979/AB XXV. GP

Eingelangt am 15.05.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1069/J des Abgeordneten Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1 bis 7:

Die Zuständigkeit meines Ressorts umfasst die „Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, jedoch mit Ausschluss der Krankenversicherung und der Unfallversicherung“ (Teil 2 Abschnitt C Z 4 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986). Mein Verantwortungsbereich bezieht sich daher auf die Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung. Da Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte nicht der Sozialversicherungs-Pensionsversicherung unterliegen, kann diesen Sozialversicherungsträgern durch die gegenständlichen Ereignisse auch kein Schaden entstanden sein. Allfällige Schäden im Bereich des Trägers der Kranken- und Unfallversicherung der Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) fallen nicht im meinen Zuständigkeitsbereich.