982/AB XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0066-I/4/2014

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1062/J vom 18. März 2014 der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Dokument „Bericht über die bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG im Zeitraum vom 17. August 2009 bis 23. November 2009 gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 BWG vorgenommenen Erhebungen“ ist im Bundesministerium für Finanzen bekannt. Dieses Dokument wurde im Jänner 2010 bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG angefordert und der Europäischen Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens zur Verfügung gestellt.

 

Zu 2.:

Wie auch im Dokument ersichtlich, erteilte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am
17. Juli 2009 der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) den Auftrag, „die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HBInt) im Sinne der Bestimmungen des § 70 BWG im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Liquiditätsrisiko“ zu prüfen.

 

Zu 3. und 4.:

Zum Zeitpunkt der Rettungsbemühungen durch die Republik Österreich im November und Dezember 2009, die letztendlich zur Notverstaatlichung führten, stand dieses Dokument dem Bundesministerium für Finanzen nicht zur Verfügung.

Am 23. November 2009 unterbreitete die Bayerische Landesbank der Republik Österreich erstmalig den Vorschlag, sämtliche ihrer Anteile an der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG an die Republik Österreich zu übertragen, gab jedoch gleichzeitig auch bekannt, einen weiteren Kapitaleinschuss in die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG nicht vorzunehmen.

 

Dieser Position der Bayerischen Landesbank vom 23. November 2009 stand die von der FMA gesetzte Frist einer Lösungsfindung zur Rekapitalisierung und Stabilisierung der Hypo Alpe Adria bis 14. Dezember 2009, 7:30 Uhr, und die Androhung einer Geschäftsaufsicht nach
§ 83 BWG gegenüber. Hieraus wird deutlich, dass die Rettungsbemühungen durch die Republik Österreich äußerst zeitkritisch waren und eine Lösung zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz der Banken-Gruppe mit erheblichen negativen Folgeeffekten zu erreichen war.

 

Zu 5.:

Diese Frage kann vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechtes nicht beantwortet werden, da sie keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 anspricht. Die angesprochenen Prüfungserkenntnisse bezüglich der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG sind ausschließlich den Kompetenzbereichen der Finanzmarktaufsicht (FMA) beziehungsweise der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) als eigenverantwortlich handelnde (juristische) Personen zuzuordnen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Spindelegger eh.