminister            genehmigten Richtlinien für die Vergabe von Fahrtkostenzuschüssen gemäß § 52 Studienförderungsgesetz für die täglich notwendigen Fahrtkosten von            Studierenden mit Beihilfenbezug zu den Bildungseinrichtungen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:

 

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gibt es Bestrebungen, sich dieser Problematik anzunehmen und eine rasche Lösung für den Anlassfall und ähnlich gelagerte Fälle bei der Gewährung von Zuschüssen zu notwendigen Fahrtkosten zu finden. In Gesprächen mit der Studienbeihilfen-behörde werden daher zusätzliche Möglichkeiten für den Ersatz von Fahrtkosten bei größeren Entfernungen erörtert werden.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Schon derzeit gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse zu Fahrtkosten im motorisierten Individualverkehr, weil keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen oder diese aus zwingenden familiären Gründen nicht benutzt werden können, an Studierende mit Beihilfenbezug mittels einer Studienunterstützung zu gewähren.